Wir möchten Ihnen heute eine Stellungnahme der Clearingstelle EEG vom 14.03.2013 vorstellen, in der die Clearingstelle zu der Frage, ob eine frühere Intensivtierhaltung eine wirtschaftliche Nutzung im Sinne von § 32 EEG sein und damit den Status einer Fläche als Konversionsfläche begründen kann, Stellung genommen hat. Diese Stellungnahme dürfte vor allem für eine ganze Reihe von PV-Projekten in den neuen Bundesländern ein Mehr an Rechtssicherheit bringen. Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gibt es noch heute zahlreiche, ehemalige Wirtschaftshöfe von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, bei denen bislang erhebliche rechtliche Unsicherheiten dahingehend bestanden, ob diese als vergütungsfähige Konversionsflächen im Sinne des EEG eingestuft werden können.