
„Windradklauseln“ in BVVG-Kaufverträgen nach AusglLeistG unwirksam – kein Zahlungsanspruch, kein Rücktrittsrecht, kein Wiederkaufsrecht der BVVG
Ein Käufer von nach § 3 AusglLeistG verbilligt erworbenen landwirtschaftlichen Flächen in Mecklenburg-Vorpommern hat sich gegen die mit der BVVG vereinbarten „Windradklauseln“ gewandt – mit Erfolg, wie der Bundesgerichtshof (BGH) nun im Revisionsverfahren entschieden hat (BGH Urteil vom 14.09.2018, Az. V ZR 12/17). Bisher liegt hierzu lediglich die auf der Webseite des BGH veröffentlichte Pressemitteilung vom 14.09.2018 vor – diese enthält jedoch erfreulich eindeutige Aussagen. Die Auswirkungen der Entscheidung sind enorm.