
OLG Celle: Bekanntmachungspflichten bei Verlängerungen von Stromkonzessionsverträgen
In diesem Newsletter wollen wir Ihnen ein Urteil des OLG Celle vom 23.05.2013 (Az.: 13 U 185/12 (8)) vorstellen. In dieser Rechtssache hatte das OLG zu entscheiden, wie bei einer vorzeitigen Beendigung von Stromkonzessionsverträgen die Bekanntmachungspflichten nach § 46 Abs. 3 EnWG einzuhalten sind und welche Rechtsfolgen daran zu knüpfen sind, wenn diese Bekanntmachungspflicht nicht in ordnungsgemäßer Art und Weise durchgeführt wurde. In dem zu beurteilenden Sachverhalt hatte sich eine Gemeinde mit dem Inhaber der Stromkonzession den über 20 Jahre laufenden Vertrag vorzeitig mittels eines Vertrages beendet. Die Gemeinde gab daraufhin im deutschen Ausschreibungsblatt das vorzeitige Ende des Konzessionsvertrages bekannt und forderte interessierte Unternehmen dazu auf, ihr Interesse innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Bekanntmachung zu bekunden. Hierbei wies ein Interessent darauf hin, dass er davon ausgehe, dass der Konzessionsvertrag insgesamt unwirksam sei, da eine nicht dem § 46 Abs. 3 EnWG entsprechende Veröffentlichung im Bundesanzeige oder im elektronischen Bundesanzeiger stattgefunden habe.