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| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht

Gemeinsame Erklärung: Fortschreibung des Energie- und Klimaprogramms in Sachsen ist essenziell für den Schutz und den Erhalt der Lebensgrundlagen und Investitionen in eine nachhaltige Wirtsch

Erklärung zur Absage des Freistaates Sachsen zur Fortschreibung des Energie- und Klimaprogramms Sachsens Die Absage der Fortschreibung des Energie- und Klimaprogramms für Sachsen durch die Regierungskoalition in Sachsen ist der Höhepunkt einer den Klimawandel und dessen Folgen ausblendenden Politik von CDU und SPD in Sachsen. Die notwendige Fortschreibung des Energie- und Klimaprogramms ist unverzichtbare Voraussetzung für das Erreichen der UN-Klimaziele und die weitere Entwicklung aller Bereiche des gesellschaftlichen Lebens in Sachsen. Bislang existieren in Sachsen keine mittel- und langfristigen Strategien für einen zukünftigen Klimaschutz, eine nachhaltige klimafreundliche wirtschaftliche Entwicklung und eine Energiewende. Allein die Bereiche Klimafolgenanpassung und Energieeffizienz zu betrachten, ist zu wenig. Das ist nicht mehr hinnehmbar. Seit Jahren stagniert im Freistaat Sachsen der Ausbau der NutzungErneuerbarer Energien. Es erfolgt nahezu ausschließlich eine Fokussierung auf die stoffliche Nutzung der Braunkohle. Seit Jahren fehlt es an sinnvollen Konzepten für eine Verkehrswende zum Schutz des Klimas und seit Jahren fehlen Anreize für den Umbau und die Modernisierung unserer Wirtschaft, um den Erfordernissen des Klimaschutzes gerecht zu werden und letztlich auch die damit verbundenen Chancen zu nutzen.

Bild zu 158 Windturbinen in Sachsen könnten zurückgebaut werden

| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Verwaltungsrecht · Windenergie

158 Windturbinen in Sachsen könnten zurückgebaut werden

In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hat die Windkraftbranche 2018 kaum Turbinen ans Netz gebracht. Die Angst vor der AfD lähmt die Politik dort. Die Windbranche hat in Mitteldeutschland einen schweren Stand. Kurz vor den Mitteldeutschen Windbranchentagen am 19. März dazu ein Interview mit Martin Maslaton, Rechtsexperte für die Windkraft mit Kanzlei in Leipzig.

Bild zu Art. 13 EU-Urheberrechtsrichtlinie – Umstrittene EU-Urheberrechtsreform vor Endabstimmung

| IT- und Onlinerecht

Art. 13 EU-Urheberrechtsrichtlinie – Umstrittene EU-Urheberrechtsreform vor Endabstimmung

Die Urheberrechtsrichtlinie soll kommen. Und mit ihr Art. 13. Viele sehen in diesem eine mittelbare Verpflichtung zur Einführung von Upload-Filtern. Aus diesem Grund polarisiert er und ist zentraler Anknüpfungspunkt nicht seltener Kritik. Ende März stimmt das EU-Parlament endgültig über die bevorstehende Reform ab. Ziel der Richtlinie Die geplante „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ (Urheberrechtsrichtlinie, i.F. RL-UrhR) zielt in erster Linie auf eine weitergehende Harmonisierung des Urheberrechts und verwandter Rechte im Raum des europäischen Binnenmarkts ab. Daneben soll ein gut funktionierender Markt für die Verwertung von Werken gefördert werden. Ganz besonders im Fokus steht dabei die digitale wie grenzüberschreitende Nutzung geschützter Inhalte (vgl. Art. .1 RL-UrhR). So will der EU-Gesetzgeber den Herausforderungen des digitalen Zeitalters gerecht werden. So gut die Idee hinter der Richtlinie, so umstritten ist die gewählte Art und Weise der Umsetzung.

Bild zu OLG Dresden: „Recht auf Vergessenwerden“ (Art. 17 DSGVO) gegen Suchergebnisse erfordert strenge Abwägung im Einzelfall

| Datenschutzrecht · Handels- u. Gesellschaftsrecht · IT- und Onlinerecht

OLG Dresden: „Recht auf Vergessenwerden“ (Art. 17 DSGVO) gegen Suchergebnisse erfordert strenge Abwägung im Einzelfall

Bei der Suche nach dem Namen eines Blogbetreibers erschien in den Suchergebnissen ein Link auf einer Seite, auf der seine Tätigkeit mit äußerst harscher Kritik kommentiert wird. Nach dem OLG Dresden (Beschl. v. 07.01.2019, Az. 4 W 1149/18) kommt in solchen Fällen ein Löschungsanspruch auch aus Art. 17 DSGVO in Betracht, war vorliegend aber ebenso wie ein quasinegatorischer Unterlassungsanspruch zu verneinen. Sachverhalt Der Betreiber eines Blogs, in welchem er sich u.a. zu bestimmten Unternehmen und Kapitalanlagemöglichkeiten äußert, hatte nach erfolglosem außergerichtlichen Vorgehen vor dem LG Leipzig (Entsch. v. 22.11.2018, Az. 8 O 2605/18) eine einstweilige Verfügung gegen einen Suchmaschinenbetreiber beantragt. Konkret forderte er dabei die Unterlassung der Anzeige einer bestimmten Seite in den Suchergebnissen bei der Suche nach dem Namen des Antragstellers.

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| Handels- u. Gesellschaftsrecht

Hinweis des BGH: Nicht zugelassene Abschalteinrichtung ist ein Mangel

Auch bei der Klage des Erwerbers eines VW Tiguan kam es, ganz VW-typisch, zu keinem höchstinstanzlichen Urteil. Dennoch hat sich der BGH – quasi freiwillig – zur Sache geäußert. Aus einem Hinweisbeschluss geht hervor, wie der zuständige 8. Senat die Frage nach der Mangelhaftigkeit eines mit unzulässiger Abschalteinrichtung gelieferten Fahrzeugs beurteilt. Zugleich soll ein Generationenwechsel in der Modellserie nicht zwingend die Unmöglichkeit einer Nachlieferung bedingen. Verhandlungstermin aufgehoben Das Verfahren drehte sich um eine der zahlreichen Klagen im Umfeld der sogenannten Dieselaffäre. Der Erwerber eines VW Tiguan erster Generation hatte vom Verkäufer die Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs verlangt. Produziert wurde seitens des Herstellers VW allerdings nur noch das Modell in zweiter Generation. In der Berufungsinstanz hatte das OLG Bamberg (Urt. v. 20.09.2017, Az. 6 U 5/17) die Ersatzlieferung als im Sinne des § 275 Abs. 1 BGB unmöglich eingestuft, da sich auf Grund des Vergleichs der technischen Merkmale des Fahrzeugs erster und zweiter Generation ergebe, dass beide Fahrzeuge nicht als gleichartige Sachen betrachtet werden können.

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BAG: Kein automatischer Verfall von Urlaub mehr, es sei denn …

Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urt. v. 19.02.2019, Az. 9 AZR 541/15) hat im Fall Shimizu die Ausführungen des EuGH zum Verfall von Urlaubsansprüchen berücksichtigt und stellenweise konkretisiert. Damit erging ein Grundsatzurteil, das mit dem automatischen Verfall von Urlaubsansprüchen aufräumt, in Zukunft aber neue Fragen aufwerfen wird. Sachverhalt Ein Wissenschaftler des Max-Planck-Gesellschaft hatte im Rahmen seiner dortigen befristeten Tätigkeit während der Jahre 2012 und 2013 Urlaub im Umfang von insgesamt 51 Arbeitstagen nicht beantragt und entsprechend auch nicht genommen. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bat er um Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs in Höhe von insgesamt 11.979,26 Euro. Der Fall durchlief mehrere Instanzen, zuletzt war er beim EuGH anhängig.

Bild zu Nachholbedarf im Datenschutz - 30 von 40 Webseiten fallen durch

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Nachholbedarf im Datenschutz - 30 von 40 Webseiten fallen durch

Anlässlich des „Safer Internet Day 2019“ (SID 19) hat das Bayrische Landesamt für Datenschutz eine Überprüfung von insgesamt 40 prominenten Webseiten durchgeführt. Untersucht wurden u.a. der Internetauftritt von Streaming-, Email- und Preisvergleich-Diensten sowie diverse Onlineshops. Auch drei soziale Netzwerke waren darunter. Zunächst wurde bei 20 Seiten der Registrierungsvorgang untersucht. In diesem Zusammenhang hat die Behörde den Einsatz der Verschlüsselung bei der Übertragung von Daten sowie die Mindestanforderungen bei der Passwortstärke, im Sinne von Zeichenanzahl und Zeichenart, geprüft. Zwar entsprach die Verschlüsselung weitestgehend dem technischen Standard, jedoch warf die Überprüfung der Passwortanforderungen erhebliche Sicherheitslücken auf.

Bild zu Werbung in eigener Sache: Fachbeitrag zum Thema „Zugang zu Grundstücksinformationen – Welche Änderungen ergeben sich durch das neue Datenschutzrecht?“

| Datenschutzrecht · Verwaltungsrecht · Windenergie

Werbung in eigener Sache: Fachbeitrag zum Thema „Zugang zu Grundstücksinformationen – Welche Änderungen ergeben sich durch das neue Datenschutzrecht?“

Seit geraumer Zeit, spätestens aber seit Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der hiermit einhergehenden Verschärfung der Landesdatenschutzgesetze, ist eine zunehmende Zurückhaltung der Vermessungs- und Katasterbehörden bei der Bereitstellung von Grundstücksinformationen zu verzeichnen, die nicht selten mit einem Hinweis auf das fehlende berechtigte Interesse des Projektierers oder ein entgegenstehendes schützenswertes (Datenschutz-)Interesse der betroffenen Grundstückseigentümer begründet wird. Unter Berücksichtigung der zunehmenden Praxisrelevanz und den sich hieraus ableitenden Risiken für die Projektierer Erneuerbarer-Energienprojekte haben wir uns dem Thema umfassend angenommen. Das Ergebnis unserer rechtlichen Prüfung wird kommenden Monat in der Fachzeitschrift für Immissionsschutzrecht und Emissionshandel (i+E), Heft 1 2019, erscheinen.

Bild zu Neue Regeln im Bereich der Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz | Erneuerbare-Energien-Richtlinie - Energieeffizienzrichtlinie - Governance-Verordnung

| Biomasse · Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Photovoltaik · Wasserrecht · Windenergie

Neue Regeln im Bereich der Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz | Erneuerbare-Energien-Richtlinie - Energieeffizienzrichtlinie - Governance-Verordnung

Pünktlich zum vergangenen Heiligabend traten die Richtlinien zu Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz in reformierter Form sowie die Governance-Verordnung in Kraft. Insgesamt zielen die Regelungen auf weiteren Fortschritt beim Ausbau erneuerbarer Energien und der Senkung des unionsweiten Energieverbrauchs ab. Erneuerbare-Energien-Richtlinie Die Richtlinie (EU) 2018/2001 bzw. Erneuerbare-Energien-Richtlinie (i.F. EE-RL) erging mit Blick auf die Förderung erneuerbarer Energiequellen als in Art. 194 Abs. 1 AEUV ausgegebenes Unionsziel. Mit ihr gibt der Unionsgesetzgeber ein ehrgeiziges Gesamtziel in Form eines Anteils von wenigstens 32 % Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoenergieverbrauch (Erwägungsgrund 8 sowie Art. 3 Abs. 1 EE-RL) vor. Dieser Wert soll bis zum Jahre 2030 erreicht werden.

Bild zu Medikamente auf Amazon - kein Wettbewerbsverstoß nach § 3 UWG

| Datenschutzrecht · IT- und Onlinerecht

Medikamente auf Amazon - kein Wettbewerbsverstoß nach § 3 UWG

Das Anbieten und Verkaufen von rezeptfreien Medikamenten durch einen Apotheker auf der Internetverkaufsplattform „Amazon Marketplace“ stellt keine unlautere geschäftliche Handlung i.S.d. § 3 UWG dar. So entschied das LG Magdeburg mit Urteil vom 18.01.2019 (Az.: 36 O 48/18).Geklagt hatte ein Apotheker e.K. gegen seinen Wettbewerber. Der Beklagte betreibt über eine eigene Website den Versandhandel von rezeptfreien Medikamenten und hat dafür eine Erlaubnis nach § 11 ApoG. Zusätzlich stellt er Medikamente unter seinem Namen als Verkäuferprofil auf dem Amazon Marketplace inklusive Fotos und Produktinformationen ein.