Die Auflösung des Spannungsverhältnisses zwischen Klimaschutz und Artenschutz durch eine TA Artenschutz/Wind?
Der Verwaltung werden durch die Rechtsprechung des BVerwG, vor allem aber durch den jüngsten Beschluss des BVerfG, weite gerichtlich eingeschränkt überprüfbare Entscheidungsspielräume zugewiesen. Aber auch der Gesetzgeber wird in die Pflicht genommen: Er darf die Verwaltung nicht in einem „Erkenntnisvakuum“ belassen, sondern muss dieses handelnd auflösen. Vor diesem rechtlichen und dem politischen Hintergrund des Klimaschutzes durch den Ausbau Erneuerbarer Energien, insbesondere der Windenergie, fragt der Aufsatz nach den potenziellen Inhalten einer „TA Artenschutz/Wind“.