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News zu Verwaltungsrecht

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OVG Koblenz – Nutzung der Windenergie im öffentlichen Interesse! – Fledermausabschaltungen nach rheinland-pfälzischem Artenschutzleitfaden rechtmäßig!

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz lässt eine bereits errichtete Windenergieanlage in Birkenfeld, die bereits einige Jahre beanstandungsfrei betrieben wurde, laufen. Noch am vergangenen Freitag fasste das Gericht den Beschluss (OVG Rheinland-Pfalz Beschl. v. 12.02.2021 (1 B 11505/20.OVG), das Gesuch auf Eilrechtsschutz eines anerkannten Naturschutzverbandes als unbegründet abzuweisen. Die Windenergieanlage darf, jedenfalls bis zur Entscheidung in der Hauptsache, weiter betrieben werden. Gegenstand des Verfahrens war ein ursprünglich bereits genehmigter Windpark von drei Windenergieanlagen in Birkenfeld, die bereits errichtet und betrieben wurden. Die erste Genehmigung wurde jedoch aufgrund formeller Fehler entzogen, sodass ein Neuantrag für die drei WEA gestellt wurde. Eine der drei Anlagen wurde im Frühjahr 2020 genehmigt und der Sofortvollzug angeordnet. Hiergegen richtete ein anerkannter Naturschutzverband seinen Widerspruch und einen Antrag im Eilverfahren. Streitig waren nicht nur die Durchführung der UVP-Vorprüfung, sondern auch Artenschutz- und Naturschutzrechtliche Fragen.

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Neues aus Hessen – VGH Kassel zum Runderlass „Naturschutz/Windenergie“

Erneut befasst sich ein hessisches Gericht mit den Vorgaben für die Bearbeitung des Artenschutzes im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen. Der erst mit Datum des 17.12.2020 eingeführte Runderlass „Naturschutz/Windenergie“ für das Land Hessen wurde vom VGH Kassel mit Beschluss vom 14.01.2021 (Az.: 9 B 2223/20) postwendend inhaltlich in Frage gestellt. Interessant wird diese Entscheidung auch im Hinblick auf das neu eingeführte Hinweispapiere zum Artenschutz in Baden-Württemberg, das teilweise in Hessen gewonnene Erkenntnisse übernimmt. Sachverhalt Gegenständlich ist die einem Windenergiebetreiber gegenüber erteilte und für sofort vollziehbar erklärte Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen in Nordhessen aus dem Jahr 2017, die von einer anerkannten Naturschutzvereinigung beklagt wird. Im Rahmen des Eilverfahrens hat der VGH Kassel auf Antrag der Naturschutzvereinigung die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Genehmigungsbescheid wiederhergestellt. Das zugelassene Berufungsverfahren in der Hauptsache ist beim VGH Kassel anhängig.

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Düngeverordnung 2020: Mit dem Frühling kommen auch die Bußgelder…

Seit 2020 ist die neue Düngeverordnung in Kraft, ab dem Frühjahr 2021 folgen nun auch die geänderten Bußgeldvorschriften. Diese fallen teils drastisch aus. Die möglichen Verstöße können künftig von den Behörden mit bis zu 150.000 Euro geahndet werden. Über die Einstufung wollen wir hiermit einen kleinen Überblick geben. Hierzu bereits: Die neue DüngeVO - Eine ausreichende Antwort auf die Nitratklage der EU Verfassungsbeschwerde gegen umstrittene Düngeverordnung erhoben Schon seit Januar 2021 können in den sogenannten „Roten Gebieten“ (Gebiete, die als belastet eingestuft wurden) Verstöße mit bis zu 50.000 Euro Geldbußen belangt werden. Mögliche Verstöße dieser Art sind:

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Schadensersatz für überlange Gerichtsverfahren – Bald auch für EE?

Langwierige Gerichtsverfahren sind für Windenergieprojekte mittlerweile von der Ausnahme zur Regel geworden. Nach einer Branchenumfrage von FA Wind und BWE aus dem Jahr 2019 waren 325 Windenergieanlagen mit mehr als 1.000 MW beklagt, Tendenz kontinuierlich steigend. Durch die lange Verfahrensdauer vor den Gerichten kann es sogar in Fällen, in denen das Gerichtsverfahren gewonnen wird sein, dass das geplante Projekt letztendlich nicht verwirklicht werden kann, da der festgeschriebene Anlagentyp nicht mehr lieferbar ist oder schlichtweg die finanzielle Situation es nicht mehr zulässt. Durch das neue Investitionsbeschleunigungsgesetz soll dem nun entgegengewirkt werden, maßgeblich durch die Verkürzung des Instanzenzuges und den Wegfall der aufschiebenden Wirkung von anfechtenden Drittrechtsmitteln.

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Nun auch in NRW: Entprivilegierung der Windenergie durch 1000m-Abstand geplant – Verfassung endlich ändern!

Noch kurz vor den Weihnachtsfeiertagen des letzten Jahres erreichte den Landtag von Nordrhein-Westfalen der Entwurf des Landesministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zur Ausnutzung des § 249 Abs. 3 BauGB, der Länderöffnungsklausel. Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen schlägt die Einführung eines 1000m-Abstandes zu Wohngebäuden für die Errichtung von Windenergieanlagen vor und nutzt so die vom Gesetzgeber vorgegebene Maximalgrenze aus. Nach der Neuregelung müssen Windenergieanlagen zu Wohngebäuden, die sich im beplanten Gebiet oder in im Zusammenhang bebauten Ortsteilen befinden, einen Abstand von 1000 Metern einhalten, sofern nach dem ausgewiesenen Gebiet eine Wohnnutzung nicht nur ausnahmsweise zulässig ist.

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DSGVO und Grundstücksinformationen: VG Weimar bestätigt Anspruch der Erneuerbare-Energien-Branche auf Herausgabe von Grundstücksinformationen in Thüringen

Wir berichteten schon zu Beginn des Jahres von mehreren rechtshängigen Klageverfahren, in denen Projektierer der Erneuerbaren Energien gegen Entscheidungen von Vermessungs- und Katasterbehörden vorgehen, die sich weigerten, Eigentümerinformationen für die Grundstücksakquise herauszugeben. Dieses Problem trat zuletzt verstärkt in den Ausbauländern Thüringen und Sachsen auf. Die zuständigen Behörden argumentierten stets mit dem angeblich fehlenden rechtlichen Interesse an der Bereitstellung der Daten und den entgegenstehenden schutzwürdigen Interessen Dritter.

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Investitionsbeschleunigungsgesetz tritt in Kraft

Mit heutiger Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das Investitionsbeschleunigungsgesetz in Kraft. Dies hat weitreichende Konsequenzen für die verwaltungsrechtliche Praxis, insbesondere im Hinblick auf Windenergieprojekte. Hierzu berichteten wir bereits am 24.11.2020: Windenergie: Bundestag nimmt Gesetzesentwurf zur „Beschleunigung von Investitionen“ an - Jetzt geht alles schneller? - MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Im Wesentlichen beinhaltet das Gesetz Reformen, die zum einen Verkürzung des Instanzenzuges vorsehen und zum anderen die aufschiebende Wirkung von Drittrechtsbehelfen gegen Windenergieanlagen entfallen lassen. Nach dem neuen § 48 Abs. 1 Nr. 3a VwGO sind künftig die Oberverwaltungsgerichte (OVG) für sämtliche Streitigkeiten erstinstanzlich zuständig, die die Errichtung, den Betrieb oder die Änderung von Anlagen zur Nutzung von Windenergie an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern betreffen. Neben der Eingangszuständigkeit ändern sich somit auch die möglichen Rechtsmittel, da gegen das Urteil des OVG nur die Revision bzw. die Nichtzulassungsbeschwerde statthaft ist.

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Newsletter-Spezial Agrarrecht: Verfassungsbeschwerde gegen umstrittene Düngeverordnung erhoben

Um das Thema der neuen Düngeverordnung wird es nicht still. Erst im März 2020 stimmte der Bundesrat der Novellierung der Düngeverordnung (DüV) nur widerwillig zu (Beschluss Drucks. 98/20, Zustimmung am 27.03.2020), wohl primär wegen drohender Strafzahlungen an die EU. Anfang Mai 2020 trat dann die umstrittene DüV dann in Kraft. Dazu bereits: https://www.maslaton.de/news/Die-neue-Duengeverordnung--Eine-ausreichende-Antwort-auf-die-Nitratklage-der-EU--n755 Der Unmut vieler Landwirte über die neuen Regeln hat sich allerdings seitdem natürlich nicht in Luft aufgelöst. Im Gegenteil: Am 01.12.2020 wurde bekannt, dass ein Landwirt, der einen Grünlandbetrieb mit Biogasanlage und Mutterkuhherde auf der ostfriesischen Geest bewirtschaftet, Verfassungsbeschwerde gegen das Regelwerk eingereicht hat.

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Windenergie: Bundestag nimmt Gesetzesentwurf zur „Beschleunigung von Investitionen“ an - Jetzt geht alles schneller?

Der Bundestag hat am 05.11.2020 den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur „Beschleunigung von Investitionen“ in 2. und 3. Lesung angenommen. Ziel des Investitionsbeschleunigungsgesetzes ist es, durch die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, Investitionen im Infrastrukturbereich voranzutreiben. Kernbestandteile des nunmehr vierten Gesetzes dieser Art sind, neben Vereinfachungen bei der Genehmigung von Bahnstreckenmodernisierungen und im Raumordnungsrecht, die Maßnahmen zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren. Diese Änderungen wirken sich auch auf Windenergieprojekte aus; wie, bleibt abzuwarten.

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Helau! 11.11.2020 – BNetzA verlängert Umsetzungsfrist für die BNK

In ihrem Beschluss vom 05.11.2020 hat die Bundesnetzagentur (Az. BK6-20-207) die Verlängerung der Umsetzungsfrist für die Ausstattung von Windenergieanlagen an Land und auf See mit der Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen im Sinne des § 9 Abs. 8 des EEG 2017 entschieden. Die Umsetzungsfrist für Windenergieanlagen an Land wird bis zum Ablauf des 31.12.2022 und für die Windenergieanlagen auf See bis zum Ablauf des 31.12.2023 verlängert. Die Bundesnetzagentur kommt so der Forderung mehrerer Verbands- und Branchenschreiben nach, die eine erneute Verlängerung der Umsetzungsfrist gefordert hatten.