
Empfehlung „Anwendungsfragen des § 61k EEG 2017 für EEG-Anlagen“ veröffentlicht
In einem zunehmend auf fluktuierenden Energieträgern beruhenden Energiesystem kommt Speichertechnologien zunehmend Bedeutung zu. Bisher fehlt es noch an einem einheitlichen Rechtsrahmen. Vielmehr hat sich in den letzten Jahren ein regelrechter Flickenteppich an Einzelregelungen entwickelt, die es beim Betrieb von Speichern zu beachten gilt. Dazu gehört auch der mit der letzten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes neu eingeführte § 61k EEG 2017. Dieser soll eine Doppelbelastung des ein- und ausgespeicherten Stroms mit der EEG-Umlage vermeiden.