Windenergieanlagen zum Eigenverbrauch auch in Industriegebieten!
In der aktuellen Diskussion um eine Novellierung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Rahmen der von der Bundesregierung forcierten Energiewende muss auch über eine Änderung des Paragrafen 14, Absatz 2 der BauNVO nachgedacht werden. Nach § 14 Abs. 2 BauNVO können Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien in Baugebieten als Ausnahme zugelassen werden, wenn es sich um untergeordnete Nebenanlagen zu den jeweils in den Gebieten zulässigen Vorhaben handelt. Dies wäre beispielsweise der Fall bei großen Windenergieanlagen für energieintensive Betriebe.