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News zu Photovoltaik

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Bundesverwaltungsgericht erleichtert den Ausschluss von Nebenanlagen durch Bebauungsplan

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 21.03.2013 den Ausschluss von Gebäuden als Nebenanlagen außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten bebaubaren Grundstücksflächen für wirksam erachtet.Der Revisionskläger errichtete auf einer im Bebauungsplan als nicht überbaubar festgesetzten Grundstücksfläche ohne Baugenehmigung ein Blockhaus als Nebengebäude eines Hotels zur Unterbringung von Gartengeräten und Spielzeug. Der Landkreis Wittmund versagte die nachträgliche Baugenehmigung und erlies eine Beseitigungsanordnung: Der Bebauungsplan aus dem Jahre 1989 sei jedenfalls auf Grund anzuwendenden Planerhaltungsvorschriften des BauGB 1987 wirksam und dieser schließe auf Grundlage des § 14 Abs. 1 S. 3 BauNVO Nebengebäude außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche aus.

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EEG-Dialog „Ausnahmeregelungen im EEG“

Sehr geehrte Damen und Herren,im Zuge der derzeitigen Diskussion um die Novellierung des EEG und der damit einhergehenden Strompreisdiskussion fand am vergangenen Donnerstag, den 14.03.2013, der EEG-Dialog zum Thema der Ausnahmeregelungen im EEG im Haus des Bundesumweltministeriums statt. Die Veranstaltung war in zwei Themenkomplexe gegliedert, wobei zunächst die besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen im Sinne der §§ 40 ff. EEG 2012 im Focus der Diskussion stand und im Anschluss das Eigenstromprivileg nach § 37 EEG 2012 besprochen wurde.

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Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich spricht sich gegen Windenergie in Sachsen aus

Der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich hat sich in seinem Interview am 17.02.2013 mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) einmal mehr deutlich gegen den Ausbau der Windenergie in Sachsen ausgesprochen. Eines seiner Hauptargumente dabei ist, dass „im Schwarzwald oder Sachsen keine Windräder stehen müssen“, wenn an anderen Stellen die Stromausbeute viel höher und damit auch effizienter ist. Nach seiner Auffassung bedarf es überdies einer grundlegenden Neustrukturierung des EEG. Dabei seien die kürzlich von der Bundesregierung vorgeschlagenen Kürzungen in Höhe von 2 Mrd. Euro ein Schritt in die richtige Richtung. Um diese - in seinen Augen - notwendige Reform weiter voranzutreiben, hat die sächsische Regierung aus CDU und FDP einen Gesetzentwurf für ein Quotenmodell in den Bundesrat eingebracht.

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OLG Naumburg ermöglicht Netzbetreibern risikoloses Prozessieren

Sehr geehrte Damen und Herren,nachdem wir Sie zuletzt im Newsletter „Der BGH entscheidet zum günstigsten Netzverknüpfungspunkt nach § 5 EEG 2009“ (abrufbar unter: http://www.maslaton.de/news/Der-BGH-entscheidet-zum-guenstigsten-Netzverknuepfungspunkt-nach--5-EEG-2009--n116) über die Rechtsprechung zum richtigen Netzverknüpfungspunkt informiert haben, wollen wir Ihnen in diesem Newsletter ein jüngst ergangenes Urteil des OLG Naumburg vorstellen, welches ebenfalls sehr kritisch zu begutachten ist.

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Quotenmodell versus Einspeisetarif

Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem wir Ihnen im Newsletter „Die Erneuerbare Energien im Focus der Strompreisdiskussion“ (abrufbar unter: http://www.maslaton.de/news/Die-Erneuerbaren-Energien-im-Fokus-der-Strompreisdiskussion--n113) die wesentlichen Argumente dafür darstellen durften, dass die Erhöhung der Strompreise sich nur zu einem Teil durch die zunehmenden Erzeugungen aus Erneuerbaren Energien erklären lassen, wollen wir Ihnen in diesem Newsletter Ihnen das sog. Quotenmodell vorstellen. Das Quotenmodell wird derzeit insbesondere seitens liberaler politischer Strömungen favorisiert mit der Argumentation, dass das Quotenmodell zu geringeren Kosten für die Allgemeinheit führe und jeweils die günstigste Erneuerbare Energie sich durchsetze. In der Folge entspreche ein Quotenmodell am ehesten marktwirtschaftlichen Bedingungen.

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Die Erneuerbaren Energien im Fokus der Strompreisdiskussion

Sehr geehrte Damen und Herren,im Zuge der Bekanntgabe der Erhöhung der EEG-Umlage am 15.10.2012 durch die Übertragungsnetzbetreiber ist vielfach dargestellt worden, dass die Förderung der Erneuerbaren Energien durch das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (nachfolgend: EEG) der alleinige Preistreiber für die steigenden Stromkosten der Letztverbraucher war. Diese Darstellung entspricht in vielfacher Hinsicht nicht der sich im EEG widerspiegelnder Rechtsrealität und wird auch dem mit dem EEG angestrebten Zweck einer CO2-neutralen Gesellschaft nicht gerecht. Die Auswirkungen der Atomkatastrophen Tschernobyl und Fukushima treten im Rahmen der Strompreisdiskussion zunehmend in den Hintergrund. Die positiven Effekte der Erneuerbaren Energien werden vernachlässigt. Gerade Erneuerbare Energien tragen zur Unabhängigkeit vom Import von Energieträgern bei, da zunehmend Ölimporte als ein Kostenrisiko der zukünftigen Versorgung mit Energie erkannt wurde. Ferner fördern sie den regionalen Wirtschaftskreislauf, um nur zwei weitere positive Auswirkungen zu nennen.

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Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Marktprämie

Am 25.06.2012 haben wir darüber informiert, dass § 33g EEG, wonach Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber mit Wirkung vom 01.01.2012 für Strom aus erneuerbaren Energien oder Grubengas, den sie nach § 33b Nr. 1 EEG direkt vermarkten, von dem Netzbetreiber eine Marktprämie verlangen können, in der gegenwärtigen Praxis insofern zu erheblichen Problemen führt, als die Oberfinanzdirektion in Niedersachsen in ihrer Verfügung vom 13. März 2012 (OFD Niedersachsen, S 7104-141-St 172) die Auffassung vertritt, dass die Marktprämie als Vergütungsersatz der Umsatzsteuer unterliegt und somit als Ergänzung der Entgeltzahlung des Stromabnehmers zu betrachten und in vollem Umfang steuerbar und steuerpflichtig zu einem Steuersatz in Höhe von 19 % sei. 

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PV-Dachanlage und Denkmalschutz

Im Rahmen eines vor dem Verwaltungsgericht Meiningen geführten Verfahrens vermochten wir für unseren Mandanten die von ihm begehrte denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach einer Scheune durchzusetzen.Problematisch war in diesem Verfahren unter anderem, dass die zuständige Denkmalfachbehörde die gesamte Dorfanlage, innerhalb der sich die Scheune unseres Mandanten befindet, als Kulturdenkmal ausgewiesen hat.