Tracking pixel News zu Photovoltaik · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News zu Photovoltaik

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Quotenmodell versus Einspeisetarif

Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem wir Ihnen im Newsletter „Die Erneuerbare Energien im Focus der Strompreisdiskussion“ (abrufbar unter: http://www.maslaton.de/news/Die-Erneuerbaren-Energien-im-Fokus-der-Strompreisdiskussion--n113) die wesentlichen Argumente dafür darstellen durften, dass die Erhöhung der Strompreise sich nur zu einem Teil durch die zunehmenden Erzeugungen aus Erneuerbaren Energien erklären lassen, wollen wir Ihnen in diesem Newsletter Ihnen das sog. Quotenmodell vorstellen. Das Quotenmodell wird derzeit insbesondere seitens liberaler politischer Strömungen favorisiert mit der Argumentation, dass das Quotenmodell zu geringeren Kosten für die Allgemeinheit führe und jeweils die günstigste Erneuerbare Energie sich durchsetze. In der Folge entspreche ein Quotenmodell am ehesten marktwirtschaftlichen Bedingungen.

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Die Erneuerbaren Energien im Fokus der Strompreisdiskussion

Sehr geehrte Damen und Herren,im Zuge der Bekanntgabe der Erhöhung der EEG-Umlage am 15.10.2012 durch die Übertragungsnetzbetreiber ist vielfach dargestellt worden, dass die Förderung der Erneuerbaren Energien durch das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (nachfolgend: EEG) der alleinige Preistreiber für die steigenden Stromkosten der Letztverbraucher war. Diese Darstellung entspricht in vielfacher Hinsicht nicht der sich im EEG widerspiegelnder Rechtsrealität und wird auch dem mit dem EEG angestrebten Zweck einer CO2-neutralen Gesellschaft nicht gerecht. Die Auswirkungen der Atomkatastrophen Tschernobyl und Fukushima treten im Rahmen der Strompreisdiskussion zunehmend in den Hintergrund. Die positiven Effekte der Erneuerbaren Energien werden vernachlässigt. Gerade Erneuerbare Energien tragen zur Unabhängigkeit vom Import von Energieträgern bei, da zunehmend Ölimporte als ein Kostenrisiko der zukünftigen Versorgung mit Energie erkannt wurde. Ferner fördern sie den regionalen Wirtschaftskreislauf, um nur zwei weitere positive Auswirkungen zu nennen.

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Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Marktprämie

Am 25.06.2012 haben wir darüber informiert, dass § 33g EEG, wonach Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber mit Wirkung vom 01.01.2012 für Strom aus erneuerbaren Energien oder Grubengas, den sie nach § 33b Nr. 1 EEG direkt vermarkten, von dem Netzbetreiber eine Marktprämie verlangen können, in der gegenwärtigen Praxis insofern zu erheblichen Problemen führt, als die Oberfinanzdirektion in Niedersachsen in ihrer Verfügung vom 13. März 2012 (OFD Niedersachsen, S 7104-141-St 172) die Auffassung vertritt, dass die Marktprämie als Vergütungsersatz der Umsatzsteuer unterliegt und somit als Ergänzung der Entgeltzahlung des Stromabnehmers zu betrachten und in vollem Umfang steuerbar und steuerpflichtig zu einem Steuersatz in Höhe von 19 % sei. 

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PV-Dachanlage und Denkmalschutz

Im Rahmen eines vor dem Verwaltungsgericht Meiningen geführten Verfahrens vermochten wir für unseren Mandanten die von ihm begehrte denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach einer Scheune durchzusetzen.Problematisch war in diesem Verfahren unter anderem, dass die zuständige Denkmalfachbehörde die gesamte Dorfanlage, innerhalb der sich die Scheune unseres Mandanten befindet, als Kulturdenkmal ausgewiesen hat.

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PV-Dachanlagen im Außenbereich

Widersprüchliche Gesetze führen zu hoher Komplexität!Ausgangslage zur Planung von Solaranlagen bzw. Photovoltaikanlagen sind insbesondere zwei zu begutachtende Aspekte. Einerseits muss genehmigungsrechtlich geprüft werden, ob eine Gebäudeanlage überhaupt auf dem jeweiligen Gebäude errichtet werden darf. Gleichzeitig muss aber der zukünftige Anlagenbetreiber auch erkennen, ob die Voraussetzungen für die EEG-Vergütung noch gegeben sind, da durch die jüngste und gerade erst im Gesetzblatt verkündete sog. PV-Novelle die Vergütungsfähigkeit im Außenbereich eingeschränkt wurde.

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NEUES BUCH: Der Begriff der Anlage im Umwelt- und Energierecht

Christoph Richter Der Begriff der Anlage im Umwelt- und Energierechtanhand ausgewählter Gesetze und unter besonderer Berücksichtigung von Biomasseanlagen Inauguraldissertation Ziel dieser Arbeit war es, zu untersuchen, inwieweit sich die bislang nicht untermauerte Behauptung, dass insbesondere im Umwelt- und Energierecht kein einheitlicher Anlagenbegriff existiert, bestätigen lässt. [...] Einen besonderen Schwerpunkt der Arbeit bildete deshalb vor allem die Suche nach einer einheitlichen Definition des Anlagenbegriffes für das gesamte Umwelt- und Energierecht. Informationen: Verlag für alterna...

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Teuerer Strom - Die wahren Gründe für den Anstieg der EEG-Umlage

Über die steigenden Strompreise wird derzeit heftig diskutiert. Oft werden die erneuerbaren Energien für den Anstieg der EEG-Umlage verantwortlich gemacht. Energieexperte Prof. Dr. Martin Maslaton meint zu Unrecht. Damit die Strompreise gemäßigter steigen, müssten die stromintensiven Industrien wieder die EEG-Umlage sowie Netzentgelte zahlen. „Leider nehmen es alle Seiten nicht so genau mit der Wahrheit. Die Lobbyarbeit durch die großen Stromkonzerne, aber auch durch die Stadtwerke, Netzbetreiber und die erneuerbaren Energien wird erleichtert durch die ungeheuer komplizierte Art und Weise, wie heute in Deutschland der Strompreis entsteht“, so Prof. Martin Maslaton, Honorarprofessor für das Recht der erneuerbaren Energien an der TU Chemnitz und Bergakademie Freiberg sowie erster Vorsitzender der Forschungsstelle Neue Energien und Recht an diesen beiden Hochschulen.

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NEUES BUCH: EER - Erneuerbare-Energien-Recht

Martin Maslaton (Hrsg.) EERErneuerbare-Energien-RechtGesetzessammlung Aus der anwaltlichen Praxis heraus entstanden vereint dieses Kompendium die wichtigsten Gesetze und Verordnungen im Bereich der erneuerbaren Energien. Das EER ist eine unverzichtbare Arbeitsgrundlage für alle Branchenteilnehmer in diesem dynamischen Rechtsgebiet. Die integrierte Griffleiste, Querverweise und ein umfangreiches Sachwortregister ermöglichen einen schnellen Einstieg und erleichtern so die tägliche Arbeit. Inklusive: - EEG in den Fassungen von 2004 – 2012- PV-Novelle 2012 berücksichtigt- aller Verordnungen zum EE...

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Photovoltaik-Förderung: Das Ewige Hin und Her hat der deutschen Solar-Branche geschadet

Nach langem Ringen beschloss der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag den ausgehandelten Kompromiss bei der künftigen Solarförderung. Die neuen reduzierten Fördersätze sollen rückwirkend ab dem 1. April gelten. Vor allem Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff und seine Thüringer Kollegin Christine Lieberknecht hatten wegen der vielen Photovoltaik-Hersteller in ihren Bundesländern für Änderungen gekämpft. Sachsens Landesregierung hingegen hatte sich in dieser Frage enttäuschend spät erst in letzter Minute auf die Seite der Kritiker der ursprünglichen Pläne geschlagen.