Absturz für die DFS Windenergiebranche feiert Sieg
In einem der vielen von der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft betreuten Verfahren hat das Verwaltungsgericht Oldenburg mit Beschluss vom heutigen Tage (Az.: 5 B 6430/13) eine außerordentliche Entscheidung gefällt. Sie markiert einen Wendepunkt für Windenergieanlagenbetreiber im Umgang mit Funknavigationsanlagen. DFS und BAF bekommen endlich klare Grenzen aufgezeigt: