Die Einheitsbewertung bebauter Grundstücke im Ertragswertverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Urteil vom 10. April 2018 - 1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14).
Über drei Vorlagen des Bundesfinanzhofs (BFH, zuletzt Beschluss vom 17. Dezember 2014 - II R 14/13) und zwei Verfassungsbeschwerden gelangte die Frage nach der Vereinbarkeit der Einheitsbewertung bebauter Grundstücke im Ertragswertverfahren an das Bundesverfassungsgericht. Am 10. April fällte es das Urteil, das nahezu unumgänglich war – die Einheitsbewertung ist mit der Verfassung nicht (mehr) vereinbar. Damit schloss es sich im Wesentlichen den Ausführungen des Bundesfinanzhofs an.