Tracking pixel News zu Erneuerbare-Energien-Recht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Erneuerbare-Energien-Recht

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Rechtlich Rahmenbedingungen - BHKW-Einsatz mit Sorptionskälteanlagen

Neben der Förderung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (kurz: KWKG) und erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (kurz: EEG) hat der Gesetzgeber erkannt, dass die effiziente Nutzung von Wärme und Kälte einen wesentlichen Beitrag leisten kann. Im Rahmen der Projektierung sind jedoch eine Vielzahl von Gesetzen und tatsächlichen Gegebenheiten zu beachten. Soweit die Kombination eines Blockheizkraftwerks (kurz: BHKW) mit einer Sorptionskälteanlage in den Blickpunkt gerät, muss zunächst der Einsatzstoff für das BHKW betrachtet werden. Wenn Biomethan oder Biogas eingesetzt wird, kann unter den Voraussetzungen des EEG eine finanzielle Förderung für den in das Netz eingespeisten Strom aus dem BHKW beansprucht werden. Bei Nutzung von Erdgas kommt eine Förderung durch das KWKG in Betracht, wobei auch der eigen genutzte und nicht in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeiste Strom nach diesem Gesetz gefördert wird.

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Energiewende: Mehr Versorgungssicherheit durch Kapazitätsreserve und Digitalisierung des Energiesystems

Referentenentwurf für Kapazitätsreserveverordnung und Messstellenbetriebsgesetz liegen vor Der mit der Energiewende angestrebte Umbau der Energieversorgung weg von einer konventionellen hin zu einer regenerativen, umweltverträglichen Energieversorgung mit einem Anteil von mindestens 80 Prozent erneuerbarer Energien an der deutschen Stromversorgung im Jahr 2050, macht auch eine Weiterentwicklung des Stromversorgungssystems erforderlich. Insbesondere vor dem Hintergrund einer zunehmenden volatilen Einspeisung soll die Versorgungssicherheit auch weiterhin auf einem hohen Niveau gewährleistet werden. Dazu verfolgt der Gesetzgeber verschiedene Ansätze.

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KWK-Novelle 2015 – Kabinettsentwurf mit einigen Verbesserungen

Am 23.09.2015 hat das Bundeskabinett den innerhalb der Ressorts abgestimmten Entwurf zur KWK-Novelle beschlossen. Gegenüber dem Referentenentwurf vom August 2015 enthält dieser Kabinettsentwurf an verschiedenen Stellen Verbesserungen zugunsten der Kraft-Wärme-Kopplung.  Nachgebessert wurde etwa bei den Zuschlagszahlungen, indem eine neue Vergütungsklasse von 50 kW bis 100 kW eingeführt wurde, für die der Zuschlag 6 ct/kWh betragen soll. Zudem ist die ursprünglich noch enthaltene Modernisierungsgrenze von 50 kW ersatzlos gestrichen worden, sodass nun sämtliche Anlagen unabhängig von ihrer Größenordnung den Modernisierungstatbestand in Anspruch nehmen können.

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Reform des Strommarkts: Erster Referentenentwurf für Strommarktgesetz liegt vor

Mit Veröffentlichung des Grünbuchs „Ein Strommarkt für die Energiewende“ im Oktober letzten Jahres eröffnete das Bundeswirtschaftsministerium (kurz: BMWi) die Diskussion um die künftige Entwicklung des deutschen Strommarkts, insbesondere hinsichtlich der Einführung eines Kapazitätsmarkts. Der politische Entscheidungsprozess erfuhr mit dem am 03.07.2015 veröffentlichten Weißbuch eine Konkretisierung. Die Entscheidung fiel gegen einen Kapazitätsmarkt und für die Weiterentwicklung und Verbesserung des bestehenden Strommarkts hin zu einem Strommarkt 2.0 mit ergänzender Kapazitätsreserve. Begleitet wurde der politische Prozess durch Konsultationsmöglichkeiten und die Veröffentlichung diverser Eckpunktepapiere.  Nunmehr liegt ein erster Referentenentwurf des sog. Strommarktgesetzes (mit Stand vom 27.08.2015) vor. Das Strommarktgesetz betrifft u.a. neben einer Reform des Energiewirtschaftsgesetz sowie Änderungen der auf Grundlage dessen erlassenen Rechtsverordnungen, wie beispielsweise der Stromnetzzugangsverordnung (kurz: StromNZV) und Reservekraftwerksverordnung (kurz: ResKV), auch Änderungen des erst 2014 novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (kurz: EEG 2014).

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Doch kein NawaRo-Bonus für den Stromanteil aus Zünd- und Stützfeuerung mit Biodiesel!? – OLG Naumburg entscheidet entgegen LG Halle

Mit Urteil vom 03.09.2015 entschied das Oberlandesgericht Naumburg, dass für den auf die Zünd- und Stützfeuerung mit Biodiesel entfallenden Stromanteil nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2009 (nachfolgend: EEG 2009) kein Anspruch auf den sog. NawaRo-Bonus besteht.  Diesen Bonus hatte ein Biogasanlagenbetreiber eingeklagt. Der Anlagenbetreiber setzte in seiner Biogasanlage im technisch notwendigen Umfang Biodiesel zur Zünd- und Stützfeuerung ein; im Übrigen erzeugte er den Strom ausschließlich aus nachwachsenden Rohstoffen und Gülle. Zwar hatte der zuständige Netzbetreiber den Bonus für nachwachsende Rohstoffe und auch den Güllebonus grundsätzlich ausgezahlt, allerdings nicht für den auf die Stromerzeugung aus Biodiesel entfallenden Stromanteil.

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BMWi veröffentlicht Referentenentwurf zum KWKG 2016

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (kurz: BMWi) hat den Referentenentwurf zum „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – kurz: KWKG) mit Stand vom 28.08.2015 veröffentlicht. Nachdem das BMWi bereits im März 2015 erste Vorschläge zur Neugestaltung der KWK-Förderung im Rahmen einer KWKG-Novelle vorgestellt hatte, werden diese nun im Referentenentwurf konkretisiert. Darin enthalten sind einige gravierende Änderungen gegenüber der noch herrschenden Gesetzesfassung aus dem Jahr 2012, die wir Ihnen nachfolgend überschlägig vorstellen wollen: I. Ausbauziel und allgemeine Regelungen Das Ausbauziel wird im neuen Gesetz angepasst. Während das KWKG 2012 eine Erhöhung der Nettostromerzeugung aus KWK in Deutschland auf 25 % bis zum Jahr 2020 erreichen wollte, sorgte der Vorschlag aus dem BMWi im März dieses Jahres, die Bezugsgröße für den Zubau künftig auf die Nettostromerzeugung aus thermischen Kraftwerken zu begrenzen, für helle Aufregung in der Branche. Faktisch wurde damit das Ausbauziel nach unten korrigiert.

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Wie geht es weiter ab 2016? | BMWi veröffentlicht Eckpunktepapier zu künftigen Ausschreibungen von EEG-Anlagen

Hinter den Kulissen wurden bereits seit Monaten Konsultationen über die Ausweitung des Ausschreibungsmodells über Freiflächenanlagen hinaus auch auf andere Erzeugungsanlagen geführt – am 31.07.2015 hat das BMWi nunmehr seine Vorstellungen hierzu in einem Eckpunktepapier veröffentlicht. Damit wird ein weiterer öffentlicher Konsultationsprozess eingeleitet, der bis Ende des Jahres in einen Gesetzentwurf zum Ausschreibungsdesign („EEG 2016“) münden soll. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist für die erste Jahreshälfte 2016 vorgesehen und schon ab Ende 2016 sollen nach Vorstellung des BMWi die ersten Ausschreibungsrunden nach dem neuen System beginnen. Zu begrüßen ist, dass das bestehende Ausschreibungsmodell für Freiflächenanlagen nicht unangepasst auf die anderen Technologien übertragen wird, sondern technologiespezifische Ausschreibungen mit jeweils unterschiedlichen Verfahren und Anforderungen etabliert werden sollen. Bei Biomasse, Wasserkraft und Geothermie wird zunächst gänzlich auf die Einführung von Ausschreibungen verzichtet, da man hier kein nennenswertes Zubaupotenzial sieht.

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Kleinanlegerschutzgesetz seit 10.07.2015 in Kraft

Update unseres Newsletters vom 15.04.2015 Mit unserem Newsletter vom 15.04.2015 („Zum geplanten Kleinanlegerschutzgesetz“) hatten wir über das Gesetzgebungsverfahren berichtet. Nun ist das Kleinanlegerschutzgesetz, das als „Lex PROKON“ während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens erheblicher Kritik insbesondere auch seitens der Erneuerbare-Energien-Szene ausgesetzt war, am 09.07.2015 verkündet worden und damit seit dem 10.07.2015 in Kraft. Da sich im Nachgang zu unserem Newsletter vom 15.04.2015 noch diverse Änderungen am Gesetzestext ergeben haben, wird im Folgenden die aktuelle Situation im Einzelnen dargestellt. 1. Einführung Zur Verbesserung des Schutzes von Anlegern sowie zur Regulierung des Grauen Kapitalmarktes sind in den letzten Jahren wesentliche gesetzliche Änderungen / Neuregelungen in Kraft getreten, die auch Erneuerbare-Energien-Projekte betreffen.