Windenergie – VGH Mannheim rügt behördliche Untätigkeit aufs Schärfste
Der VGH Mannheim hat in einem seit acht (!) Jahren währenden Genehmigungsverfahren die Behörde verpflichtet, über einen Genehmigungsantrag für fünf WEA neu zu entscheiden.
Der VGH Mannheim hat in einem seit acht (!) Jahren währenden Genehmigungsverfahren die Behörde verpflichtet, über einen Genehmigungsantrag für fünf WEA neu zu entscheiden.
Ein Vorbescheid darf auf einzelne Rechtsfragen beschränkt werden und die Behörde muss die fehlende vorläufige positive Gesamtbeurteilung beweisen. Ein wegweisendes Urteil!
Bald soll der „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ beschlossen werden: Eine Genehmigungsfiktion und materielle Präklusion müssen vom Gesetzgeber bereitgestellt werden.
Die zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Bewertung von Photovoltaik-Anlagen unterscheidet sich fundamental. Im Zivilrecht hat der BGH nun Grundsätzliches geklärt.
Ein Entwurf zum EEG 2023 sieht vor, in § 2 die besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien gesetzlich zu verankern. Das OVG Lüneburg sieht das kritisch. Kann der Grundsatz überhaupt seinen Zweck erfüllen?
Das BVerfG hält das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz (BüGembeteilG MV) für überwiegend verfassungsgemäß: Mecklenburg-Vorpommern droht ins Hintertreffen zu geraten.
Das Osterpaket der Bundesregierung soll mit Inkrafttreten am 01.01.2023 der Startpunkt eines bisher unvergleichlichen Ausbaumarathons sein. Aber hält das Paket, was es verspricht?
Klimaschutz und der Ausbau der Erneuerbaren Energien sind von öffentlichem Interesse. Auf jede Anlage komme es an, so das BVerfG. Das VG Saarland sieht das anders.
Die Bundesregierung will bestehende Flächenpotenziale für Photovoltaik besser nutzen. Durch zusätzliche naturschutzfachliche Anforderungen drohen jedoch weitere Hemmnisse.
Jede Windenergieanlage zählt. Deshalb muss Schluss mit dem ganzen Piep Matz, Denkmalschutz-, Luftverkehrs- und sonstigen Einwendungsgequatsche sein: Ein „Auf ein Wort extra" mit persönlichem Einschlag.