Auswirkung des Urteils des EuGH v. 12.05.2011
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 12.05.2011 (Az. C -115/09) die Rolle von Umweltschutzverbänden im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie bei der gerichtlichen Überprüfung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen erheblich gestärkt. Nach dem Urteil des EuGH steht Art. 10a der Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung nationalen Rechtsvorschriften entgegen, die Umweltschutzverbänden die Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs gegen die Genehmigung von Projekten, die „möglicherweise Auswirkungen auf die Umwelt haben“, verwehren, wenn die Umweltschutzverbände lediglich die Verletzung von Vorschriften geltend machen, die die Allgemeinheit, nicht aber die Rechte Einzelner schützen.