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News zu Biomasse

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Biomasse: Ausschreibungswettbewerb will einfach nicht in Schwung kommen

Erneut ist die für Biomasseanlagen eingereichte Gebotsmenge deutlich hinter dem Ausschreibungsvolumen zurückgeblieben. Dies teilte die Bundesnetzagentur mit, die jetzt die Ergebnisse der Biomasseausschreibung für den Gebotstermin 01.09.2018 bekannt gab.  Bei einem ausgeschriebenen Volumen von 225.807 kW wurden lediglich 79 Gebote im Umfang von 76.537 kW bezuschlagt. Damit bleiben 149.270 kW des Ausschreibungsvolumens ungenutzt. Zwar konnte die Behörde gegenüber dem Vorjahr eine steigende Beteiligung verzeichnen, ein „echter“ Ausschreibungswettbewerb fand jedoch nicht statt – und das obwohl neben Biomasseneuanlagen auch Bestandsanlagen mit einer EEG-Restförderdauer von weniger als acht Jahren zum Ausschreibungsverfahren zugelassen sind. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass durch die Übertragung der nicht genutzten Mengen auf die kommenden Jahre auch zukünftig kein intensiver Wettbewerb bei der Ausschreibung der Biomasse zu erwarten ist.

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Anlagenbetreiber müssen EEG-Zahlungen an Bundesnetzagentur melden

Zur Erfüllung europarechtlicher Transparenzverpflichtungen hat die Bundesnetzagentur eine Datenerhebung zu den im Kalenderjahr 2017 geleisteten EEG-Zahlungen gestartet. Bereits im Mai dieses Jahres hatte die Bundesnetzagentur eine entsprechende Umfrage zu den EEG-Zahlungen für das Kalenderjahr 2016 durchgeführt (wir berichteten mit Newsletter vom 05.06.2018). Die aktuelle Datenerhebung richtet sich grundsätzlich an denselben Adressatenkreis, bezieht sich diesmal jedoch auf das Kalenderjahr 2017. Betroffen sind alle Betreiber – egal ob Privatperson oder Unternehmen – von EEG-Anlagen, die nach dem 31.12.2011 in Betrieb genommen worden sind, und pro Anlage im Kalenderjahr 2017 EEG-Zahlungen von mindestens 500.000 Euro erhalten haben.

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Bundesnetzagentur veröffentlicht aktualisierten Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement

Die Bundesnetzagentur hat am 25.06.2018 eine aktualisierte Fassung ihres Leitfadens zum EEG-Einspeisemanagement (Version 3.0) veröffentlicht. Dieser gibt im Wesentlichen das Grundverständnis der Bundesnetzagentur zur Anwendung der Regelungen des EEG-Einspeisemanagements nach §§ 14, 15 EEG 21017 wieder. Diese regeln die Voraussetzungen, unter denen ein Netzbetreiber vorübergehend die Stromeinspeisung aus EE- und KWK-Anlagen ganz oder teilweise abregeln kann, sowie die daraus resultierenden Rechtsfolgen.

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Neue Ausschreibungsrunde für Biomasse sowie Wind eröffnet

Die Bundesnetzagentur hat die dritte Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land in diesem Jahr sowie die jährliche Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen eröffnet. Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land Die Gebotsfrist der laufenden Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land endet am Mittwoch, den 01.08.2018. Bis dahin können noch Gebote bei der Bundesnetzagentur am Standort Bonn eingereicht werden. Ausgeschrieben ist ein Volumen von insgesamt 670.161 kW. Davon können bis zu 314.121 kW im Netzausbaugebiet bezuschlagt werden. Es gilt ein Höchstwert von 6,30 ct/kWh bezogen auf den Referenzstandort.

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Meldepflicht für Energie- und Stromsteuerbegünstigungen

Seit dem 01.07.2016 sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Veröffentlichung umfassender Informationen zur Gewährung von staatlichen Beihilfen auf einer ausführlichen Beihilfe-Internetseite verpflichtet. Auch viele Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht stellen eine staatliche Beihilfe dar und unterliegen daher der Veröffentlichungspflicht.  Soweit eine oder mehrere Steuerbegünstigungen nach Energie- bzw. Stromsteuerecht im vorangegangenen Kalenderjahr, d.h. 2017 in Anspruch genommen bzw. gewährt wurden, ist der jeweils Begünstigte verpflichtet, diese bis spätestens 30.06.2018 gegenüber dem zuständigen Hauptzollamt zu melden.

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EEG-Datenerhebung: Anlagenbetreiber sollten Meldepflicht prüfen

Die Bundesnetzagentur führt auf Grundlage des § 85 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2017 bis zum 15.06.2018 eine Datenerhebung zu den im Jahr 2016 erfolgten EEG-Zahlungen durch. Diese dient der Erfüllung der sich aus den europäischen Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien der Europäischen Kommission ergebenen Transparenzpflichten.  Die Datenerhebung betrifft jeden Anlagenbetreiber – unabhängig ob Privatperson oder Unternehmen –, der eine EEG-Anlage nach dem 31.12.2011 in Betrieb genommen hat und für diese Anlage im Kalenderjahr 2016 EEG-Zahlungen in Höhe von mindestens 500.000 Euro erhalten hat. Dabei sind alle seitens des Anschlussnetzbetreibers für die einzelne Anlage auf Grundlage des EEG geleiteten Zahlungen (z.B. Marktprämie, Einspeisevergütung, Flexibilitätsprämie etc.) zu berücksichtigen.

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Schritt für Schritt: Bundeskabinett beschließt Verordnung zur Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte

Mit der Verabschiedung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes (NEMoG) im Sommer letzten Jahres wurde bereits der Grundstein für eine bundesweite Vereinheitlichung der Netzentgelte gelegt (wir berichteten mit Newsletter vom 20.07.2017). Die im Zuge dessen in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommene Verordnungsermächtigung soll nunmehr mit Leben erfüllt werden. Am Mittwoch, dem 23.04.2018, beschloss das Bundekabinett eine „Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte“.

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Nachholung einer UVP nach Genehmigungserteilung - möglich oder nicht?

Ein Großteil der Prozesse von Nachbarn und Naturschutzverbänden gegen Windenergieprojekte wird mit Verstößen gegen das UVPG begründet und tatsächlich führen zumeist Verstöße wie einer mangelhaften UVP-Vorprüfung oder das Fehlen einer erforderlichen „großen“ UVP jedenfalls zum vorläufigen Verlust des Baurechts. Daher sind die Möglichkeiten einer Heilung oder Nachholung gerade einer UVP vor Genehmigungsinhaber von besonderer praktischer Relevanz. Die Rechtsprechung hat sich gerade 2017 verstärkt mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Bisher war mindestens umstritten, ob eine „große“ UVP auch noch nach Genehmigungserteilung nachgeholt werden kann.

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Volle EEG-Umlage für KWK-Eigenversorgung

Europäische Kommission versagt Fortführung der anteiligen EEG-Umlagebefreiung für KWK-Anlagen  Angesichts der im Vorfeld zwischen der Bundesregierung und der europäischen Kommission getroffenen Verständigung zur Ausgestaltung der Eigenversorgungsregelung versagte die Europäische Kommission nunmehr überraschend die beihilferechtliche Genehmigung zur Fortführung der anteiligen EEG-Umlagebefreiung für KWK-Anlagen.  Mit der EEG-Novelle im Jahr 2014 wurde die Eigenversorgung in die EEG-Umlagepflicht einbezogen. D.h. seit 01.08.2014 haben grundsätzlich alle neuen Eigenversorger auch auf den eigenverbrauchten Strom die volle EEG-Umlage zu entrichten.

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Direktvermarktungsunternehmen meldet Insolvenz an – was nun?

Die Möglichkeit der Insolvenz eines Direktvermarkters hat schon der Gesetzgeber zum EEG 2014 gesehen und dafür die besondere Vergütungsform der Ausfallvermarktung eingeführt. Nun könnte der erste Fall tatsächlich eintreten: Wie nun jüngst bekannt wurde, haben die Innowatio GmbH / Clean Energy Sourcing (CLENS) sowie deren Tochtergesellschaften Clean Energy Markets Access GmbH, Ecomac GmbH, Clean Energy Direkt GmbH und SP Energy Control GmbH am 14.11.2017 beim Amtsgericht Leipzig Insolvenz angemeldet.