
Abmahnung wegen Verwendung einer DIN-Norm
Deutsches Institut für Normung e. V. mahnt ab Man lernt nie aus – die Abmahnung des Deutschen Instituts für Normung e. V. wegen öffentlicher Wiedergabe einer DIN-Norm ist rechtmäßig. Das Deutsche Institut für Normung e. V. ist die für Deutschland zuständige Normenorganisation und Herausgeber des Deutschen Normenwerks und somit exklusiver Inhaber sämtlicher Nutzungs- und Verwertungsrechte. Bei den DIN-Normen handelt es sich um Werke i.S.d. § 2 UrhG, sodass diese grundsätzlich geschützt sind.