Wegfall der Stromsteuerbefreiung durch Strommarktgesetz
Das Bundeskabinett hat am 04.11.2015 das Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz) beschlossen (Newsletter vom 11.11.2015: http://www.maslaton.de/news/Bundeskabinett-beschliesst-Gesetzesentwurf-zum-Strommarktgesetz--n399). Mit Newsletter vom 13.04.2015 informierten wir, dass das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 23.03.20151 und weiterem Schreiben vom 25.03.20152 die bestehende Stromsteuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG erheblich eingeschränkt hat (Newsletter vom 13.04.2015: http://www.maslaton.de/news/Einschraenkung-der-Stromsteuerbefreiung--n347). Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 a) StromStG ist Strom, der in Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu zwei Megawatt erzeugt und vom Betreiber der Anlage als Energieerzeuger im räumlichen Zusammenhang zu der Anlage zum Selbstverbrauch entnommen wird oder nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 b) StromStG von demjenigen, der die Anlage betreibt oder betreiben lässt, an Letztverbraucher geleistet wird, die den Strom im räumlichen Zusammenhang zu der Anlage entnehmen, von der Steuer befreit.