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Windenergie – EnSiG 3.0 – Befreiung von Schattenwurf- und Nachtabschaltungen auf Antrag möglich!
Anlagenbetreiber:innen sollen nach dem neuen § 31k BImSchG auf Antrag von lärmbedingten Nachtabschaltungen und Schattenwurfauflagen befreit werden können.