Tracking pixel News zu Energierecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Energierecht

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Urteile - Energiewirtschaft

TABUZONEN Sichere Abgrenzung Waldflächen stehen einer Ausweisung als Konzentrationsflächen für Windenergienutzung in einem Flächennutzungsplan nicht entgegen. (OVG Münster vom 22. September 2015 – AZ 10 D 82/13.NE) Der Antragsteller begehrte die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für mehrere Windenergieanlagen außerhalb der im Teilflächennutzungsplan dargestellten Konzentrationszonen. Er trug vor, dass die Einstufung von Waldgebieten als „harte“ Tabuzonen fehlerhaft erfolgte. Waldflächen müssten grundsätzlich auf die Geeignetheit als Standort für die Windenergie untersucht und dürften nicht von vornherein als harte Tabuzone charakterisiert werden. Das OVG folgte der Rechtsauffassung des Antragstellers. Es führte aus, dass die technische Entwicklung inzwischen die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen in Wäldern grundsätzlich ermögliche. Demnach seien Waldflächen keine harten Tabuzonen mehr.

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Bürgerenergie mit Vorfahrt

Windenergie Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Vorschlag für eine Sonderregelung gemacht, der Bürgerenergiegenossenschaften die Teilnahme an den zukünftig geplanten EEG-Ausschreibungen erleichtern könnte. Am 15. Februar hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ein neues Eckpunktepapier zur EEG-Novelle 2016 veröffentlicht. Das BMWi schlägt darin eine Sonderregelung zugunsten von Bürgerenergiegesellschaften bei der Ausschreibung von Windenergieanlagen an Land vor. Hintergrund bildet die – auch in § 2 Abs. 5 des EEG niedergelegte – Voraussetzung, bei der Umstellung des Fördersystems auf Ausschreibungen die bisherige Akteursvielfalt zu erhalten, erläutert die Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft in ihrem Newsletter. Aufgrund des mit Ausschreibungen verbundenen Planungs- und Investitionsrisikos sei jedoch zu befürchten, dass gerade Bürgerenergiegesellschaften und kleinere Akteure dieses nicht stemmen und damit als wichtige Akteursgruppe wegfallen könnten.

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Neue LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen

- Beschluss für 25.04.2016 geplant - Die geplante Änderung der Hinweise der Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen sorgt seit einigen Monaten bei Projektieren wie bei Fachleuten und Behörden für Unruhe. Das bisher angewandte Verfahren nach DIN ISO 9613-2 soll durch das sog. „Interiumsverfahren“ zur Beurteilung der Bodendämpfung angepasst werden, was letztlich eine Verschärfung der Messmethoden bedeutet. Vor diesem Hintergrund werden die neuen Hinweise äußerst kritisch unter die Lupe genommen, u.a. hatte sich der FGW e.V. im März mit einer Stellungnahme geäußert. Bemängelt wird vor allem – durchaus zu Recht – dass die nun geplanten Änderungen auf eine einzige Messkampagne in Nordrhein-Westfalen zurückgehen, deren Verallgemeinerungsfähigkeit in Frage gestellt wird.

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Der Anfang vom Ende des EE-Ausbaus? – Referentenentwurf zum EEG 2016 veröffentlicht

Mit mehreren Monaten Verspätung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 14.04.2016 den ersten offiziellen Referentenentwurf zum EEG 2016 vorgelegt sowie die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Das BMWi weist dabei ausdrücklich darauf hin, dass der Entwurf noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt sei.  Die erneute Novelle des EEG dient primär dazu, den bereits mit dem EEG 2014 eingeschlagenen Weg der Bundesregierung zur künftigen Förderung der erneuerbaren Energien im Wege von Ausschreibungen fortzusetzen. Der Referentenentwurf greift dabei im Wesentlichen die zuvor in den veröffentlichten Eckpunktepapieren des Bundeswirtschaftsministeriums herausgearbeiteten Kernpunkten (wir berichteten mit Newsletter vom 03.08.2015 und 30.11.2015) auf: 

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Bundesnetzagentur gibt Ergebnisse der 4. Ausschreibungsrunde bekannt – Förderniveau sinkt erneut

Am 11.04.2016 hat die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der 4. Ausschreibungsrunde, für die bis zum 01.04.2016 die Gebote abgegeben werden konnten, veröffentlicht. Bezuschlagt wurde insgesamt eine installierte Leistung von 128,21 MW. Das Zuschlagsniveau sank erneut erheblich: Im mengengewichteten Durchschnitt liegt der Zuschlagswert aller bezuschlagten Gebote bei 7,41 ct/kWh und damit noch einmal deutlich unterhalb des in der vorangegangenen Ausschreibungsrunde erzielten Einheitspreises von 8,00 ct/kWh. Das niedrigste bezuschlagte Gebot lag sogar bei 6,94 ct/kWh.

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Bundesverwaltungsgericht entscheidet zu Drehfunkfeuern – viele Fragen bleiben offen - alternative Ansätze prüfen!

Am heutigen Tag (07.04.2016) hat das Bundesverwaltungsgericht über eine Klage eines Windenergieanlagenbetreibers in Niedersachsen verhandelt und die Klage abgewiesen. Gegenständlich war eine Verpflichtungsklage auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen in ca. 3 km Entfernung zu einem Drehfunkfeuer (konkret ein DVOR). Betroffen sind deutschlandweit hunderte von geplanten Windenergieanlagen. Im Hinblick auf den Störungsbegriff tendiert das Bundesverwaltungsgericht offenbar dazu, eine rein technische Betrachtung vorzunehmen. Das Bundesverwaltungsgericht verwies einseitig darauf, dass im Rahmen einer solchen Entscheidung nach § 18 a LuftVG der Zweck der Einrichtung keine Rolle spielen würde. Dies ist mehr als bedenklich, da bei einer solchen Auslegung technische Flugsicherungseinrichtungen – selbst wenn sie flugbetrieblich keinerlei Relevanz haben, weil beispielsweise eine flugbetriebliche Nutzung entweder gar nicht mehr stattfindet oder aber beispielsweise bestimmte Flugsicherungseinrichtungen auf Grund anderweitiger Reglementierungen gar nicht benutzt werden können – zum reinen Selbstzweck betrieben werden könnten.

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Öffnung der PV-Pilotfreiflächenausschreibung für EU-Mitgliedstaaten - Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht erste Eckpunkte

Künftig soll das deutsche Fördersystem des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (kurz: EEG) in begrenztem Umfang auch für in EU-Mitgliedstaaten errichtete Erneuerbare-Energien-Anlagen zugänglich sein. Dazu sollen die Ausschreibungen ab 2017 im Umfang von 5 % der jährlich zu installierenden Leistung für Anlagen im EU-Ausland geöffnet werden. Die anteilige Öffnung soll der Umsetzung der Vorgaben der EU-Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien sowie der Sicherstellung der Europarechtskonformität des EEG dienen. Durch eine Pilot-Öffnung der Ausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen in den benachbarten EU-Mitgliedstaaten sollen noch in diesem Jahr erste Erfahrungen gesammelt werden. Die wesentlichen Eckpunkte für ein solches Konzept stellt das Bundeswirtschaftsministerium in einem entsprechenden Eckpunktepapier vor. 

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Erste Rechtsprechung zur EEG-Umlagepflicht bei Eigenversorgungsmodellen - LG Heidelberg entscheidet zu „Teil-Solarstromanlagen-Mietvertrag“

Die EEG-Umlage ist grundsätzlich in voller Höher (derzeit 6,345 ct/kWh) für jede an einen Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom zu entrichten, auch für Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen. Etwas anderes gilt in Fällen der sog. Eigenversorgung, bei denen der Anlagenbetreiber den mit seiner Anlage erzeugten Strom selbst verbraucht. Bis zum Inkrafttreten des EEG 2014 am 01.08.2014 war die Eigenversorgung vollständig von der EEG-Umlage befreit, nunmehr gilt zumindest eine anteilige Befreiung. Vor diesem Hintergrund wurden bereits in der Vergangenheit von der Praxis zahlreiche Modelle zur Realisierung einer Eigenversorgung entwickelt, mittels derer die EEG-Umlage vermieden werden soll. Welche dieser Konzepte tatsächlich den rechtlichen Anforderungen einer umlagebefreiten Eigenversorgung genügen, wird jedoch die Rechtsprechung zeigen.

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Novellierung des Niedersächsischen Kommunalgesetzes - Erleichterungen für Kommunen bei wirtschaftlicher Betätigung

Die niedersächsische Landesregierung hat diese Woche den Entwurf zur Novellie­rung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz soll u.a. die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen im Bereich der erneuerbaren Energien erleichtert werden. So soll u.a. neu geregelt werden, dass kommunale Unternehmen zukünftig in Marktbereichen, in denen sie sich starker privater Konkurrenz gegenübersehen (vorbehaltlich ihrer Leistungsfähigkeit) ebenfalls als überörtli­cher Anbieter ihrer Leistungen auftreten können. Für die Bereiche Telekommunikation, Energieversorgung, öffentlicher Personennahverkehr, Wasserversorgung und Versorgung mit Breitbandtelekommunikation wird nun klargestellt, dass die Betätigungen grundsätzlich einem öffentlichen Zweck dienen. Kommunen sollen auch erneuerbare Energien erzeugen oder gewinnen oder sich an derarti­gen Vorhaben beteiligen können, ohne dass eine Bindung an eigene oder örtliche Versor­gungszwecke vorliegt.

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Bald wieder Vermarktung von „Grünstrom“ möglich?

BMWi legt Eckpunkte für regionale Grünstromkennzeichnung vor  Auf Grund des Doppelvermarktungsverbots ist seit der Streichung des sog. Grünstromprivilegs im Zuge der EEG-Novelle 2014 eine Vermarktung von Strom, der bereits durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG) gefördert wird, gegenüber dem Stromkunden als „Grünstrom“ nicht mehr möglich. Dies soll sich künftig ändern. Das Bundeswirtschaftsministerium (kurz: BMWi) veröffentlichte am 11.03.2016 erste Eckpunkte für eine regionale Grünstromkennzeichnung und stellt damit ein Modell vor, welches bei der Vermarktung die Ausweisung der „grünen“ Eigenschaft von Strom aus Erneuerbaren Energien-Anlagen, der an Stromkunden in der Region geliefert wird, ermöglichen soll. Von einer regionalen Grünstromkennzeichnung erhofft sich das BMWi eine Steigerung der Akzeptanz der Energiewende vor Ort; Stromverbraucher sollen sich besser mit den Erneuerbaren-Energien-Anlagen in ihrer Region identifizieren können.