Stromsteuerbefreiung für Bezugsstrom von Transformatoren und Umspannwerke
Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg zu SolaranlagenDurch den Bundesfinanzhof mit Urteil vom 06.10.2015 (Az.: VII R 25/14) ist bereits höchstrichterlich entschieden, dass für den durch den Betrieb von Wechselrichtern einer PV-Anlage verbrauchten Strom keine Stromsteuer zu entrichten ist. Hingegen bisher nicht abschließend geklärt ist die stromsteuerrechtliche Behandlung des Bezugsstroms von Trafostationen und Umspannwerken. Einige Hauptzollämter lehnen eine Stromsteuerbefreiung für solchen Bezugsstrom ab, da sie der Auffassung sind, der Stromerzeugungsprozess sei bereits vor der Transformation und Umspannung abgeschlossen.