Neuauflage der AbLaV
Die erste Verordnung zu abschaltbaren Lasten (kurz: AbLaV) ist am 01.01.2013 in Kraft getreten, um im Hinblick auf eine Flexibilisierung industrieller Verbrauchslasten für Unternehmen finanzielle Anreize zu setzen, den Übertragungsnetzbetreibern freiwillig Abschaltkapazitäten für Maßnahmen der Netzstabilität und -sicherheit bereitzustellen. Die Verordnung war auf drei Jahre befristet und ist mithin zum 01.01.2016 außer Kraft getreten. Nunmehr ist jedoch eine Neuauflage der AbLaV geplant. Hintergrund ist der weiterhin zunehmende Anteil fluktuierender erneuerbarer Energien im Stromversorgungssystem, welcher auch eine zunehmende Flexibilisierung von Erzeugung und Verbrauch erforderlich macht. Eine Möglichkeit der Verbrauchsflexibilisierung besteht in der gezielten Laststeuerung. Über die neu zu erlassende AbLaV sollen auch künftig zuverlässig zur Verfügung stehende abschaltbare Lasten generiert werden können, die insbesondere für Systemstabilitätszwecke, zur Netzengpassentlastung oder in akuten Gefahrensituationen der Unterfrequenz eingesetzt werden können.