Optisch bedrängende Wirkung. Auflagen im Betrieb überwachbar – kein Klagegrund für Nachbarn
Aktuelles 16.03.2011 „Oberverwaltungsgericht Koblenz konkretisiert die Anforderungen an eine „optisch bedrängende Wirkung“ und stärkt die Rechte von Genehmigungsinhabern gegenüber Drittanfechtungen“ Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hatte sich im Rahmen eines Berufungszulassungsantrages mit den Fragen der „optisch bedrängenden Wirkung“ von Windenergieanlagen sowie der Abgrenzung zwischen Genehmigungserteilung/-versagung und Anlagenüberwachung nach Betriebsaufnahme zu befassen und stärkte mit seinem Beschluss vom 10.03.2010 insgesamt die Rechte der Anlagenbetreiber und Antragsteller.