NRW überprüft pauschale Schutzradien um seismologische Messstationen
Nachdem das nordrhein-westfälische Umweltministerium zusammen mit dem Wirtschaftsministerium am 16.03.2016 einen gemeinsamen Erlass veröffentlicht hat, in welchem u.a. pauschale Prüfradien („sensibler Bereich“) von bis zu 10 km um seismologische Messstationen festgelegt hat, rudert nun die Landesregierung Nordrhein-Westfalens zurück und will den Einfluss von Windenergieanlagen auf Erdbeben-Messstationen wissenschaftlich untersuchen lassen. Sie reagiert damit wohl u.a. auf das Gutachten des Landesverbandes Erneuerbarer Energien NRW, in welcher insbesondere pauschale Prüfabstände von 10 km angezweifelt wurden.