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News zu Energierecht

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Bundesverwaltungsgericht entscheidet zu Drehfunkfeuern – viele Fragen bleiben offen - alternative Ansätze prüfen!

Am heutigen Tag (07.04.2016) hat das Bundesverwaltungsgericht über eine Klage eines Windenergieanlagenbetreibers in Niedersachsen verhandelt und die Klage abgewiesen. Gegenständlich war eine Verpflichtungsklage auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen in ca. 3 km Entfernung zu einem Drehfunkfeuer (konkret ein DVOR). Betroffen sind deutschlandweit hunderte von geplanten Windenergieanlagen. Im Hinblick auf den Störungsbegriff tendiert das Bundesverwaltungsgericht offenbar dazu, eine rein technische Betrachtung vorzunehmen. Das Bundesverwaltungsgericht verwies einseitig darauf, dass im Rahmen einer solchen Entscheidung nach § 18 a LuftVG der Zweck der Einrichtung keine Rolle spielen würde. Dies ist mehr als bedenklich, da bei einer solchen Auslegung technische Flugsicherungseinrichtungen – selbst wenn sie flugbetrieblich keinerlei Relevanz haben, weil beispielsweise eine flugbetriebliche Nutzung entweder gar nicht mehr stattfindet oder aber beispielsweise bestimmte Flugsicherungseinrichtungen auf Grund anderweitiger Reglementierungen gar nicht benutzt werden können – zum reinen Selbstzweck betrieben werden könnten.

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Öffnung der PV-Pilotfreiflächenausschreibung für EU-Mitgliedstaaten - Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht erste Eckpunkte

Künftig soll das deutsche Fördersystem des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (kurz: EEG) in begrenztem Umfang auch für in EU-Mitgliedstaaten errichtete Erneuerbare-Energien-Anlagen zugänglich sein. Dazu sollen die Ausschreibungen ab 2017 im Umfang von 5 % der jährlich zu installierenden Leistung für Anlagen im EU-Ausland geöffnet werden. Die anteilige Öffnung soll der Umsetzung der Vorgaben der EU-Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien sowie der Sicherstellung der Europarechtskonformität des EEG dienen. Durch eine Pilot-Öffnung der Ausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen in den benachbarten EU-Mitgliedstaaten sollen noch in diesem Jahr erste Erfahrungen gesammelt werden. Die wesentlichen Eckpunkte für ein solches Konzept stellt das Bundeswirtschaftsministerium in einem entsprechenden Eckpunktepapier vor. 

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Erste Rechtsprechung zur EEG-Umlagepflicht bei Eigenversorgungsmodellen - LG Heidelberg entscheidet zu „Teil-Solarstromanlagen-Mietvertrag“

Die EEG-Umlage ist grundsätzlich in voller Höher (derzeit 6,345 ct/kWh) für jede an einen Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom zu entrichten, auch für Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen. Etwas anderes gilt in Fällen der sog. Eigenversorgung, bei denen der Anlagenbetreiber den mit seiner Anlage erzeugten Strom selbst verbraucht. Bis zum Inkrafttreten des EEG 2014 am 01.08.2014 war die Eigenversorgung vollständig von der EEG-Umlage befreit, nunmehr gilt zumindest eine anteilige Befreiung. Vor diesem Hintergrund wurden bereits in der Vergangenheit von der Praxis zahlreiche Modelle zur Realisierung einer Eigenversorgung entwickelt, mittels derer die EEG-Umlage vermieden werden soll. Welche dieser Konzepte tatsächlich den rechtlichen Anforderungen einer umlagebefreiten Eigenversorgung genügen, wird jedoch die Rechtsprechung zeigen.

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Novellierung des Niedersächsischen Kommunalgesetzes - Erleichterungen für Kommunen bei wirtschaftlicher Betätigung

Die niedersächsische Landesregierung hat diese Woche den Entwurf zur Novellie­rung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz soll u.a. die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen im Bereich der erneuerbaren Energien erleichtert werden. So soll u.a. neu geregelt werden, dass kommunale Unternehmen zukünftig in Marktbereichen, in denen sie sich starker privater Konkurrenz gegenübersehen (vorbehaltlich ihrer Leistungsfähigkeit) ebenfalls als überörtli­cher Anbieter ihrer Leistungen auftreten können. Für die Bereiche Telekommunikation, Energieversorgung, öffentlicher Personennahverkehr, Wasserversorgung und Versorgung mit Breitbandtelekommunikation wird nun klargestellt, dass die Betätigungen grundsätzlich einem öffentlichen Zweck dienen. Kommunen sollen auch erneuerbare Energien erzeugen oder gewinnen oder sich an derarti­gen Vorhaben beteiligen können, ohne dass eine Bindung an eigene oder örtliche Versor­gungszwecke vorliegt.

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Bald wieder Vermarktung von „Grünstrom“ möglich?

BMWi legt Eckpunkte für regionale Grünstromkennzeichnung vor  Auf Grund des Doppelvermarktungsverbots ist seit der Streichung des sog. Grünstromprivilegs im Zuge der EEG-Novelle 2014 eine Vermarktung von Strom, der bereits durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG) gefördert wird, gegenüber dem Stromkunden als „Grünstrom“ nicht mehr möglich. Dies soll sich künftig ändern. Das Bundeswirtschaftsministerium (kurz: BMWi) veröffentlichte am 11.03.2016 erste Eckpunkte für eine regionale Grünstromkennzeichnung und stellt damit ein Modell vor, welches bei der Vermarktung die Ausweisung der „grünen“ Eigenschaft von Strom aus Erneuerbaren Energien-Anlagen, der an Stromkunden in der Region geliefert wird, ermöglichen soll. Von einer regionalen Grünstromkennzeichnung erhofft sich das BMWi eine Steigerung der Akzeptanz der Energiewende vor Ort; Stromverbraucher sollen sich besser mit den Erneuerbaren-Energien-Anlagen in ihrer Region identifizieren können.

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BAFA informiert zum KWKG 2016

Zum 01.01.2016 ist das novellierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (nachfolgend: KWKG 2016) in Kraft getreten, welches seine Vorgängerfassung ablöste. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) hat nunmehr auf seiner Internetseite Informationen zu den gesetzlichen Neuregelungen veröffentlicht. Das KWKG 2016 gilt grundsätzlich für alle KWK-Anlagen, die ab dem 01.01.2016 in Dauerbetrieb genommen werden, sofern auf diese nicht die Übergangsbestimmungen des § 35 KWKG 2016 anwendbar sind, sowie für Wärme-/Kältespeicher und Wärme-/Kältenetze, deren Zulassungsantrag nach dem 31.12.2015 beim BAFA eingegangen ist.

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Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften bei der Ausschreibung von Windenergieanlagen?

Bundeswirtschaftsministerium schreibt Eckpunktepapier „EEG 2016“ fort Am 15.02.2016 wurde seitens des Bundeswirtschaftsministeriums ein neues Eckpunktepapier zur EEG-Novelle 2016 veröffentlicht, welches das bereits Ende November letzten Jahres erschienene Eckpunktepapier (wir berichteten mit Newsletter vom 30.11.2015) fortschreibt. Im Rahmen des neuen Eckpunktepapiers unterbreitet das Bundeswirtschaftsministerium nunmehr einen Vorschlag für eine etwaige Sonderregelung zu Gunsten von Bürgerenergiegesellschaften bei der Ausschreibung von Windenergieanlagen an Land. Hintergrund bildet die – auch gesetzlich in § 2 Abs. 5 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes niedergelegte – Prämisse, bei der Umstellung des Fördersystems für Erneuerbare Energien auf Ausschreibungen die bisherige Akteursvielfalt zu erhalten. Aufgrund des mit Ausschreibungen verbundenen Planungs- und Investitionsrisikos ist jedoch zu befürchten, dass gerade Bürgerenergiegesellschaften und kleinere Akteure dieses nicht stemmen und damit als wichtige Akteursgruppe wegfallen könnten.

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Achtung: Neuer Wirbel um Windenergieanlagen in Platzrundennähe

Windenergienutzung und Luftverkehr hatten in der jüngeren und älteren Vergangenheit bereits zahlreiche Konfliktpunkte auszutragen. Im neuen Jahr wartet nun die Seite der (Hobby-)Flieger mit einem neuen Thema auf: Ausweislich einer Untersuchung der FH Aachen im Auftrag des Luftsport-Landesverbandes Brandenburg soll eindeutig feststehen, dass Windenergieanlagen zu Platzrunden einen Abstand von mindestens 7 Rotordurchmessern (für Sportgeräte wie Gleitschirme und Drachen bis zu 12 Rotordurchmessern) einhalten sollten, um Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs infolge von Strömungseffekten und Wirbelschleppen auszuschließen. Obgleich das Gutachten erst am 14.12.2015 offiziell übergeben wurde, wusste man vom Baden-Württembergischen Luftsportverband bereits am 01.10.2015 über das zu erwartende Ergebnis zu berichten!

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Schiedsspruch der Clearingstelle EEG zum Güllebonus

Nachweis des eingesetzten Gülleanteils am Input oder am Fermenterinhalt Die Clearingstelle EEG hat kürzlich einen Schiedsspruch (Az. 2015/38) zum sog. Güllebonus veröffentlicht, der sich mit der für alle betroffenen Anlagenbetreiber spannenden Frage befasst, auf welche Art und Weise überhaupt die Einhaltung des jederzeitigen Masseanteils von 30 % Gülle nachgewiesen werden kann und muss. Zu entscheiden war, ob der Anlagenbetreiber im konkreten Einzelfall für den in der Biogasanlage erzeugten Strom einen Anspruch auf den Güllebonus nach § 27 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. Anlage 2 Nr. VI.2.b EEG 2009 hat. Anlagenbetreiber, deren Biogasanlage dem Anwendungsbereich des EEG 2009 unterfällt (Inbetriebnahme vor dem 01.01.2012), können einen Anspruch auf den sog. Güllebonus geltend machen, sofern der Strom aus nachwachsenden Rohstoffen oder Gülle gewonnen wird und der Anteil an Gülle jederzeit mindestens 30 Masseprozent beträgt. Im konkret zu entscheidenden Verfahren war zwischen den Parteien insbesondere streitig, ob der Gülleanteil an den zur Stromgewinnung eingesetzten Stoffen nachweislich jederzeit 30 Masseprozent betrug. Dabei war vor allem auch die Nachweismethode zu klären.

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Windenergie an Land: BWE legt Marktanalyse für das Jahr 2015 vor

Zukünftiges Ausschreibungsmodell verunsichert die Branche Der Bundesverband für Windenergie (kurz: BWE) hat am 27.01.2016 seine Marktanalyse für Windenergie an Land für das Jahr 2015 veröffentlicht (https://www.wind-energie.de/presse/pressemitteilungen/2016/windenergie-land-analyse-deutscher-markt-2015). Mit einem Netto-Zubau von 3.535,8 Megawatt bzw. 1.115 Windenergieanlagen (kurz: WEA) ist das Jahr 2015 nach dem Rekordjahr 2014 mit einem Netto-Zubau von 4.385,9 Megawatt das zweiterfolgreichste Jahr für den Windenergieausbau an Land in Deutschland. Angesichts der Tatsache, dass sich die besonders hohen Vorjahreszahlen auf Vorzieheffekte und neue Flächenausweisungen zurückführen lassen, zeigt sich der BWE mit der aufgezeigten Entwicklung im Jahr 2015 zufrieden. Der kumulierte Anlagenbestand beläuft sich laut BWE in Deutschland somit auf derzeit 41.651,50 Megawatt installierte Leistung und 25.980 WEA an Land (Stand: 31.12.2015).