Tracking pixel News · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

News

Bild zu MASLATON auf der Husumwind

| Erneuerbare-Energien-Recht · Verwaltungsrecht · Windenergie

MASLATON auf der Husumwind

Die HUSUM Wind Messe kann im Jahr 2021 als Präsenzveranstaltung stattfinden. Vom 14.-17. September sind spannende Vorträge und Foren zu den Bereichen Onshore/Offshore, Grüner Wasserstoff, Repowering & Recycling, sowie Sektorenkopplung & Speicherung geplant. Die Kanzlei MASLATON freut sich, Sie am Stand 2A34 in Halle 2 begrüßen zu dürfen und mit Ihnen zu den aktuellen Themen der Windenergie ins Gespräch zu kommen (Download des Hallenplans: https://husumwind.com/wp-content/uploads/2021/07/HW21_Hallenplaene_Online-3.pdf). Für Fragen vorab, Terminvereinbarungen am Stand sowie zur Kontaktaufnahme w...

Bild zu § 6 EEG 2021 in Kraft getreten – aber Vorsicht: die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission steht noch aus

| Erneuerbare-Energien-Recht · Photovoltaik · Verwaltungsrecht · Windenergie

§ 6 EEG 2021 in Kraft getreten – aber Vorsicht: die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission steht noch aus

Am 01.08.2021 ist § 6 EEG 2021, der die finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau von Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen regelt, in Kraft getreten. Die damit verbundenen rechtlichen Auswirkungen für Wind- und Solarenergie haben wir bereits beleuchtet. Doch trotz des Inkrafttretens von § 6 EEG 2021 gibt es immer noch Unklarheiten – vor allem, weil die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission nach wie vor aussteht. Diese ist aufgrund des Vorbehalts der beihilferechtlichen Genehmigung jedoch Voraussetzung für die Anwendbarkeit von § 6 EEG 2021, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bereits Anfang des Jahres für andere unter Genehmigungsvorbehalt stehende Regelungen des EEG ausdrücklich betonte.

Bild zu Windenergieerlass Niedersachsen - Ein Schritt in die richtige Richtung

| Verwaltungsrecht · Windenergie

Windenergieerlass Niedersachsen - Ein Schritt in die richtige Richtung

Am 20.07. stellte Niedersachsens Umweltminister dem Landeskabinett einen neuen Windenergieerlass vor (https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/wichtiger-schub-fur-windenergieausbau-und-energiewende-in-niedersachsen-202731.html). Dieser wird den derzeit geltenden Windenergieerlass aus dem Jahr 2016 ablösen. Medial wird der neue Erlass als klares Bekenntnis zur Windenergie an Land dargestellt. Der Entwurf nimmt für sich in Anspruch konkrete Flächenziele festzulegen, Repowering-Möglichkeiten und die Nutzung von Wald als Standort auszubauen. § 3 Nr. 3 des Landesklimaschutzgesetzes (NKlimaG) setzt das klare Ziel der bilanziellen Deckung des Landesenergiebedarfes mit Erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2040. Dazu soll 1,4% der Landesfläche bis 2030, 2,1 % der Landesfläche ab 2030 für die Windenergienutzung zur Verfügung stehen. Für die Projektierung ist dabei relevant, dass hier von einer „rotor-out-Berechnung“ ausgegangen wird. Die geplante Windenergieanlage muss sich also nicht samt ihrer Rotorblätter, sondern nur mit dem Mast in einem Vorrang- oder Eignungsgebiet befinden. Die Rotorspitzen können über die Ausweisungsgrenze hinausragen.

Bild zu Biogas: Gesamter Strom bei ORC-Anlage vergütungspflichtig! Vor Bau Feststellung der Vergütungsfähigkeit

| Biomasse · Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht

Biogas: Gesamter Strom bei ORC-Anlage vergütungspflichtig! Vor Bau Feststellung der Vergütungsfähigkeit

Nach § 8 Abs. 4 EEG 2004 erhöht sich die Vergütung für Biomasseanlagen bei Einbau einer sogenannten Organic-Rankine-Cycle-Anlage (ORC-Anlage) um 2,0 Cent pro Kilowattstunde (Technologiebonus). Dieser Technologiebonus für den Einbau einer solchen Anlage kommt auch heute noch in Betracht, wenn die Anlage unter das EEG 2004 fällt. Diese Regelung war und ist umstritten. Schwerpunkte der Auseinandersetzung war insbesondere die Frage, ob der Technologiebonus nur auf den Strom der ORC-Anlage oder auf den gesamten erzeugten Strom der Biomasseanlage zu zahlen ist. Die Regelung wurde bereits mit dem Inkrafttreten des EEG 2009 mit Ablauf des 31.12.2008 wieder geändert. Mit der Novellierung des EEG 2009 wurde klargestellt, dass der Technologiebonus nur auf den in der ORC-Anlage erzeugten Strom zu zahlen ist.

Bild zu Windenergie – der Gesetzesentwurf zu § 6 EEG 2021 n.F.: keine großen Veränderungen für Betreiber*Innen von Windenergieanlagen

| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Windenergie

Windenergie – der Gesetzesentwurf zu § 6 EEG 2021 n.F.: keine großen Veränderungen für Betreiber*Innen von Windenergieanlagen

Die Bundesregierung plant in einem Gesetzesentwurf, die bisher in § 36k EEG 2021 geregelte finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen jetzt auch für Betreiberinnen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu ermöglichen. § 36k EEG 2021 soll dafür gestrichen werden und durch einen neu gefassten § 6 EEG 2021 n.F. ersetzt werden.

Bild zu Solarenergie – Kommunale „Abgabe“ jetzt auch für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen möglich – nach Vorbild des § 36k EEG 2021?

| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Photovoltaik

Solarenergie – Kommunale „Abgabe“ jetzt auch für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen möglich – nach Vorbild des § 36k EEG 2021?

Wie bereits – auch aufgrund unserer guten Vernetzung in Regierungskreisen – im Februar vermutet, ist es jetzt soweit: Wie u.a. der Spiegel am 22. Juni 2021 berichtete, plant die Bundesregierung von der Verordnungsermächtigung des § 95 Nr. 3 EEG 2021 Gebrauch zu machen. Damit ist der Weg frei für die unkomplizierte Beteiligung von Gemeinden an den Erträgen neuer Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen, wie sie 32 Unternehmen aus der Solarbranche in einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gefordert hatten.