Tracking pixel News zu Erneuerbare-Energien-Recht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Erneuerbare-Energien-Recht

Bild zu Energiewende! - In Sachsen?

Energiewende! - In Sachsen?

Im Jahr 2000 standen noch alle Zeichen für eine Energiewende. Kurzzeitig waren wir sogar Spitzenreiter in der Solarbranche und unser Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde sogar von vielen Ländern übernommen. Es war ein Vorzeige-Gesetz, welches insbesondere durch sein Modell der Einspeisevergütung überzeugte. Im Streit um die Solarförderung haben der Bund und die Länder nun einen Kompromiss gefunden, welcher genau diese Einspeisevergütung ab einer Obergrenze von 52 Gigawatt installierter Leistung auslaufen lässt. Das ist dann das Ende der Einspeisevergütung. Insgesamt haben die erneuerbaren E...

Bild zu Umsatzsteuer auf Marktprämie

Umsatzsteuer auf Marktprämie

Mit Wirkung zum 01. Januar 2012 wurde in § 33g EEG die sogenannte Marktprämie in das Vergütungssystem des EEG aufgenommen, - nach § 33g Abs. 1 Satz 1 EEG können Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber für Strom aus erneuerbaren Energien oder Gruppengas, den sie nach § 33b Nr. 1 direkt vermarkten, von dem Netzbetreiber eine Marktprämie verlangen (vgl. hierzu Newsletter „Die Markprämie nach dem EEG 2012“ vom 07.03.2012, abrufbar unter: http://www.maslaton.de/news/Die-Marktpraemie-nach-dem-EEG-2012--n58).

Bild zu Ohne Masterplan

Ohne Masterplan

Während die Parteien und Medien nach der Entlassung von Norbert Röttgen noch über Anstand in der Politik debattieren, haben diejenigen, die die Energiewende umsetzen sollen, ganz andere Sorgen. Es waren ernüchternde Fakten, die Dr. Peter Hoffmann von Tennet am Montagabend auf einer Veranstaltung der Hofer Mittelstands-Union (siehe Infokasten) im Autohaus Müller präsentierte. Er verwies auf eine Studie, wonach zusätzlich 4500 Kilometer Stromleitungen bis 2020 errichtet werden müssen. Auf den in Bayreuth ansässigen Übertragungsnetzbetreiber Tennet entfallen davon nach seinen Angaben 1800 Kilometer. Von den anvisierten 4500 Kilometern seien jedoch erst 90 Kilometer erreicht worden. „Wenn es in diesem Tempo so weiter geht, dann wird es schwierig.

Bild zu Wind von allen Seiten

Wind von allen Seiten

..."Der Ausbau der Windenergie in Sachsen hat an Dynamik verloren", bringt es Professor Dr. Martin Maslaton, Sächsischer Landesvorsitzender des Bundesverbandes Windenergie e.V. (BWE) und Professor für das Recht der erneuerbaren Energien an der TU Chemnitz und der Bergakademie in Freiberg auf den Punkt. Wurde im Jahr 2009 bei der sächsischen Windkraft noch ein Leistungszuwachs von 50,3 Megawatt verzeichnet, waren es 2010 noch 44,35 und 2011 33,05 Megawatt - und das im Jahr der Energiewende. Der künftige Windenergieausbau soll unter anderem durch das sogenannte Repowering erfolgen. Dabei werden ...

Bild zu Tiefflugproblematik entschärft!

Tiefflugproblematik entschärft!

Konflikte zwischen Tiefflugkorridoren und Windenergie in Deutschland weitestgehend entschärfbarVielen von uns ist das Problem hinreichend bekannt: Selbst in ausgewiesenen Windvorrangflächen gibt es oft fachrechtliche Einwendungen, die geeignet sind, Windenergieprojekte scheitern zu lassen. Neben den Teilaspekten militärische Übungsgebiete, Schutzbereichsfragen, Radar (§ 18 a LuftVG) und Platzrunden sind/waren es vor allen Dingen die Tiefflugkorridore, die in tatsächlicher aber auch rechtlicher Hinsicht für die Projekte ausgesprochen schwierig zu bewältigen waren. In rechtlicher Hinsicht resultiert dies daraus, dass es sich bei einer solchen Einwendung der Bundeswehr um einen sogenannten unbenannten öffentlichen Belang des Bauplanungsrechts handelt. Dieser ist jedenfalls prinzipiell auch rechtlich dazu in der Lage, sich in einem Vorrang- und Eignungsgbiet jedenfalls insoweit durchzusetzen, als zunächst die immissionsschutzrechtliche Genehmigung durch die Genehmigungsbehörde versagt werden muss.

Bild zu Sonstige Direktvermarktung und Vertragsgestaltung

Sonstige Direktvermarktung und Vertragsgestaltung

Direktvermarktungsvertrag als Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem wir Ihnen in den vorangegangenen Newslettern zum Thema Direktvermarktung nach dem EEG 2012 die allgemeinen Voraussetzungen, die Marktprämie und das Grünstromprivileg erläutert haben, möchten wir Ihnen an dieser Stelle die „sonstige Direktvermarktung“ im Sinne des § 33b Nr. 3 EEG 2012 vorstellen. Gleichzeitig möchten wir Ihnen die üblichen Regelungsinhalte von Direktvermarktungsverträgen näher bringen und auf mögliche Fallstricke hinweisen.