BAF im Gegenwind - Klage gegen Windenergieanlagen vom Verwaltungsgericht Schleswig abgewiesen
Mit Urteil vom 05.03.2015 hat das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden, die Klage des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF) gegen die Genehmigung von neun Windenergieanlagen im Umfeld der Funknavigationsanlage Michaelsdorf abzuweisen. Der seit langem erbittert ausgetragene Konflikt zwischen Windenergieanlagenbetreibern und des BAF bzw. der Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) hat somit neuen Antrieb bekommen. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in mehreren Verfahren (vgl. Newsletter „Aller fliegerischer Realität zum Trotz! OVG Lüneburg knickt vor BAF und DFS ein“ vom 03.02.2015) dem BAF und der DFS nahezu vollumfänglich zustimmte, hat nunmehr zeitlich nachfolgend auf die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg das Verwaltungsgericht Schleswig diametral anders entschieden und damit den Windenergieanlagenbetreibern und auch den Genehmigungsbehörden den Rücken gestärkt.