Tracking pixel News zu Luftverkehrsrecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Luftverkehrsrecht

Bild zu DFS mit dem Rücken an der Wand

DFS mit dem Rücken an der Wand

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) gerät immer mehr unter Druck. Denn die starre Haltung der DFS zu Windkraftanlagen wird momentan nicht nur in rechtlicher, sondern auch in tatsächlicher Hinsicht erschüttert. Die Flugsicherung behauptet in ihren Stellungnahmen immer wieder mit der gleichen Argumentation, dass durch geplante Windenergievorhaben Funknavigationsanlagen gestört werden. So geht die DFS ohne jede weitere Begründung lediglich behauptungsweise von bestimmten Grenzwerten, pauschalen Abzugswerten und der Überschreitung eines verbleibenden Störbetrages durch geplante Windvorhaben aus. Weitere Einzelheiten, die die Nachvollziehbarkeit der Behauptungen und Prämissen der DFS überhaupt erst ermöglichen würden, finden sich in ihren Stellungnahmen jeweils nicht.

Bild zu VG Mainz: Pflicht zur ermessensfehlerfreien Entscheidung über Platzrundenverlegungsanträge von Gemeinden

VG Mainz: Pflicht zur ermessensfehlerfreien Entscheidung über Platzrundenverlegungsanträge von Gemeinden

Das Verwaltungsgericht Mainz teilte in der mündlichen Verhandlung vom 19.2.2014 seine Rechtsaufassung mit, dass bei Anträgen von Kommunen zur Verlegung von Platzrunden - etwa zur Genehmigung von Windenergieanlagen – die gemeindliche Planungshoheit aus Artikel 28 Grundgesetz dazu führt, dass die kommunalen Belange ermessensfehlerfrei in die Entscheidung der Fachbehörde über den Verlegungsantrag mit einzustellen sind.In dem konkreten Verfahren, durch luftverkehrsrechtliche Expertise unseres Hauses unterstützt, hatte eine Kommune die Verlegung einer Platzrunde bei der zuständigen Fachbehörde beantragt, um eine eigene Flächennutzungs- und Bebauungssplanung realisieren zu können. Die Fachbehörde meinte, darüber inhaltlich nicht entscheiden zu müssen, da der Gemeinde eine entsprechende Antragsbefugnis fehle. Die einschlägigen Vorschriften des Luftverkehrsrechts dienten lediglich der öffentlichen Sicherheit des Luftverkehrs.

Bild zu Anspruch auf Entschädigung nach Luftverkehrsgesetz

Anspruch auf Entschädigung nach Luftverkehrsgesetz

Für einen Zivilrechtsanwalt ist es ein alljährlich zum Jahresende auftretendes Problem: Ansprüche auf Schadensersatz verjähren am Ende eines Jahres und müssen daher rechtzeitig geltend gemacht werden. Im Verwaltungsrecht können hingegen eher selten vergleichbare Ansprüche geltend gemacht werden. So verwundert es nicht, dass auch der Entschädigungsanspruch nach § 19 LuftVG bisher recht unbekannt ist und daher selten genutzt wird. Dabei kann dieser luftverkehrsrechtliche Entschädigungsanspruch insbesondere für Betreiber von Windenergieanlagen „bares Geld“ wert sein.

Bild zu Störung von Flugsicherungsradar muss nachgewiesen werden

Störung von Flugsicherungsradar muss nachgewiesen werden

VG Aachen sieht keine Radarstörung am NATO-Flugplatz Geilenkirchen durch geplante WindräderDas Verwaltungsgericht (VG) Aachen hat mit seinem Urteil vom 24. Juli 2013 neue richtungsweisende Maßstäbe im andauernden Konflikt zwischen Luftsicherungsradar und Windenergienutzung gesetzt.Das Gericht hatte über die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung eines Vorbescheides hinsichtlich der luftverkehrsrechtlichen Zulässigkeit zweier Windenergieanlagen zu entscheiden. Die Wehrbereichsverwaltung beziehungsweise – nach einer Zuständigkeitsänderung – das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr hatte eine Störung des Luftsicherungsradars des gut elf Kilometer entfernten NATO-Flughafens Geilenkirchen-Teveren befürchtet und deshalb die luftverkehrsrechtliche Zustimmung nach § 14 Absatz 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) versagt und aus demselben Grund ein materielles Bauverbot nach § 18 a LuftVG ausgesprochen.

Bild zu Urteil Verwaltungsgericht Aachen zeigt fliegerisch juristisch richtigen Weg auf

Urteil Verwaltungsgericht Aachen zeigt fliegerisch juristisch richtigen Weg auf

Probleme Windenergie und Luftverkehr lösbarStichworte: Luftverkehr, Radar, Funkfeuer, An/Abflugverfahren; Sichtflugregeln Nach einer mehrstündigen Verhandlung hat das Verwaltungsgericht Aachen das Thema Windenergie und Luftverkehr erneut entscheidend vorwärts gebracht und dementsprechend zu Gunsten der Windenergie entschieden.Die Bundeswehr hatte eine immissionsschutzrechtliche Voranfrage für zwei Windenergieanlagen nach § 18a) LuftVG negativ verbeschieden, da das Radar und damit der Flugbetrieb - Radarführungsverfahren - gestört werden könnten.

Bild zu Neues Verlagsprogramm Juni 2013

Neues Verlagsprogramm Juni 2013

Besuchen Sie unseren Verlag für alternatives Energierecht! Der Verlag für alternatives Energierecht veröffentlicht juristische Fachliteratur zum Thema Erneuerbare Energien und betreut Autoren, die Literatur zum Thema alternatives Energierecht verfassen. Wissenschaftliche Werke wie Dissertationen, Monographien u. ä., aber auch allgemeine Publikationen von Autoren, die sich mit naturverträglicher Energieerzeugung vertieft beschäftigen, werden von uns verlegt. Mit unserer neu herausgegebenen Gesetzessammlung, den Handbüchern und Nachschlagewerken sind Sie bestens über die neuesten Änderungen der ...

Bild zu Militärische Luftfahrt - Flächen NICHT pauschal ausgeschlossen

Militärische Luftfahrt - Flächen NICHT pauschal ausgeschlossen

„Bayerischer Landtag beantwortet Anfrage hinsichtlich militärischer luftfahrtbetrieblicher Belange im Verhältnis zur Windkraftplanung“Der Vorsitzende des Bundesverband WindEnergie, Landesverband Sachsen kritisierte in einer Anfrage an das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit den Ausschluss von Flächen für die Nutzung von Windkraft durch die Bundeswehr und die dafür vorgebrachte Begründung.

Bild zu Sprachprüfung

Sprachprüfung

Das Luftfahrt-Bundesamt hat in diesem Monat mitgeteilt, dass man dort die Anwendung der EUVO 1178/2011 nunmehr verändert betrachtet. Noch im April hatte das LBA mitgeteilt, dass die Abnahme von Verlängerungsprüfungen zum Nachweis der Sprachkenntnis nach Ablauf der Geltungsdauer des Spracheintrages nicht mehr möglich sei.Ebenso wie unser Haus ist das LBA nunmehr zu der Auffassung gelangt, dass die Festlegung des § 125 LuftPersV (außer bei der Geltungsdauer der Sprachnachweise) nicht durch das vorgenannte übergeordnete Recht (EUVO 1178/2011 Teil-FCL.055) überlagert wird. Im Ergebnis bleibt es also bei der alten Rechtslage: Der erneute Nachweis der Sprachkenntnisse in Form einer Verlängerungsprüfung kann auch dann noch erbracht werden, wenn die Geltungsdauer des Nachweises nicht seit mehr als 12 Monaten abgelaufen ist.