
Urteil des EuGH – Stillstand im Artenschutzrecht? - Zugleich ein offener Brief an die Windenergiebranche, den eigenen Verband und an die Mandatsträger in allen Parlamenten, die die Energiewen
Das mit Spannung erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 04.03.2021 (Rs. C-473/19, C-474/19) in dem durch ein schwedisches Gericht eingeleiteten Vorabentscheidungsverfahren bringt keine Bewegung in die europäische Rechtsprechung hinsichtlich der Auslegung des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots. Anstatt die Chance zu einer Positionierung in Richtung Energiewende zu nutzen, hält der EuGH an seinem festgefahrenen Verständnis des Artenschutzrechts fest.