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Steuerentlastung für kleine KWK-Anlagen
Steuerbegünstigungen und –befreiungen haben eine beihilferechtliche Relevanz, so dass ihre Wirksamkeit einer Genehmigung der EU-Kommission bedarf. Die beihilferechtliche Genehmigung für eine vollständige Steuerentlastung von kleinen KWK-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 2 MW war bis zum 31.03.2012 befristet mit der Folge, dass die Grundlage der Steuerentlastung entfallen ist und die Steuerentlastung ab dem 01.04.2012 ausgesetzt wurde.Während zunächst mit einer unproblematischen Verlängerung der Genehmigung gerechnet wurde, kristallisierte sich im Laufe des Genehmigungsverfahrens heraus, dass die Anwendung der beihilferechtlichen Vorschriften der EU eine Neuregelung der Steuerentlastung von KWK-Anlagen im EnergieStG erforderlich macht. Teile des Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes sowie zur Änderung des Luftverkehrssteuergesetzes sind mit Wirkung vom 01.01.2013 in Kraft getreten.