Direktvermarktung von Windstrom an der EEX - Darauf müssen Sie achten!
In Sachsen prägen Windparks schon seit einiger Zeit die Landschaft. Doch immer dort, wo neue Anlagen entstehen, gibt es Ärger. So beschweren sich Anwohner über Lärm, Kommunen befürchten eine Verschandelung der Natur, und Tierschützer sorgen sich um die Vögel.
In einer aktuellen Entscheidung hat das Thüringer Oberlandesgericht einen Kaufvertrag über ein Grundstück, auf dem eine Windenergieanlage errichtet werden sollte, unter Heranziehung der Grundsätze für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für nichtig erklärt.
Es scheint inzwischen so etwas wie eine Tradition geworden zu sein, dass sich die Vergütung für Strom aus Photovoltaik seit 2010 im Laufe eines jeden Jahres und zusätzlich zu der jeweils zum 01.01. greifenden Degression drastischen Einschnitten ausgesetzt sieht. Dennoch überrascht aktuell die Geschwindigkeit, mit der nur knapp acht Wochen nach Inkrafttreten der EEG-Novelle 2012 erneut an der Vergütungsschraube gedreht wird. Zur Erinnerung: Erst zum 01.01.2012 war ein neues, kompliziertes Degressionssystem für Strom aus Photovoltaik eingeführt worden, das abhängig von den Zubauraten einen zusätzlichen unterjährigen Degressionsschritt jeweils zum 01.07. vorsah. Angesichts der aktuellen politischen Entwicklungen dürfte diese neue Regelung nun wohl nicht mehr zum Tragen kommen. Nach langen Verhandlungen legten Bundesumweltminister Röttgen und Bundeswirtschaftsminister Rösler am 23.02.2012 einen Kompromissvorschlag zur Zukunft der Solarförderung vor:
Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler und Bundesumweltminister Norbert Röttgen haben sich laut des Handelsblatt auf eine weitere Kürzung der Solarförderung geeinigt. Nach Angaben des Handelsblatt-Berichts soll die Kürzung von 15 Prozent, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz für den 1. Juli vorgesehen ist, bereits auf 1. April vorgezogen werden. Zudem soll die Kürzung noch erhöht werden: Bei Hausdachanlagen soll die Kürzung der Solarförderung bei 20 Prozent liegen, bei Freiflächenanlagen sogar um 30 Prozent.
Die jüngste Form des gemeinsamen Strombetriebs ist die Bürgersolaranlage: Hier schließen sich mehrere Personen zu einem rechtlichen Unternehmen zusammen und werden damit zu Strombetreibern. In Leipzig gibt es drei gemeinsam betriebene Solardächer. Der Leipziger Rechtsanwalt und Energieexperte Martin Maslaton erklärt im LVZ-Online-Interview, warum Bürgersolaranlagen von den Betreibern unterschätzt werden und es falsch war, die Baugenehmigung für Solaranlagen abzuschaffen.
Wir möchten sie auf die neue Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel sowie auf die vom B.KWK konsolidierte Lesefassung auf Grundlage des vom BMWi am 14.12.11 veröffentlichten Regierungsentwurfs zum Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft- Wärme-Kopplungsgesetz) (KWKG 2012) aufmerksam machen. Beide Dokumente stellen wir ihnen als Download zur Verfügung.
Neun Jahre hat es gedauert, jetzt liegt er vor, der Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans (LEP). In diesem Gesamtkonzept zur „räumlichen Ordnung und Entwicklung des Freistaates Sachsen" finden sich folgerichtig auch Passagen zu den erneuerbaren Energien. In sogenannten Raumordnungszielen macht der LEP bindende Vorgaben an die regionalen Planungsverbände zur weiteren Entwicklung der Windenergie, der Biomasse und der Geothermie sowie zum Netzausbau.
Die sächsische Landesregierung hat Ende Dezember 2011 einen Entwurf für einen neuen Landesentwicklungsplan vorgelegt. Dieser definiert die räumliche Entwicklung des Freistaats in den nächsten zehn Jahren und damit auch den Ausbau der Windenergie. Der sächsische Regionalverband des Bundesverbandes Windenergie (BWE) kritisiert den neuen Landesentwicklungsplan, der jetzt öffentlich diskutiert wird, scharf.
Zulässigkeit hängt von der Bebauungsdichte ab Kleinwindenergieanlagen, die als untergeordnete Nebenanlage i.S.d. § 14 BauNVO der Energieversorgung eines Wohngebäudes dienen sollen, sind bauplanungsrechtlich nicht zulässig, wenn sie der Eigenart des Baugebiets in dem sich das Wohngebäude befindet, widersprechen. Das VG Osnabrück (Urt. v. 20.05.2011, Az. 2 A 117/10) entschied, dass ein solcher Widerspruch besteht, wenn sich das Wohngrundstück in einem reinen Wohngebiet befindet und in der Umgebung dichte Wohnbebauung vorhanden und vorgesehen ist.