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Windenergie und Bundeswehr oder Der Tragödie Zweiter Teil
Am 21.07.2011 entschwand mit einem mageren Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg (Az.: 12 ME 201/10) vorläufig die Chance auf Klarheit in Sachen Windenergie versus verteidigungspolitische Belange. In dem zu Grunde liegenden Verfahren versuchte die Antragstellerin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die sofortige Vollziehung einer zuvor erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb mehrerer Windenergieanlagen im Bereich des Militärflugplatzes Nordholz zu erlangen. Die geplanten Anlagen sollten in einem regionalplanerisch ausgewiesenen Vorrangsta...