Recht und Energiewirtschaft: Anlagenbetreiber dürfen Solarstrom-Einspeisung selbst messen
Ein Anlagenbetreiber, der Strom aus erneuerbaren Energien, etwa aus einer Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Dach, in ein Verteilnetz einspeist, darf die Messung der eingespeisten Strommenge selbst vornehmen. Diese dann an den Netzbetreiber in geeigneter Form zu übermittelnden Messdaten haben als Grundlage für die Berechnung der Einspeisevergütung zu dienen. Das hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) vor kurzem entschieden.