Tracking pixel News zu Energierecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Energierecht

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Neu: Präklusion bei Raumordnungsplänen

Neben den im letzten Jahr in Kraft getretenen und sehr weitreichenden Novellen des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) droht die ebenfalls noch im lezten Jahr, am 29.11.2017, in Kraft getretene Änderung des Raumordnungsgesetzes des Bundes (ROG) etwas verloren zu gehen. Dabei findet sich im neuen § 9 des ROG eine kleine, aber sehr entscheidende Änderung. Nämlich eine materielle Präklusionsvorschrift, wie man sie bisher aus dem BauGB oder aus dem UmwRG kannte: wer nicht fristgerecht Einwendungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung erhebt, ist im weiteren Rechtsmittelverfahren mit allen Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

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Entwurf des Thüringer Klimagesetzes

Das Thüringer Kabinett hat am 19.12.2017 den Entwurf des Thüringer Klimagesetzes beschlossen. Damit wird das Gesetz für Klimaschutz und Klimaanpassung im neuen Jahr dem Thüringer Landtag zugeleitet. Nach diesem Gesetzentwurf sollten die Treibhausgasemissionen in Thüringen im Vergleich zu 1990 bis zum Jahr 2030 um 60 bis 70 Prozent, bis zum Jahr 2040 um 70 bis 80 Prozent und bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent verringern. Durch die Kombination aus Energiesparen, mehr Energieeffizienz und zugleich dem Ausbau der erneuerbaren Energien soll das Land bis zum Jahr 2040 seinen Energiebedarf durch einen Mix aus erneuerbaren Energien aus eigenen Quellen decken können.

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Nachholung einer UVP nach Genehmigungserteilung - möglich oder nicht?

Ein Großteil der Prozesse von Nachbarn und Naturschutzverbänden gegen Windenergieprojekte wird mit Verstößen gegen das UVPG begründet und tatsächlich führen zumeist Verstöße wie einer mangelhaften UVP-Vorprüfung oder das Fehlen einer erforderlichen „großen“ UVP jedenfalls zum vorläufigen Verlust des Baurechts. Daher sind die Möglichkeiten einer Heilung oder Nachholung gerade einer UVP vor Genehmigungsinhaber von besonderer praktischer Relevanz. Die Rechtsprechung hat sich gerade 2017 verstärkt mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Bisher war mindestens umstritten, ob eine „große“ UVP auch noch nach Genehmigungserteilung nachgeholt werden kann.

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Volle EEG-Umlage für KWK-Eigenversorgung

Europäische Kommission versagt Fortführung der anteiligen EEG-Umlagebefreiung für KWK-Anlagen  Angesichts der im Vorfeld zwischen der Bundesregierung und der europäischen Kommission getroffenen Verständigung zur Ausgestaltung der Eigenversorgungsregelung versagte die Europäische Kommission nunmehr überraschend die beihilferechtliche Genehmigung zur Fortführung der anteiligen EEG-Umlagebefreiung für KWK-Anlagen.  Mit der EEG-Novelle im Jahr 2014 wurde die Eigenversorgung in die EEG-Umlagepflicht einbezogen. D.h. seit 01.08.2014 haben grundsätzlich alle neuen Eigenversorger auch auf den eigenverbrauchten Strom die volle EEG-Umlage zu entrichten.

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Windenergie und Polygone - Bundeswehr unterliegt in Eilverfahren

Wegweisende Entscheidung des VG Neustadt Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einer wegweisenden Eilentscheidung klargestellt, dass die Bundeswehr ihre Befürchtungen im Hinblick auf die von ihr betriebenen Polygone-Anlagen plausibel machen und belegen muss. Die Bundeswehr behauptet schon seit Jahren die Beeinträchtigung ihrer Radartechnologie der „Polygone“-Einrichtung in Pirmasens und Oberauerbach durch Windenergieanlagen. Diese elektronische Luftkampfübungs-Anlage, die gemeinsam von den Luftstreitkräften Deutschlands, Frankreichs und der USA betrieben wird, besteht aus vier Bedrohungssimulatoren zur Erfassung, Verfolgung und Bekämpfung von Bedrohungen aus der Luft.

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Einführung der neuen LAI-Hinweise in den Bundesländern

Die Überarbeitung der von der Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) erstellten Hinweise wurde von der Umweltministerkonferenz (UMK) und der Amtschefkonferenz (AMK) am 15.- 17. November 2017 ohne Änderung zur Kenntnis genommen. Dies führt nach wie vor zu Unsicherheiten für Anlagebetreiber von Windenergieanlagen. Fraglich ist insofern, ob das sog. Interimsverfahren zum Stand der Technik zählt oder ob weiterhin das von der TA Lärm vorgegebene Prognoseverfahren für Schallimmissionen (DIN ISO 9613-2) als maßgeblich zu erachten ist. Auch die Rechtsprechung bringt derzeit noch kein Licht ins Dunkle. Lediglich das VG Düsseldorf spricht sich für eine Anwendung der LAI-Hinweise – sogar auf genehmigte Bestandsanlagen – aus, während sowohl das VG Münster, als auch das VG Arnsberg und das OVG Koblenz das Interimsverfahren derzeit noch nicht zum Stand der Technik zählen möchte.

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Ergebnisse der ersten KWK-Ausschreibung veröffentlicht

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, freut sich über das hohe Wettbewerbsniveau. Ob die Ausschreibungsergebnisse für die KWK-Branche Anlass zur Freude geben, sei jedoch dahingestellt.  Zum Gebotstermin der ersten Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen am 01.12.2017 sind bei der Bundesnetzagentur 20 Gebote mit einem Gebotsvolumen von 225 MW eingegangen. Ausgeschrieben war lediglich ein Volumen von 100 MW, welches somit deutlich überzeichnet war.  An der Ausschreibung konnten sowohl neue als auch modernisierte KWK-Anlagen im Leistungssegment von einem bis einschließlich 50 MW teilnehmen.

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Bundesnetzagentur eröffnet nächste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen

Die Bundesnetzagentur leitete jetzt die ersten Ausschreibungsrunden für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen im kommenden Jahr ein. Gebotstermin ist Donnerstag, der 01.02.2018. Es handelt sich dabei um zwei getrennte Ausschreibungsverfahren, die lediglich auf denselben Gebotstermin fallen. Eine erste gemeinsame Ausschreibung von Windenergie- und Solaranlagen erfolgt erst zum 01.04.2018.

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Bundesnetzagentur greift korrigierend ein: Höchstwert für die Ausschreibung von Wind an Land im Jahr 2018 auf 6,3 ct/kWh festgesetzt

Die Bundesnetzagentur hat den für die Ausschreibung von Windenergieanlagen an Land geltenden Höchstwert für das kommende Kalenderjahr bekanntgegeben. Abweichend von der gesetzlichen Berechnungsvorschrift hat die Bundesnetzagentur von dem ihr eingeräumten Festlegungsermessen Gebrauch gemacht und den Höchstwert auf 6,3 ct/kWh festgesetzt. Damit reagierte die Behörde auf die künftig veränderten Ausschreibungsbedingungen. Denn anders als bisher dürfen an den Ausschreibungen zu den Gebotsterminen 01.02. und 01.05.2018 ausschließlich bereits genehmigte Projekte teilnehmen. Ferner gilt für alle Bieter eine einheitliche Realisierungsfrist von 30 Monaten. Bisher profitierten fast ausschließlich Bürgerenergiegesellschaften. Von dem in den drei Ausschreibungsrunden 2017 bezuschlagten Gebotsvolumen, konnten

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Und täglich grüßt das Murmeltier – Bürgerenergie dominiert auch in November-Ausschreibung

Bis zum 02.11.2017 konnten in der dritten Ausschreibungsrunde 2017 und zugleich der zunächst letzten Runde, in der Bürgerenergiegesellschaften ohne BImSch-Genehmigung teilnehmen konnten, Gebote für Windenergieanlagen an Land abgegeben werden. Zum Gebotstermin gingen insgesamt 210 Gebote mit einem Volumen von 2.591 MW und damit etwas weniger als in der Vorrunde ein. Gleichwohl war das Ausschreibungsvolumen von 1.000 MW wieder deutlich überzeichnet. Am 22.11.2017 hat die Bundesnetzagentur nun die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde bekannt gegeben.