Tracking pixel News zu Datenschutzrecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Datenschutzrecht

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Neue Hindernisse für die Drohnenwirtschaft?

Eine aktuelle Entscheidung des Högsta förvaltningsdomstolen, also dem obersten Verwaltungsgericht in Schweden vom 21.10.2016 sorgt in der Branche für Aufregung.  Nach Auffassung des Gerichts seien mit Kameras ausgestattete Drohnen rechtlich mit Überwachungskameras gleichzusetzen. Danach seien für den Betrieb von Drohnen mit Kameras die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen zu beachten wie für den Einsatz und Betrieb von Überwachungskameras. Konsequenz dieser Entscheidung ist, dass für den Einsatz und den Betrieb solcher „Kamera-Drohnen“ spezielle Genehmigungen benötigt werden.

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Gericht lässt Geschwindigkeitsdaten auslesen

Fahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt – LG Köln liest Daten des Pkw aus Moderne Autos können mittlerweile als Rechner auf vier Rädern bezeichnet werden – Autos sind bewegliche Rechenzentren. Vergleichbar zum Mobiltelefon ist es möglich, mittlerweile sämtliche Daten zu speichern, diese aber auch im Ergebnis auszulesen. Im Zusammenhang mit einem Strafverfahren hat das Landgericht Köln (Urteil vom 23.05.2016 – 113 KLs 34/15) die Daten aus dem Tatfahrzeug auslesen lassen und somit in Erfahrung gebracht, dass der Täter, der in der Innenstadt mit seinem Fahrzeug einen Fahrradfahrer tödlich verletzte, zum Zeitpunkt der Kollision weit über 100 km/h gefahren sein muss. Das Landgericht Köln, das den Angeklagten im Ergebnis wegen fahrlässiger Tötung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilte, beauftragte einen Sachverständigen, um die Fahrtroute nebst Geschwindigkeitswerten zu rekonstruieren.

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Bereitstellung von Eigentümerdaten

Mit Urteil vom 25.11.2014 hat das Verwaltungsgericht Hannover in Folge der Klage eines Projektentwicklers der Windenergiebranche das zuständige Katasteramt verurteilt, diesem Projektentwickler die begehrten Eigentumsangaben zu den in seinem Antrag bezeichneten Flächen bereitzustellen (Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 25.11.2014, Az.: 4 A 6492/13). In den Entscheidungsgründen hat das Verwaltungsgericht Hannover unter anderem Folgendes expressis verbis ausgeführt: „Der Anspruch der Klägerin ergibt sich aus § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 NVermG.1 Danach werden Eigentumsangaben bereitgestellt an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs, soweit ein berechtigtes Interesse dargelegt wird.

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OVG Bautzen weist Statistisches Landesamt in seine Schranken

Statistische Landesämter dürfen Unternehmen nicht "immer und ewig" zur Dienstleistungsstatistik heranziehen Welches Unternehmen kennt sie nicht, die berühmten Dienstleistungsstatistiken, - die Fragebögen, die Unternehmen ausfüllen müssen.Immer wieder, Jahr für Jahr, werden Unternehmen „zufällig" herangezogen. Schon manch einem wird die Hutschnur gerissen sein. Wieso wird mein Unternehmen "zufällig" immer wieder herangezogen?! In einer grundsätzlichen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen gestern festgestellt, dass jedenfalls sogenannte Totalschichterhebungen, die dazu führen, dass Unternehmen permanent ohne zeitliche Grenze herangezogen werden, rechtswidrig sind.

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Kein Anspruch auf Löschung von negativen Bewertungen

Der BGH hat mit Urteil vom 23.09.2014 (Az.: VI ZR 358/13) entschieden, dass einem Arzt kein Anspruch auf die Löschung seiner Daten aus dem Ärztebewertungsportal "jameda" zusteht. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Arztes überwiege nicht das Recht auf Kommunikationsfreiheit der Plattform. Der Kläger, ein niedergelassener Gynäkologe, wandte sich gegen ein Portal zur Arztsuche und Arztbewertung. Internetnutzer können dort kostenfrei gespeicherte Informationen über Ärzte und Träger anderer Heilberufe abrufen. Zu den abrufbaren Daten zählen unter anderem Name, Fachrichtung, Praxisanschrift, Kontaktdaten und Sprechzeiten sowie Bewertungen des Arztes durch Portalnutzer.

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Bettina W. vs. Rotlichtmilieu

Pressemitteilung des BGH vom 14.05.2013 Das Verfahren der ehemaligen Bundespräsidentengattin wurde ausgesetzt, um das heutige Urteil abzuwarten.  Der BGH hat über die Unterlassungs- und Zahlungsansprüche der Kläger entschieden, die sich gegen die sog. Autocomplete-Funktion von Google richteten. Soweit mit der Ergänzung der Suchvorschläge Persönlichkeitsrechte verletzt werden, ist Google nach einem Hinweis des Betroffenen verpflichtet, zukünftige Verletzungen zu verhindern.