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Bild zu Neuauflage der AbLaV

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Neuauflage der AbLaV

Die erste Verordnung zu abschaltbaren Lasten (kurz: AbLaV) ist am 01.01.2013 in Kraft getreten, um im Hinblick auf eine Flexibilisierung industrieller Verbrauchslasten für Unternehmen finanzielle Anreize zu setzen, den Übertragungsnetzbetreibern freiwillig Abschaltkapazitäten für Maßnahmen der Netzstabilität und -sicherheit bereitzustellen. Die Verordnung war auf drei Jahre befristet und ist mithin zum 01.01.2016 außer Kraft getreten. Nunmehr ist jedoch eine Neuauflage der AbLaV geplant.  Hintergrund ist der weiterhin zunehmende Anteil fluktuierender erneuerbarer Energien im Stromversorgungssystem, welcher auch eine zunehmende Flexibilisierung von Erzeugung und Verbrauch erforderlich macht. Eine Möglichkeit der Verbrauchsflexibilisierung besteht in der gezielten Laststeuerung. Über die neu zu erlassende AbLaV sollen auch künftig zuverlässig zur Verfügung stehende abschaltbare Lasten generiert werden können, die insbesondere für Systemstabilitätszwecke, zur Netzengpassentlastung oder in akuten Gefahrensituationen der Unterfrequenz eingesetzt werden können.

Bild zu Bayerischer VerfGH bestätigt 10-H-Regelung weitgehend

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Bayerischer VerfGH bestätigt 10-H-Regelung weitgehend

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschied am 09. Mai 2016 über die kontrovers diskutierte 10-H-Regelung in der Bayerischen Bauordnung. Bezüglich dieser berichteten wir bereits in den Newslettern vom 13.11.2014 und vom 05.03.2015. Windenergieanlagen gelten grundsätzlich nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB als im Außenbereich privilegiert zulässig. In diesem Zusammenhang wurde durch Bundesgesetz vom 15. Juli 2014 § 249 Abs. 3 in das Baugesetzbuches eingeführt, welcher die Länder ermächtigt, durch Landesgesetz zu bestimmen, dass eine Privilegierung im Außenbereich nur gilt, wenn die Windenergieanlage einen bestimmten Abstand zu Gebäuden einhält. (Newsletter vom 09.04.2014) Die CSU-Landesregierung des Freistaates Bayern hat von dieser „Länderöffnungsklausel“ gebraucht gemacht, indem Windenergievorhaben im Außenbereich nur privilegiert sein sollen, wenn sie einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden einhalten.

Bild zu Gravierende Änderungen des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes

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Gravierende Änderungen des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Verbänden mit Schreiben vom 26.04.2016 den Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vorgelegt.  Dieses avisierte Gesetz soll im Frühjahr 2017 in Kraft treten und bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.  Für den Fall, dass dieser Referentenentwurf unverändert in Kraft träte, resultierten daraus gravierende Änderungen für die Praxis; insbesondere dezentrale Versorgungskonzepte würden hierdurch erneut wirtschaftlich unattraktiver werden.  § 8d StromStG-E soll den bisherigen § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG ersetzen und zukünftig grundsätzlich nur noch Strom aus – versteuerten – Energieerzeugnissen erfassen.

Bild zu Beratungen über EEG 2016 vertagt

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Beratungen über EEG 2016 vertagt

Das mit Spannung erwartete Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder am 12.05.2016 hat keine Einigung gebracht. Bund und Länder haben vereinbart, ihre Beratungen über die künftige Förderung erneuerbarer Energien am 31.05.2016 fortzusetzen. Der Diskussionsbedarf ist nach wie vor groß, wie sich bereits aus der Beschlussvorlage im Vorfeld der Beratungen ergab. Auch auf Landesebene besteht hinsichtlich einiger Positionen Uneinigkeit.  Damit ist der weitere Zeitplan der anstehenden Novellierung weiter unklar. Der ursprünglich für den Kabinettsbeschluss vorgesehene Termin am 25.05.2016 dürfte nun nicht mehr zu halten sein. 

Bild zu Beihilfecharakter des EEG durch Gericht der Europäischen Union bestätigt

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Beihilfecharakter des EEG durch Gericht der Europäischen Union bestätigt

Das Gericht der Europäischen Union hat mit Urteil vom 10.05.2016 die Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen den Beschluss der Europäischen Kommission, in dem diese zu der Feststellung gelangte, dass das zum 01.01.2012 novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (nachfolgend: EEG 2012) staatliche Beihilfen umfasse, abgewiesen.  Ausgangspunkt war eine Beschwerde des Bunds der Energieversorger gegenüber der Europäischen Kommission, im Rahmen derer dieser bestimmte Neuregelungen des EEG 2012 als mit dem europäischen Binnenmarkt unvereinbare Beihilfen rügte, woraufhin die Europäische Kommission Ende 2013 ein förmliches Prüfverfahren einleitete.

Bild zu Widerstand gegen EEG 2016 formiert sich

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Widerstand gegen EEG 2016 formiert sich

Am 28.04.2016 lief die Frist zur Stellungnahme zum EEG-Referentenentwurf für die beteiligten Verbände aus. Erwartungsgemäß zeichnet sich ein sehr breiter Widerstand gegen die Novelle ab. Um dies zu flankieren, haben einige Verbände alle Unternehmen aus der Branche dazu aufgerufen, auch persönlich aktiv zu werden und auf die Abgeordneten ihres Wahlkreises zuzugehen. Der Bundesverband Windenergie e.V. stellt hierzu unter www.wind-ausschreibung.de ein Tool zur Verfügung, mit dem in wenigen Schritten ein Anschreiben an die Bundestagesabgeordneten generiert werden kann.

Bild zu Gesetzesvorstoß zur Wärmewende im Gebäudebestand gescheitert

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Gesetzesvorstoß zur Wärmewende im Gebäudebestand gescheitert

Der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (kurz: EEWärmeG) scheiterte Ende April im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages an der mangelnden Zustimmung der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD.  Das EEWärmeG regelt insbesondere im Interesse des Klimaschutzes den Einsatz von Erneuerbaren Energien zu Zwecken der Wärme- bzw. Kälteversorgung im Gebäudebereich. Dabei beschränken sich die Maßgaben des derzeit geltenden EEWärmeG auf Neubauten.

Bild zu Bald auch ausländischer Solarstrom nach EEG förderfähig

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Bald auch ausländischer Solarstrom nach EEG förderfähig

Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht Referentenentwurf für Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung der Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien  Anfang März veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium ein erstes Eckpunktepapier zur Öffnung der PV-Pilotfreiflächenausschreibung für EU-Mitgliedstaaten (wir berichteten mit Newsletter vom 31.03.2016). Seit gestern liegt nunmehr der erste offizielle, aber innerhalb der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmte Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur sog. "Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung der Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien“ (kurz: Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung bzw. GEEV) vor. 

Bild zu Systemstabilitätsverordnung: Nachrüstfrist läuft demnächst aus!

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Systemstabilitätsverordnung: Nachrüstfrist läuft demnächst aus!

Zum 14.03.2015 ist die geänderte Systemstabilitätsverordnung (kurz: SysStabV) in Kraft getreten, nach der nunmehr auch Betreiber von Bestandsanlagen zur Erzeugung von Strom aus Windenergie, Wasserkraft, Biomasse und Biogas sowie Kraft-Wärme-Kopplung zur Nachrüstung ihrer Frequenzschutzeinrichtungen verpflichtet sind, um eine Gefährdung der Systemstabilität bei auftretenden Über- oder Unterfrequenzen im Stromnetz zu vermeiden.  Die betroffenen Betreiber wurden durch die jeweiligen Verteilnetzbetrieber mittels sog. Nachrüstaufforderung über ihre Pflicht zur Nachrüstung unterrichtet. Ab Zugang der Nachrüstaufforderung hat der jeweilige Anlagenbetreiber grundsätzlich 12 Monate Zeit, die Frequenzschutzeinrichtung seiner Anlage entsprechend den Vorgaben des Netzbetreibers nachzurüsten und dies dem Netzbetreiber mitzuteilen.

Bild zu Man sollte sich besser nicht nackt auf die Wiese legen

| Luftverkehrsrecht

Man sollte sich besser nicht nackt auf die Wiese legen

Drohnen sind ein Massenphänomen mit einigen rechtlichen Unwägbarkeiten geworden. Wo Handlungsbedarf besteht, sagt der Jurist und Pilot Martin Maslaton im Gespräch mit Michael Saurer. BZ: Herr Maslaton, Sie sind Pilot und Rechtsanwalt. Wie skeptisch sehen sie die rasante Entwicklung der Drohnen?Maslaton: Skeptisch sehe ich sie nicht. Es ist gerade im Luftverkehr völlig normal, dass man mit Neuerungen zu tun hat. Und die heutige Fliegerei ist dank Autopilot, GPS und Sensoren sowieso sehr nahe am autonomen Fliegen.BZ: Drohnen sind also sicher?Maslaton: Da muss man differenzieren. Es gibt die großen Drohnen, wie sie etwa für Transporte eingesetzt werden sollen. Dort kann man die gleichen Sicherheitsvorkehrungen einbauen, die auch bei Flugzeugen zum Einsatz kommen. Bei kleinen Drohnen ist die Gefährdung des Luftraums noch geringer, da sie normalerweise in Sichtweise des Piloten gelenkt werden und nicht so hoch fliegen.