Tracking pixel News zu Windenergie · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Windenergie

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Gegen-Wind durch die Regionalplanung in Schleswig-Holstein?

Es herrscht weiterhin mächtig Trubel in Schleswig-Holstein bezüglich der Planung für Windenergieanlagen. Zur Erinnerung: Mit Urteil vom 20.01.2014 (Az. 1 KN 6/13 u.a.) hatte das OVG Schleswig die Regionalpläne in formeller und materieller Hinsicht für unwirksam erklärt. Aufgrund dessen trat am 22.05.2015 das „Windenergieplanungssicherstellungsgesetz“ (WEPSG) in Kraft, das zur Überbrückung in einem Zeitraum von zwei Jahren die Genehmigungen für die Errichtung von neuen Windenergieanlagen vorläufig bis zum 05.06.2017 untersagt, um die Regionalplanung durch die Landesplanungsplanungsbehörde zu sichern. Die entsprechende Vorschrift des § 18a Landesplanungsgesetz wurde vom VG Schleswig am 10.09.2015 (Az.: 6 A 190/13) inzident für verfassungsgemäß erachtet.

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Anlagenbetreiber können aufatmen – Doppelförderungsverbot rückwirkend entschärft

Mit Inkrafttreten des Strommarkgesetzes zum 30.07.2016 wurde das Verhältnis von Stromsteuerbefreiung und EEG-Förderung neu geregelt (wir berichteten mit Newsletter vom 10.08.2016). Der im Zuge dessen neu in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG 2014) aufgenommene § 19 Abs. 1a regelt das sog. Doppelbegünstigungsverbot. Dieses sieht im Sinne eines Wahlrechtes vor, dass der Anlagenbetreiber entweder die Steuerbegünstigung § 9 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 3 Stromsteuergesetz oder die EEG-Vergütung in Anspruch nehmen kann. Eine kumulative Inanspruchnahme beider ist nach dieser Regelung nicht mehr möglich, wobei die Regelung rückwirkend seit 01.01.2016 gilt. Dies hat in der Praxis nicht nur aufgrund der rückwirkenden Anwendung, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass die Stromsteuerbefreiung nicht aktiv in Anspruch genommen werden kann, sondern von Gesetzes wegen „zwangsgewährt“ wird, erhebliche Umsetzungsprobleme mit sich gebracht.

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KWKG- und EEG-Änderungsgesetz vom Bundestag verabschiedet

Der Bundestag hat gestern, dem 15.12.2016, in zweiter und dritter Lesung über das Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung beraten und dieses in der Fassung der Ausschussdrucksache verabschiedet. Mit dem Änderungsgesetz wird zum einen das auf administrativ festgelegten Zuschlagszahlungen basierende Fördersystem des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (kurz: KWKG) auf Ausschreibungen umgestellt.

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Windenergie und Wetterradar Bundesverwaltungsgericht veröffentlicht Urteilsgründe

Am 22.09.2016 hatte das Bundesverwaltungsgericht die u.a. Revision des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gegen das vorangegangene Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz zurückgewiesen. Hintergrund war ein Streit zwischen dem DWD und dem Eifelkreis Bitburg-Prüm über die Rechtmäßigkeit zweier Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von mehreren Windenergieanlagen in einer Entfernung von 10-11 km zu einem vom DWD betriebenen Wetterradar. Der DWD machte im Wesentlichen geltend, dass durch diese Nähe und die Ausmaße der geplanten Windenergieanlagen, das ohnehin schon vorbelastete Wetterradar gestört werde und diese Störung einer Genehmigung entgegenstehe. Dabei sei nur der DWD in der Lage, die entsprechenden Wertungen, wann eine Störung zu erwarten sei und ob sie deren Gewichtigkeit gegen die Interessen der Windenergienutzung durchsetzten, kompetent vorzunehmen. Ihm stünde insoweit ein – selbst durch Gerichte nicht vollständig überprüfbarer – Beurteilungsspielraum zu.

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Zubaubegrenzung für Windenergieanlagen an Land im Norden Deutschlands

Verordnungsentwurf für Netzausbaugebiet liegt vor Der nur langsam voranschreitende Netzausbau als Hemmnis der Energiewende ist ein bekanntes Problem. Aufgrund fehlender Netzkapazitäten muss zunehmend Strom aus erneuerbaren Energien abgeregelt werden. Allein in den ersten drei Quartalen des Jahres 2015 belief sich die Ausfallarbeit aus Erneuerbaren Energien auf 2.687 Gigawattstunden, wovon ca. 85 % auf Windenergie an Land entfielen (vorläufige Zahlen der Bundesnetzagentur). Daher hat der Gesetzgeber sich mit dem novellierten Erneuerbaren-Energien-Gesetz (kurz: EEG 2017) unter anderem zum Ziel gesetzt, den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien möglichst netzverträglich zu gestalten.

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Bundesrat mit KWKG- und EEG-Änderungsgesetz nicht einverstanden

Hinsichtlich des zum 01.01.2016 in Kraft getreten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (kurz: KWKG 2016) sowie des zum 01.01.2017 in Kraft tretenden novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG 2017) hat die zwischen der Europäischen Kommission und dem Bundeswirtschaftsministerium (kurz: BMWi) getroffene Verständigung ergeben, dass im Hinblick auf deren Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilferecht noch einige Anpassungen vorzunehmen sind. Das betrifft insbesondere die Einführung von Ausschreibungen für KWK-Anlagen sowie die Einbeziehung von Bestandsanlagen zur Eigenversorgung in die EEG-Umlagepflicht. Das BMWi hat daher einen Entwurf für ein entsprechendes KWKG- und EEG-Änderungsgesetz erarbeitet (wir berichteten bereits mit Newsletter vom 30.09.2016).

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Interview „Das Thema Klimaschutz verschwindet immer mehr“

... sagt der Jurist Martin Maslaton. Die Windkraftbranche dürfe ihre Ursprünge nicht vergessen. Bei den Ausschreibungen sieht er Gefahren für kleinere Bieter, so etwa Bürgergesellschaften. neue energie: Herr Maslaton, die ersten Erfahrungen mit Photovoltaik-Ausschreibungen liegen vor. Wie schätzen Sie die Ergebnisse ein? Martin Maslaton: Aus meiner Sicht ist die Akteursvielfalt bedroht. Es gibt Projektgesellschaften, bei denen man klar erkennen kann, dass große Unternehmen dahinterstehen. Man weiß damit natürlich auch, dass die Projekte eben nicht Bürgern oder kleineren Firmen gehören. Und fat...

Bild zu Vermiedene Netzentgelte vor dem Aus? - BMWi legt ersten Referentenentwurf für Netzentgeltmodernisierungsgesetz vor

Vermiedene Netzentgelte vor dem Aus? - BMWi legt ersten Referentenentwurf für Netzentgeltmodernisierungsgesetz vor

Das Bundeswirtschaftsministerium (kurz: BMWi) ist derzeit mit der Neustrukturierung der Stromnetzentgelte befasst. Grund dafür ist, dass der derzeit geltende rechtliche Rahmen der Netzentgeltregulierung, welcher im Jahr 2005 geschaffen wurde, mittlerweile nicht mehr zu den im Rahmen der Energiewende geänderten Anforderungen passt. Insbesondere die zugrunde liegenden Annahmen, durch dezentrale Einspeisung ließen sich Netzkosten vermeiden und Strom fließt grundsätzlich von der höchsten zur niedrigsten Spannungsebene, erweisen sich in einem System zunehmend dezentraler Stromerzeugung aus Sicht der Bundesregierung als nicht mehr zeitgemäß. Der dezentral eingespeiste Strom werde nicht mehr vor Ort verbraucht, sondern über die vorgelagerten Netzebenen weitergeleitet und dadurch zunehmender Netzausbau erforderlich.

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EEG-Umlage für 2017 bekannt gegeben

Am 14.10.2016 haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber auf ihrer gemeinsamen Internetplattform die Höhe der EEG-Umlage für das kommende Kalenderjahr bekanntgegeben. Die Höhe der EEG-Umlage ergibt sich dabei vereinfacht ausgedrückt aus der prognostizierten Differenz der von den Übertragungsnetzbetreibern an der Börse für den EEG-Strom erzeilten Verkaufserlöse und den Vergütungszahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, herunter gerechnet auf die einzelne Kilowattstunde Strom. Für 2017 beträgt die EEG-Umlage 6,88 Ct/kWh und hat sich damit gegenüber der aktuellen EEG-Umlage um 0,526 Ct/kWh erhöht.

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Novelle der Novelle: Jetzt kassiert der Gesetzgeber auch bei Bestandsanlagen EEG-Umlage

Referentenentwurf zur Änderung des KWKG und der Eigenversorgung veröffentlicht Anfang September erzielte das Bundeswirtschaftsministerium mit der Europäischen Kommission eine Verständigung über die beihilferechtliche Vereinbarkeit der nationalen Gesetzgebungsvorhaben im Bereich des Energierechts (wir berichteten mit Newsletter vom 07.09.2016). Diese verdeutlichte, dass insbesondere beim zum 01.01.2016 in Kraft getretenen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2016) als auch der vor der Sommerpause verabschiedeten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) noch einige Änderungen vorzunehmen sind, um den Weg für die beihilferechtliche Genehmigung freizumachen. Das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte daher Anfang der Woche einen ersten Referentenentwurf, der der rechtlichen Umsetzung des mit der Europäischen Kommission gefundenen Konsenses dient. Gegenstand dieses Änderungsgesetzes sind u.a. auch die Regelungen zur Eigenversorgung nach EEG 2017. Diese betreffen nicht nur Betreiber von Erneuerbaren-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, sondern auch die Betreiber fossil betriebener Eigenversorgungsanlagen. Durch das Änderungsgesetz soll insbesondere der unbefristeten EEG-Umlagebefreiung von Bestandsanlagen zur Eigenversorgung ein Ende gesetzt werden.