Tracking pixel News zu Handels- u. Gesellschaftsrecht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Handels- u. Gesellschaftsrecht

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Der Dieselskandal bemüht die Gerichte

Der Diesel- oder auch Abgasskandal hat mittlerweile zu zahlreichen gerichtlichen Verfahren geführt. Nicht selten kam es bislang infolge großzügiger Vergleichsangebote seitens der Volkswagen AG zu Vergleichen. Daraus resultiert, dass bislang keine höchstrichterliche Entscheidung im Bereich des Abgasskandals gefallen ist und auch Urteile aus der Berufungsinstanz gemessen an der Gesamtzahl der Verfahren rar sind. Aber ein Rückblick auf einige bedeutsame Urteile der jüngsten Rechtsprechung lohnt sich dennoch, wird hierbei doch die Bandbreite der rechtlichen Möglichkeiten sichtbar

Bild zu „Windradklauseln“ in BVVG-Kaufverträgen nach AusglLeistG unwirksam – kein Zahlungsanspruch, kein Rücktrittsrecht, kein Wiederkaufsrecht der BVVG

„Windradklauseln“ in BVVG-Kaufverträgen nach AusglLeistG unwirksam – kein Zahlungsanspruch, kein Rücktrittsrecht, kein Wiederkaufsrecht der BVVG

Ein Käufer von nach § 3 AusglLeistG verbilligt erworbenen landwirtschaftlichen Flächen in Mecklenburg-Vorpommern hat sich gegen die mit der BVVG vereinbarten „Windradklauseln“ gewandt – mit Erfolg, wie der Bundesgerichtshof (BGH) nun im Revisionsverfahren entschieden hat (BGH Urteil vom 14.09.2018, Az. V ZR 12/17). Bisher liegt hierzu lediglich die auf der Webseite des BGH veröffentlichte Pressemitteilung vom 14.09.2018 vor – diese enthält jedoch erfreulich eindeutige Aussagen. Die Auswirkungen der Entscheidung sind enorm.

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Vorkampf in Leipzig: Prevent-Tochter vs. Volkswagen

Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschied die vierte Handelskammer des Landgerichts Leipzig am 11. Mai 2018 (Az. 04HK O 818/18) im Verfahren der Prevent-Tochter ES Automobilguss GmbH gegen die Volkswagen AG. Dabei orientierte sie sich deutlich an einem früheren Vergleichsvorschlag, den die Wolfsburger ihrerseits unterbreitet hatten.Demnach bleibt zu vermuten, dass die Richter die Erfolgsaussichten der Klage seitens der ES Automobilguss GmbH als eher gering einschätzen.

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Aus grauer Vorzeit

Die Einheitsbewertung bebauter Grundstücke im Ertragswertverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Urteil vom 10. April 2018 - 1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14). Über drei Vorlagen des Bundesfinanzhofs (BFH, zuletzt Beschluss vom 17. Dezember 2014 - II R 14/13) und zwei Verfassungsbeschwerden gelangte die Frage nach der Vereinbarkeit der Einheitsbewertung bebauter Grundstücke im Ertragswertverfahren an das Bundesverfassungsgericht. Am 10. April fällte es das Urteil, das nahezu unumgänglich war – die Einheitsbewertung ist mit der Verfassung nicht (mehr) vereinbar. Damit schloss es sich im Wesentlichen den Ausführungen des Bundesfinanzhofs an.

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Anspruch auf Neuwagen – trotz Softwareupdate

Das Landgericht Hamburg hat in einem (noch nicht rechtskräftigen) Urteil vom 07.03.2018, Az. 329 O 105/17, die Rechte des Eigentümers eines manipulierten VW-Dieselfahrzeugs in beachtlichem Umfang gestärkt. Entschieden wurde, dass der Käufer eines mit einer sog. „Manipulationssoftware“ ausgestatteten Neuwagens, trotz des Softwareupdates, einen Anspruch auf die Lieferung eines fabrikneuen, typengleichen, mangelfreien Ersatzfahrzeugs, Zug um Zug gegen Rückgabe des mangelhaften Fahrzeugs hat.

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Stellenausschreibung: RECHTSANWÄLTIN / RECHTSANWALT

Zur Verstärkung des Teams unserer wirtschafts- und zivilrechtlichen Abteilung suchen wir ab sofort eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt an unserem Standort in Leipzig. Die MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Leipzig, München und Köln beschäftigt derzeit 13 Rechtsanwälte und einen entsprechend großen wissenschaftlichen Mitarbeiterstab. Schwerpunktmäßig beraten und vertreten wir bundesweit Mandanten im Bereich des Energierechts, insbesondere des Rechts der Erneuerbaren Energien (öffentlich-rechtliche, energie- und zivilrechtliche Projektbegleitung). Daneben sind wir u.a. in den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz, Arbeitsrecht, Miet- und WEG-Recht, Familienrecht sowie Verkehrsrecht tätig.

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Bauvertragsreform „unter Dach und Fach“

Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts in dritter Lesung angenommen Endlich ist es so weit! Der Bundestag hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren“, wie er nun in seiner finalen, etwas sperrigen offiziellen Fassung bezeichnet wird, unter Enthaltung der Fraktion „Die Linken“ durch die Mehrheit seiner Mitglieder angenommen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung, über die wir hier ausführlich berichteten, ergeben sich nunmehr insbesondere folgende Änderungen:

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Grundsatzurteile des Bundesgerichtshof über Kündigungsrechte von Bausparkassen

Lang erwartete Urteile des BGH fallen zugunsten der Bausparkassen aus Laut einer Pressemitteilung des BGH hat dieser mit zwei bis dato unveröffentlichten Urteilen vom 21. Februar 2017 - XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16 entschieden, dass eine Bausparkasse Bausparverträge kündigen kann, wenn die Verträge seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind, selbst wenn diese noch nicht voll bespart worden sind. Hintergrund: In der Vergangenheit häuften sich Fälle, bei denen die Bausparkassen Bausparverträge unter Berufung auf ein für Darlehensverträge geltendes Kündigungsrecht kündigten. Die Bausparkassen argumentierten, dass die Kündigungsvorschrift des § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB a. F. (jetzt § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB) auch zugunsten einer Bausparkasse als Darlehensnehmerin anwendbar ist. Dies folge nicht nur aus dem Wortlaut und der Systematik des Gesetzes, sondern auch aus der Entstehungsgeschichte und dem Regelungszweck der Norm, wonach jeder Darlehensnehmer nach Ablauf von zehn Jahren nach Empfang des Darlehens die Möglichkeit haben soll, sich durch Kündigung vom Vertrag zu lösen.

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BVVG-Kaufverträge nach EALG / AusglLeistG – Entscheidung des Kammergerichts zu Beteiligungsklauseln im Zusammenhang mit windenergetischer Nutzung

Das mit Spannung erwartete Berufungsurteil des Kammergerichts zu dem Urteil des Landgerichts Berlin vom 24.02.2015 (Az. 19 O 207/14) liegt nun mit Entscheidungsgründen vor (Urteil vom 21.12.2016, Az. 28 U 7/15). Das Urteil bestätigt im Wesentlichen die erstinstanzliche Entscheidung und eröffnet zugleich eine „Hintertür“ für die BVVG Bodenverwertungs- und –verwaltungs GmbH (BVVG), die möglicherweise erhebliche Auswirkungen haben wird. Aufgrund Revisionseinlegung wird der Bundesgerichtshof (BGH) im Ergebnis entscheiden. Das Verfahren ist am BGH unter dem Az. V ZR 12/17 anhängig. Das Urteil des Kammergerichts ist aktuell für Verhandlungsführungen mit der BVVG im Zusammenhang mit Entschädigungsklauseln für Erneuerbare-Energien-Projekte von erheblicher Relevanz. Zugleich ist angesichts der Entscheidung zu empfehlen, Rückforderungsansprüche gegen die BVVG zu prüfen, soweit Entschädigungszahlungen aufgrund von Klauseln geleistet wurden, deren Unwirksamkeit das Kammergericht nunmehr bestätigt hat.