Tracking pixel News zu Erneuerbare-Energien-Recht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Erneuerbare-Energien-Recht

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BGH entscheidet zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch Gemeinden

Urteil des BGH vom 17.12.2013 – Az.: KZR 65/12 und KZR 66/12 Der BGH hat sich zu den Voraussetzungen der Rekommunalisierung von Energieversorgungnetzen positioniert und bisher höchst umstrittene Rechtsfragen geklärt. Gegenstand der Entscheidungen des BGH waren insgesamt zwei Rekommunalisierungsverfahren, wobei ein Anspruch des vermeintlichen Neukonzessionärs, d.h. des kommunalen Eigenbetriebes, auf Übertragung des Energieversorgungsnetzes gegenüber dem Altkonzessionärs geltend gemacht wurde.

Bild zu Die erhöhte Vergütung gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EEG 2009 (Kraft-Wärme-Kopplungsbonus für Strom aus Biomasse) ist gemäß § 18 Abs. 1, 2 EEG 2009 anteilig nach der Leistung der gesamten Anl

Die erhöhte Vergütung gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EEG 2009 (Kraft-Wärme-Kopplungsbonus für Strom aus Biomasse) ist gemäß § 18 Abs. 1, 2 EEG 2009 anteilig nach der Leistung der gesamten Anl

BGH, Urt. v. 10. 7. 2013 – VIII ZR 300/12Vorinstanz: OLG Brandenburg, Urt. v. 14. 8. 2012 – 6 U 53/11 Zum Sachverhalt: Die Klägerin betreibt seit dem Jahr 1998 am Standort F. ein Biomasse-Heizkraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplung. Der erzeugte Strom wird in das Netz der Beklagten als örtliche Netzbetreiberin eingespeist. Mit der anfallenden Wärme werden Gebäude beheizt. 

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50,2 Hz-Problem – Mitwirkungspflichten beachten! Anlagenbetreibern drohen Vergütungseinbußen

Die am 26. Juli 2012 in Kraft getretene Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) regelt die dringend notwendige Nachrüstung der Wechselrichter von bestimmten Photovoltaikanlagen, die vor dem 01.01.2012 in Betrieb genommen worden sind. In Zukunft müssen sich die nachgerüsteten Photovoltaikanlagen in einem gestuften Prozess – und nicht mehr zeitgleich bei einer Frequenz von 50,2 Hertz (Hz) – vom Netz trennen, wodurch die Systemstabilität gesichert werden soll. In Europa beträgt die Netzfrequenz in Normalzustand 50 Hz. Für die Gewährleistung eines sicheren und stabilen Netzsystems muss die Frequenz auf diesem Wert gehalten werden. Dabei sind leichte Schwankungen nach oben oder unten durchaus üblich und werden von den Netzbetreibern geregelt. Problematisch ist dagegen, wenn die Frequenz sehr stark unter bzw. über dem Zielwert von 50,0 Hz liegt.

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Bundesverfassungsgericht ebnet Weg für Braunkohletagebau Garzweiler II

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 17.12.2013 den Braunkohleplan Garzweiler II - zumindest im Ergebnis - verfassungsrechtlich gehalten. Die Verfassungsbeschwerden des BUND und eines von Enteignung betroffenen Bürgers blieben im Ergebnis ohne Erfolg. Zum einen hat das Gericht ein „Recht auf Heimat“ verneint, da die freie Ortswahl ihre Grenzen an den Regelungen der Bodennutzung, die dem Gemeinwohl dienen, finde. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht den Rechtsschutz von Bürgern insofern gestärkt, als bereits im Zulassungsverfahren Behörden künftig auch die privaten Belange der von Umsiedlung und Enteignung betroffenen Bürger in einer Gesamtabwägung berücksichtigen und ihnen Klagemöglichkeiten einräumen müssen. Da Behörden diese Gesamtabwägung des Tagebauprojekts unterlassen hatten, war die Enteignung eines dem BUND gehörenden Grundstücks verfassungswidrig.

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„Mia san Mia“ - Bayerisches Kabinett boykottiert Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen

Das Bayerische Kabinett hat am 03.12.2013 in gewohnt bajuwarischer Manier entschieden, die Regionalplanfortschreibung zur Steuerung der Windenergie in der Planungsregion „Industrieregion Mittelfranken“ nicht für verbindlich zu erklären. Nach Aussage Söders werden „damit derzeit in Bayern keine neuen Windkraftanlagen genehmigt“. Diese Entgleisung des gelernten Juristen Dr. Söder dürfte mindestens eine erhebliche rechtliche Unkenntnis offenbaren, führt doch eine fehlende Verbindlichkeitserklärung eines Regionalplanes weder in der Planungsregion selbst noch im restlichen Bayern zu einer „generellen“ Genehmigungsunfähigkeit von Windenergieanlagen. Im Übrigen – insoweit sei ein gemeinsames Weißbier mit Justizminister Bausback dringend angeraten – ist das Bayerische Kabinett für die Verbindlichkeitserklärung gar nicht zuständig, sondern die Regierung Mittelfranken als höhere Landesplanungsbehörde in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium. 

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BGH begründet Urteil zum Anlagenbegriff - Satelliten-BHKW wohl sicher -

Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem wir Ihnen vor etwa einem Monat mitgeteilt hatten, dass der BGH unter dem 23.10.2013 in mündlicher Verhandlung die in der Praxis lang und heftig umstrittene Frage des Anlagenbegriffs (insbesondere bei Biomasseanlagen) zu Gunsten des sog. „weiten“ Anlagenbegriffs entschieden hat, liegt nunmehr seit Ende der letzten Woche auch die schriftliche Begründung dieses Urteils vor. Diese wollen wir Ihnen heute in ersten groben Zügen einmal näher vorstellen: 

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LG Stuttgart entscheidet zum Emissionsminderungsbonus: Chance für nachträglich BImSch-pflichtige Biogasanlagen!

Wir möchten heute über ein aktuelles und hoch interessantes Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 12.11.2013 berichten, in dem das LG Stuttgart als – soweit ersichtlich – erstes Gericht überhaupt zu der Frage entschieden hat, ob ursprünglich nach Baurecht genehmigte, aber aufgrund der Änderung der 4. BImSchV zum 01.06.2012 in das BImSchG „gerutschte“ Biogasanlagen den Emissionsminderungsbonus nach § 27 Abs. 5 EEG 2009 beanspruchen können. Diese Frage war in der Literatur bislang kaum behandelt, jedenfalls aber äußerst kritisch beurteilt worden. Insbesondere die Clearingstelle EEG hatte in einem von ihr veröffentlichten Hinweis vom 23.05.2013 (Az.: 2012/11) – allerdings ohne nähere Begründung – die Auffassung vertreten, dass für erst nachträglich von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht erfasste Anlagen den Emissionsminderungsbonus nach § 27 Abs. 5 EEG 2009 nicht geltend machen können. 

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Fossile Brennstoffe belasten Privathaushalte am stärksten

Wärme und Kraftstoffe, allen voran Benzin und Heizöl, dominieren die Energiekosten deutscher Haushalte. Die aktuelle Diskussion um die Strompreise verfehlt dabei den Kern des Problems. Denn die Hauptbelastung der Privathaushalte geht auf die fossilen Brennstoffe zurück. Nicht die erneuerbaren Energien und die in diesem Zusammanhang oft kritisierte EEG-Umlage sind für die steigenden Kosten verantwortlich. Dies zeigt sich gerade im Fall der Heizungskosten: Teures Heizöl könnte gut durch erneuerbare Wärme ersetzt werden. So könnten viele deutsche Haushalte durch einen Umstieg von gängigen Öl- und Gasheizungen auf ein Heizungssystem, welches auf erneuerbaren Energien aufsetzt, Heizkosten einsparen. 

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Der Populismus um die EEG-Umlage

Strom ist teuer, aber wer finanziert hier eigentlich wen? Deutschland ist bei der Umsetzung der Energiewende und der Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen ein Vorbild für viele andere Staaten. Angesichts von mehr als 10.000 Toten auf den Philippinen durch einen Taifun nie dagewesenen Ausmaßes, muss man noch einmal betonen, dass die Energiewende aktiven Klimaschutz bedeutet, der Menschenleben rettet. Dessen ungeachtet geht es dennoch in den derzeitigen Koalitionsverhandlungen nur um „Geld“. Doch zur Sache: Mittlerweile erzeugen erneuerbare Energien mehr Strom als die neun noch am Netz verbliebenen Atomkraftwerke. Aktuell tragen sie mit 22 % zur Bruttostromerzeugung bei und liefern damit rund ein Viertel des Strommixes in Deutschland.