Fachverband Biogas verhindert Beschränkung der bauplanungsrechtlichen Privilegierung von Biogasanlagen
Ursprüngliche Empfehlung des Umweltausschusses des Bundesrats wurde nach Appell an Landesregierungen nicht übernommen.Im Rahmen der anstehenden 2. Stufe der BauGB-Novelle legte die Bundesregierung dem Bundesrat einen Gesetzesentwurf zur Stellungnahme vor, der zwar auch Änderungen an den bauplanungsrechtlichen Privilegierungstatbeständen des § 35 BauGB vorsah, aber die 2011 neu eingeführte Privilegierung von Biogasanlagen im Außenbereich nicht berührt. Dennoch empfahl der Umweltausschuss des Bundesrats, der Bundesregierung in der zu beschließenden Stellungnahme auch eine Änderung des Privilegierungstatbestands für Biogasanlagen in Form einer Reduzierung der zulässigen jährlichen Rohgasproduktion einer Anlage von 2,3 Mio. Nm3 auf 1,2 Mio. Nm3 vorzuschlagen.