Geruchsprognose für Biogasanlagen: Vorhandene Anlagen werden bei minimaler Zusatzbelastung nicht berücksichtigt
Mit Beschluss vom 22.09.2010 bestätigte das OVG Lüneburg (Az.: 12 ME 51/10) seine bisherige Rechtsprechung und das Urteil der Vorinstanz darin, dass für die Beurteilung von Geruchsimmissionen einer Biogasanlage die Anwendungshinweise der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) maßgeblich sind. Außerdem stellte es klar, dass bei der Errichtung einer Biogasanlage als Nebeneinrichtung zu einer bestehenden Tierhaltungsanlage nur die von der Biogasanlage selbst ausgehenden Immissionen ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit dieser Änderung der bisherigen Nutzung sind, wenn diese Geruchsbelästigun...