Tracking pixel News zu Raumordnungsrecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Raumordnungsrecht

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MASLATON Kanzleiveranstaltung am 12. & 13.03.2019

Update zur Kanzleiveranstaltung: Recht neue Energie - Weiterdenken! Programmerweiterung zum Thema Denkmalschutz Wegen einer sehr grundlegenden Entscheidung zugunsten der Windenergie in der Nähe eines erstrangig eingetragenen Denkmals haben wir das Programm unserer Kanzleiveranstaltung ergänzt: „Denkmalschutz versus Windenergie - was geht?“   (Aktuellste Entwicklungen in der Rechtsprechung) Informieren Sie sich auch 2019 wieder über den aktuellen Stand und über Brennpunkte aus unserer täglichen Beratungspraxis. Diskutieren Sie mit unseren Referenten und den anderen Teilnehmern rechtliche Probleme und aktuelle Entwicklungen bei der Umsetzung von Windkraftvorhaben, sowie über typische Einwendungen und Lösungsansätze zur Konfliktbewältigung. Besonders die aktuelle Thematik des Datenschutzes und der Datensicherheit, hier speziell der Zugang zu Eigentümerinformationen im Rahmen der Grundstücksakquise. Weitere Schwerpunkte bilden das Luftverkehrsrecht, das Natur- und Artenschutzrecht, sowie die Regional- und Bauleitplanung, die Bürgerbeteiligung, sowie das Vertragsrecht. Verschaffen Sie sich hierzu einen umfassenden Überblick über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und erfahren Sie zudem Neuerungen in der Branche, sowie aktuelle Rechtsentwicklungen beispielsweise zum Energiesammelgesetz, dem Formaldehydbonus oder der unwirksamen Windenergieklausel von BVVG-Verträgen. Dabei steht der praxis- und ergebnisorientierte Umgang mit Herausforderungen bei der Umsetzung von Windenergieprojekten im Vordergrund. Erarbeiten Sie sich hierzu in diesem Seminar umfassendes Wissen anhand von zahlreichen Fallbeispielen, aktuellen Urteilen und praxisbezogenen Lösungsansätzen.  Programm und Anmeldung 

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Veranstaltung - "Grundlagen Recht der erneuerbaren Energien/ Windenergie"

Gleich zu Beginn des Neuen Jahres dürfen wir Sie auf eine neue Veranstaltung des BWE hinweisen: "Grundlagen Recht der erneuerbaren Energien/ Windenergie"  Der BWE - bietet viele exzellente Seminare an. Mit dem o. g. Seminar sollen Spezialisten aber auch Einsteiger und andere Branchenteilnehmer erstmals die Möglichkeit erhalten, in einem Tagesseminar sich einen Überblick über das Gesamtsystem des Rechts der erneuerbaren Energien zu verschaffen: Beginnend bei der Frage von zivilrechtlichen Aspekten bei der Nutzung von Grundstücken zur Errichtung von Windenergieanlagen, über planungsrechtliche Aspekte aus dem Bereich der Landesplanung, Regionalplanung- und Flächennutzungsbebauungsplanung, über das eigentliche Verwaltungsverfahren zur Anlagengenehmigung, sowie den dabei typischerweise vorhandenen Einwendungen im Bereich des Verwaltungsverfahrens, des UVPG und des Immissionsschutzrechtes; in einem weiteren abschließenden Block sollen dann  Vergütungsmöglichkeiten von erneuerbaren Energien von der aktuellen Novellierungsdiskussion zum EEG, über die Ausschreibung bis hin zu EEG unabhängigen Vergütungsformen aufgezeigt und diskutiert werden.

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Neu: Präklusion bei Raumordnungsplänen

Neben den im letzten Jahr in Kraft getretenen und sehr weitreichenden Novellen des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) droht die ebenfalls noch im lezten Jahr, am 29.11.2017, in Kraft getretene Änderung des Raumordnungsgesetzes des Bundes (ROG) etwas verloren zu gehen. Dabei findet sich im neuen § 9 des ROG eine kleine, aber sehr entscheidende Änderung. Nämlich eine materielle Präklusionsvorschrift, wie man sie bisher aus dem BauGB oder aus dem UmwRG kannte: wer nicht fristgerecht Einwendungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung erhebt, ist im weiteren Rechtsmittelverfahren mit allen Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

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LEP-Fortschreibung Rheinland-Pfalz – unmittelbare Rechtswirkungen für private Dritte?

Seit Kurzem ist die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Rheinland-Pfalz in Kraft und beunruhigt – wie schon der Entwurf – mit seinem scharfen, zielförmigen Regelungen zur Windenergienutzung Projektierer und Betreiber. Geregelt ist nun beispielsweise ein pauschaler 1.000m-bzw. 1.100m-Abstand von Windenergieanlagen zu bestimmten Wohnnutzungen oder ein generelle Ausschluss von Windenergieanlagen aus diversen Schutzgebieten. Nach dem Wortlaut des LEP könnten diese Regelungen durchaus unmittelbar auf die Genehmigungsebene als Genehmigungshindernis durchschlagen, d.h. die Genehmigungsbehörden hätten bei ihrer Entscheidung zu prüfen, ob z.B. der Siedlungsabstand eingehalten wird.

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NEUAUFLAGE. 2. überarbeitete und erweiterte Auflage der EER - Erneuerbare-Energien-Recht Gesetzessammlung

Ab sofort die 2. überarbeitete und erweiterte Auflage der EER - Erneuerbare-Energien-Recht Gesetzessammlung, Martin Maslaton (Hrsg.) Aus der anwaltlichen Praxis heraus entstanden, vereint diese Gesetzessammlung die wichtigsten Gesetze und Verordnungen im Bereich der Erneuerbaren Energien. Das EER ist eine unverzichtbare Arbeitsgrundlage für alle Branchenteilnehmer in diesem dynamischen Rechtsgebiet. Die integrierte Griffl eiste, Querverweise und ein umfangreiches Sachwortregister ermöglichen einen schnellen Einstieg und erleichtern so die tägliche Arbeit. Seit der letzten Auflage der EER-Geset...

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Entwicklungen in Schleswig-Holstein - Neues Klimaschutzgesetz und Verlängerung des Moratoriums für die Windenergie

In Schleswig Holstein hat es im Februar in Sachen Erneuerbare Energien wichtige Entwicklungen gegeben: So hat der Landtag nun am 24.02.17 das neue Klimaschutzgesetz beschlossen. Anknüpfend an das Ziel der Pariser Klimakonferenz die Erderwärmung auf 2° C zu begrenzen, sollen neue Regelungen in Schleswig-Holstein eingeführt werden, um den CO2- und Treibhausgasausstoß stark zu verringern, konkret um 80-95% bis 2050 gegenüber den Werten von 1990. Hierzu soll die Stromerzeugung durch Erneuerbare Energien bis 2025 auf 37 Terrawattstunden ausgebaut und bis 2030 auf 44 Terrawattstunden erhöht werden. Um eine nachhaltigere Energieversorgung auf den Weg zu bringen werden u.a. die Wärmeenergieunternehmen dazu verpflichtet, genaue Angaben über Preis und Erzeugung der Fernwärme im Internet öffentlich zu machen. Bis 2050 soll der Anteil der Erneuerbaren Energien in der Wärmeerzeugung mindestens 22% betragen.

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Gegen-Wind durch die Regionalplanung in Schleswig-Holstein?

Es herrscht weiterhin mächtig Trubel in Schleswig-Holstein bezüglich der Planung für Windenergieanlagen. Zur Erinnerung: Mit Urteil vom 20.01.2014 (Az. 1 KN 6/13 u.a.) hatte das OVG Schleswig die Regionalpläne in formeller und materieller Hinsicht für unwirksam erklärt. Aufgrund dessen trat am 22.05.2015 das „Windenergieplanungssicherstellungsgesetz“ (WEPSG) in Kraft, das zur Überbrückung in einem Zeitraum von zwei Jahren die Genehmigungen für die Errichtung von neuen Windenergieanlagen vorläufig bis zum 05.06.2017 untersagt, um die Regionalplanung durch die Landesplanungsplanungsbehörde zu sichern. Die entsprechende Vorschrift des § 18a Landesplanungsgesetz wurde vom VG Schleswig am 10.09.2015 (Az.: 6 A 190/13) inzident für verfassungsgemäß erachtet.

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Unwirksamkeit eines an einen Regionalplan angepassten Flächennutzungsplan

Das OVG Magdeburg hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden, dass ein Flächennutzungsplan unwirksam ist, wenn dieser die Vorranggebiete eines Regionalplanes übernommen hat und dieser Regionalplan gerichtlich für unwirksam erklärt wurde. Im Falle einer solchen Übernahme „infiziert“ dieser Fehler den Flächennutzungsplan. Damit vertritt das OVG Magdeburg eine diametral andere Auffassung als noch das OVG Berlin-Brandenburg, welches im Jahr 2009 vielmehr argumentierte, ein kommunaler Planungsträger sei verpflichtet, sich an den in der Regionalplanung betroffenen Festlegungen zu orientieren.

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Bereitstellung von Eigentümerdaten

Mit Urteil vom 25.11.2014 hat das Verwaltungsgericht Hannover in Folge der Klage eines Projektentwicklers der Windenergiebranche das zuständige Katasteramt verurteilt, diesem Projektentwickler die begehrten Eigentumsangaben zu den in seinem Antrag bezeichneten Flächen bereitzustellen (Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 25.11.2014, Az.: 4 A 6492/13). In den Entscheidungsgründen hat das Verwaltungsgericht Hannover unter anderem Folgendes expressis verbis ausgeführt: „Der Anspruch der Klägerin ergibt sich aus § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 NVermG.1 Danach werden Eigentumsangaben bereitgestellt an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs, soweit ein berechtigtes Interesse dargelegt wird.