Tracking pixel News zu Luftverkehrsrecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Luftverkehrsrecht

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Windenergie und Polygone – Entscheidung des VG Neustadt aufgehoben

Das OVG Koblenz hat mit Beschluss vom 27.02.2018 die wegweisende Eilentscheidung des VG Neustadt vom Dezember 2017 wieder aufgehoben. Die Bundeswehr behauptete die Beeinträchtigung bzw. „Störung“ ihrer Radartechnologie der „Polygone“-Einrichtung in Pirmasens und Oberauerbach durch Windenergieanlagen. Dem Verwaltungsgericht Neustadt genügte Vortrag der Bundeswehr in erster Instanz nicht: Deren Vortrag, die drei Windenergieanlagen führten zu einer weiteren erheblichen Verschattung des Luftabwehrradars im Übungsgebiet der „Polygone“-Anlage, sei nicht plausibel gemacht. Das Verwaltungsgericht hatte daher dem Antrag des Windparkbetreibers stattgegeben und die sofortige Vollziehung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung angeordnet.

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Windenergie und Polygone - Bundeswehr unterliegt in Eilverfahren

Wegweisende Entscheidung des VG Neustadt Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einer wegweisenden Eilentscheidung klargestellt, dass die Bundeswehr ihre Befürchtungen im Hinblick auf die von ihr betriebenen Polygone-Anlagen plausibel machen und belegen muss. Die Bundeswehr behauptet schon seit Jahren die Beeinträchtigung ihrer Radartechnologie der „Polygone“-Einrichtung in Pirmasens und Oberauerbach durch Windenergieanlagen. Diese elektronische Luftkampfübungs-Anlage, die gemeinsam von den Luftstreitkräften Deutschlands, Frankreichs und der USA betrieben wird, besteht aus vier Bedrohungssimulatoren zur Erfassung, Verfolgung und Bekämpfung von Bedrohungen aus der Luft.

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Windenergie und Wetterradar – VG Schwerin hält Abschaltauflagen für zulässig

Im Rahmen eines Streitverfahrens über die Vereinbarkeit von Windenergienutzung und Wetterradarbelange hat das Verwaltungsgericht Schwerin mit Beschluss vom 23. Mai 2017 (7 B 1439/16 SN) erstmalig über die Rechtmäßigkeit einer Abschaltauflage zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung entschieden und klargestellt, dass einer solchen Auflage grundsätzlich keine Bedenken entgegenstehen. Die Bundesrepublik Deutschland als Trägerin des Deutschen Wetterdienstes (DWD) wandte sich im Eilrechtsverfahren gegen eine erteilte Genehmigung zum Repowering mehrerer Windenergieanlagen.

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Ein untauglicher Versuch - Drohnen-Verordnung überfordert Akteure

(BS/Prof. Dr. Martin Maslaton*) Die neue Drohnen-Verordnung zeigt, dass der Gesetzgeber nicht erkannt hat, dass er hier ein künftiges Massenphänomen regulieren muss. Mit den auf sie zukommenden Einzelgenehmigungen werden die Behörden stark überfordert sein. Aktuelle Beispiele für den Einsatz ziviler Drohnen finden sich in fast allen wirtschaftlichen Branchen: Mit professionellen Drohnen ist es möglich, im Hoch- und Tiefbau dreidimensional und in höchster Genauigkeit Baustellen zu kon­trollieren und zu planen. Für die Logistik können Drohnen ein Verkehrswege entlastendes Beschleunigungsinstrument sein. Außerdem schaffen sie neue Ansätze für Überwachungsaufgaben, in der Landwirtschaft ermöglichen sie etwa die Kon­trolle von ökologischen Abständen und im Vermessungswesen beschleunigen sie besonders die Aufnahmen großer Flächen. Damit ist nur ein kleiner Teil der professionellen Anwendungen beschrieben.

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VG Trier hält Gutachten der FH Aachen zu Turbulenzabständen für „fachlich entwertet“ und „fachlich zweifelhaft“

Das Verwaltungsgericht Trier hat ein wichtiges Urteil zum Verhältnis Bauleitplanung im Konflikt mit flugbetrieblichen Interessen gefällt (Urt. v. 11.04.2017 – 1 K 4887/16.TR) und in diesem Zusammenhang auch deutliche Worte zu dem für die Windenergieprojektierung ungünstigen Gutachten der FH Aachen zu Turbulenzabständen (vgl. Newsletter vom 22.02.2016: „Achtung neuer Wirbel um Windenergieanlagen in Platzrundennähe“). Im Kern ging es um die Klage einer Gemeinde, die sich durch die Erweiterung des Flugbetriebs eines genehmigten Segelflugplatzes in ihren Planungsabsichten zur Steuerung der Windenergienutzung beeinträchtigt sah, weil mit der Betriebserweiterung eine deutliche Ausweitung, der sog. „Hindernisfreiflächen“ einhergeht, die ihrerseits limitierend auf die Möglichkeit zur Errichtung von Windenergieanlagen wirken.

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NEUAUFLAGE. 2. überarbeitete und erweiterte Auflage der EER - Erneuerbare-Energien-Recht Gesetzessammlung

Ab sofort die 2. überarbeitete und erweiterte Auflage der EER - Erneuerbare-Energien-Recht Gesetzessammlung, Martin Maslaton (Hrsg.) Aus der anwaltlichen Praxis heraus entstanden, vereint diese Gesetzessammlung die wichtigsten Gesetze und Verordnungen im Bereich der Erneuerbaren Energien. Das EER ist eine unverzichtbare Arbeitsgrundlage für alle Branchenteilnehmer in diesem dynamischen Rechtsgebiet. Die integrierte Griffl eiste, Querverweise und ein umfangreiches Sachwortregister ermöglichen einen schnellen Einstieg und erleichtern so die tägliche Arbeit. Seit der letzten Auflage der EER-Geset...

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Verschärfung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach § 7 LuftSiG

Obwohl sich Deutschland aktuell einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegenübersieht, sind am 03.03.2017 neue, teilweise verfassungsrechtlich zweifelhafte Vorgaben für Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz in Kraft getreten, die insbesondere auch für Piloten gelten. Zwar waren schon bisher die von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen für eine solche „ZÜP“ sehr hoch, so dürfen nach der Rechtsprechung nicht einmal geringe Zweifel daran bestehen, dass ein Pilot „die Gewähr dafür bietet, die ihm obliegenden Pflichten zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen und Sabotageakten jederzeit in vollem Umfang zu erfüllen.“ Nun hat der Gesetzgeber mit der Änderung des LuftSiG in § 7 einen neuen Absatz 1a und dort eine rudimentäre gesetzliche Definition der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit bzw. Regelvermutungen eingefügt, die teilweise bereits in der Luftpersonenverordnung enthalten waren, aber nun in weiten Teilen ergänzt und dabei erheblich verschärft wurden.

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Neue Hindernisse für die Drohnenwirtschaft?

Eine aktuelle Entscheidung des Högsta förvaltningsdomstolen, also dem obersten Verwaltungsgericht in Schweden vom 21.10.2016 sorgt in der Branche für Aufregung.  Nach Auffassung des Gerichts seien mit Kameras ausgestattete Drohnen rechtlich mit Überwachungskameras gleichzusetzen. Danach seien für den Betrieb von Drohnen mit Kameras die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen zu beachten wie für den Einsatz und Betrieb von Überwachungskameras. Konsequenz dieser Entscheidung ist, dass für den Einsatz und den Betrieb solcher „Kamera-Drohnen“ spezielle Genehmigungen benötigt werden.