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Bild zu Social DIstancing im Homeoffice – Corona vs. DSGVO

| Datenschutzrecht · Verwaltungsrecht

Social DIstancing im Homeoffice – Corona vs. DSGVO

Auf Grund der aktuellen globalen Coronavirus Sars-CoV-2 Pandemie ermöglichen viele Unternehmen den Mitarbeitern ihren Tätigkeiten im Homeoffice nachzugehen. Die aktuelle Krise stellt uns alle - Unternehmer und Verbraucher - vor neue rechtliche und insbesondere datenschutzrechtliche Herausforderungen. Bereits in unserem Beitrag vom 19.03.2020 hatten wir auf datenschutzrechtliche Probleme bezüglich der Arbeitstätigkeit im Homeoffice hingewiesen. Die datenschutzkonforme Umsetzung erfordert gerade bei der technischen Umsetzung, beispielsweise der Einrichtung von Videokonferenzen, besonderes Augenmerk. Hierbei sollten insbesondere die technisch-organisatorischen Maßnahmen festgelegt bzw. überprüft werden.

Bild zu Bundesregierung muss behördliche Corona-Maßnahmen gesetzlich unterfüttern

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Bundesregierung muss behördliche Corona-Maßnahmen gesetzlich unterfüttern

Die BNetzA reagiert schnell auf Verzögerungen für die Projektrealisierung durch Corona. Der Gesetzgeber sollte jetzt Unsicherheiten aus dem Markt nehmen. Die Bundesnetzagentur hat am 23.03.2020 erste Maßnahmen ergriffen, um Härten infolge pandemiebedingter Projektverzögerungen für bestehende und künftige Auktionsgewinner zu mindern. Die Behörde gab bekannt, dass die Entscheidung über neue Zuschläge zunächst nicht im Internet bekanntgegeben wird. Das ist schlau gemacht: Denn damit laufen Fristen wie Pönalen, Realisierungsfristen und Zahlungen der Zweitsicherheit nicht an. Erst nach einer Beruhi...

Bild zu Unterstützung bei den EEG-Ausschreibungen durch die Bundesnetzagentur in der Corona-Krise – Gut gemeint ist nicht gut gemacht

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Unterstützung bei den EEG-Ausschreibungen durch die Bundesnetzagentur in der Corona-Krise – Gut gemeint ist nicht gut gemacht

Am 23.03.2020 veröffentlichte die Bundesnetzagentur ihre Leitlinien zum weiteren Vorgehen in der Corona-Krise. Die Bundesnetzagentur hat die Befürchtungen in der Branche hinsichtlich der Realisierungsfristen wahrgenommen. Um die Marktteilnehmer vor einem Verfallen ihrer Gebote und etwaigen Pönalen zu schützen, hat sich die BNetzA zu kurzfristigen unbürokratischen Maßnahmen entschlossen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Maßnahmen sind aber teilweise unklar oder fehlen. Damit fehlt aber auch zu einem nicht unerheblichen Teil die erforderliche Rechtssicherheit für die Betreiber. Unbürokratisches Entgegenkommen Auf den ersten Blick wirken die Maßnahmen natürlich beruhigend. Sie werden von der Branche einhellig begrüßt. Die anstehenden Ausschreibungsverfahren werden zwar zunächst wie geplant durchgeführt, eine öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge, wie sie § 35 EEG 2017 vorsieht, erfolgt aber vorläufig nicht.

Bild zu Umfassende Reformierung des WEG: Anspruch von Mietern und Wohnungseigentümern auf E-Auto-Ladestellen in Wohnhäusern

| Elektromobilität · Handels- u. Gesellschaftsrecht · Miet- u. Wohnungseigentumsrecht

Umfassende Reformierung des WEG: Anspruch von Mietern und Wohnungseigentümern auf E-Auto-Ladestellen in Wohnhäusern

Am 23.03.2020 beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, der auf eine weitgehende Reformierung des WEG abzielt, umso die E-Mobilität in Deutschland zu fördern und ihre Verbreitung zu erleichtern. Die Justizministerin Christine Lambrecht bezeichnete dies selbst als einem wichtigen Beitrag zur Förderung der E-Mobilität, durch die Erleichterung der Durchführung von baulichen Maßnahmen. Auf diesem Wege möchte man zudem dem Ziel der Bundesregierung, bis 2022 1 Million Elektroautos auf die deutschen Straßen zu bringen, näherkommen. Bisher gab es keine eindeutige Antwort auf die Frage, ob es einen Anspruch auf die Errichtung von Ladesäulen gibt, da dahingehend eine unklare Rechtslage und unterschiedliche Rechtsprechung vorlag: Wohnungseigentümer hatten keinen Anspruch auf die Installation bzw. auf die Zustimmung der anderen Miteigentümer, ein solcher ergab sich insbesondere nicht aus § 21 Abs. 5 Nr. 6 WEG.

Bild zu Hinweise zur aktuellen Corona-Pandemie - Bürobetrieb, Verwaltungsverfahren, Ausschreibung EEG, Gerichte, Homeoffice

| Biomasse · Datenschutzrecht · Elektromobilität · Energierecht · Luftverkehrsrecht · Photovoltaik · Raumordnungsrecht · Verwaltungsrecht · Windenergie

Hinweise zur aktuellen Corona-Pandemie - Bürobetrieb, Verwaltungsverfahren, Ausschreibung EEG, Gerichte, Homeoffice

1. MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Anwesenheitstermine mit Dritten in unseren Räumen reduzieren wir auf das absolut Nötigste. Der Bürobetrieb und die Sachbearbeitung läuft wie bislang unverzögert weiter. Auch für den Fall noch weitergehender Maßnahmen ändert sich daran voraussichtlich nichts. 2. Behörden, Verwaltungsverfahren Anwesenheitstermine, insbesondere Öffentlichkeits-/ Erörterungstermine nach dem BImSchG werden nicht durchgeführt bzw. abgesagt. Unsererseits nehmen wir dann entsprechende Verfahrensschritte/ -Anzeigen den Behörden gegenüber vor. Bislang sind die zuständigen Behörd...

Bild zu Gesichtserkennung im öffentlichen Raum – Im Zwiespalt zwischen Privatsphäre und Sicherheit

| Datenschutzrecht · IT- und Onlinerecht · Verwaltungsrecht

Gesichtserkennung im öffentlichen Raum – Im Zwiespalt zwischen Privatsphäre und Sicherheit

I.  Hintergrund Die biometrische Gesichtserkennung ist eine moderne Sicherheitstechnologie, die in letzter Zeit für viel Aufsehen in Sicherheitskreisen, als auch bei Datenschützern erregt hat. Gerade an belebten Orten - wie beispielsweise U-Bahn Stationen oder auch bei Demonstrationen - geschehen viele Verbrechen, deren Aufklärung aufgrund der hohen Menschenaufkommen nur schwer möglich ist, da solch große Ansammlungen für die Täter eine gewisse Anonymität bedeuten. Dem könnte mit der biometrischen Gesichtserkennung nun womöglich abgeholfen werden. Dabei werden an den einschlägigen Örtlichkeiten - wie z.B. den Eingängen von U-Bahn Stationen - Kameras installiert, die mithilfe moderner Software die Gesichter der Menschen erfassen und im Bedarfsfall identifizieren. Man denke insbesondere an die Fälle der sogenannten „U-Bahn Treter“, bei denen ohne nachvollziehbaren Grund Menschen plötzlich auf die Bahngleise getreten wurden.

Bild zu Erneuerbare-Energien-Branche kämpft um Zugang zu Grundstücksinformationen - Mehrere Kataster- und Vermessungsbehörden bremsen den Ausbau der erneuerbaren Energien

| Datenschutzrecht · Verwaltungsrecht · Windenergie

Erneuerbare-Energien-Branche kämpft um Zugang zu Grundstücksinformationen - Mehrere Kataster- und Vermessungsbehörden bremsen den Ausbau der erneuerbaren Energien

Die MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfolgt zurzeit mehrere rechtshängige Klageverfahren gegen Entscheidungen von Vermessungs- und Katasterämtern, welche die Herausgabe von Eigentümerinformationen an Energieversorgungsunternehmen und Projektierer der Windenergiebranche ablehnten. Diese werden jedoch zwingend für die Flächenakquise benötigt, da nur mithilfe dieser Daten Kontakt zu den Eigentümern von Flächen aufgebaut werden kann, welche sich möglicherweise für eine Windenergienutzung eignen. Die Begründung der Kataster- und Vermessungsämter für diese Weigerung zur Herausgabe besteht im Wesentlichen aus der Annahme, (1) ein berechtigtes Interesse abzulehnen bzw. sie sei erst bei Vorliegen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung!! für die Errichtung einer Windenergieanlage in dem betreffenden Gebiet anzunehmen und (2) die Herausgabe verstoße gegen entgegenstehende Rechte Dritter sowie das Datenschutzrecht als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Bild zu Bundesrat als Bremsklotz der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung

| Luftverkehrsrecht · Verwaltungsrecht · Windenergie

Bundesrat als Bremsklotz der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung

Bereits 2018 entschied sich die Bundesregierung dem nächtlichen Dauerblinken durch Windenergieanlagen (WEA) künftig ein Ende zu setzen. Ab dem 1. Juli 2020 sollte eine Transponderpflicht herrschen, um so durch 98% weniger Beleuchtungszeit die Akzeptanz von Anwohnern zu steigern, denn entsprechend ausgestattete WEA sollen künftig nur noch dann Blinken, wenn sich tatsächlich ein Flugzeug nähert. Die Umsetzungsfrist wurde jedoch wegen Umsetzungsproblemen bereit um ein Jahr verlängert. Neuen Schwung in die Sache sollte nun eigentlich der 18-Punkte Arbeitsplan von Peter Altmaier (CDU) bringen, jedoch scheint nun sogar die im Vorfeld zunächst unumstrittene Reform der Verwaltungsvorschrift „AVV-Kennzeichnung“, die die technischen Voraussetzungen für die BNK schaffen sollte, durch den Bundesrat verzögert zu werden.

Bild zu VG Gießen stellt Ausnahme vom Tötungsverbot nach § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 BNatSchG in Frage

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VG Gießen stellt Ausnahme vom Tötungsverbot nach § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 BNatSchG in Frage

Laut einer Pressemitteilung des Rechtsportals Juris vom 11.02.2020 hat sich das VG Gießen mit Entscheidung vom 22.01.2020 (Az.: 1 K 6019/18.Gl) zur Ausnahme im besonderen Artenschutzrecht gemäß § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 BNatSchG geäußert. Eine bereits erteilte Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei geplanten Windenergieanlagen in Butzbach, Gemarkung Hoch-Weisel und Münster, wurde von einer klagebefugten anerkannten Umweltvereinigung beklagt. Das VG Gießen hat die Genehmigung aufgrund eines artenschutzrechtlichen Verstoßes aufgehoben. Das Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG sei in Bezug auf die Arten Wespen- und Mäusebussard verletzt. In der Pressemitteilung heißt es, dass ein „signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für die örtliche Population“ der beiden Arten vorliege. An dieser Stelle ist anzumerken, dass das Tötungsverbot jedoch individuenbezogen zu verstehen ist.

Bild zu Startschuss zur Digitalisierung der Energiewende – Smart-Meter-Rollout zwischen Datenschutz und Messstellenbetriebsgesetz

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Startschuss zur Digitalisierung der Energiewende – Smart-Meter-Rollout zwischen Datenschutz und Messstellenbetriebsgesetz

Manchmal mahlen auch die Mühlen der Digitalisierung langsam. Bereits 2016 war im Rahmen eines Gesetzespaketes zur Digitalisierung der Energiewende das neue Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verabschiedet worden. Die zentrale Verpflichtung, der sukzessive Einbau intelligenter Echtzeitmesssysteme für Stromverbrauchsstellen stand allerdings noch unter dem Vorbehalt der Marktreife hinreichend zuverlässiger IT-Infrastruktur. Erst nach Marktverfügbarkeit entsprechender Messgeräte bei mindestens drei verschiedenen Anbietern sollte die Installationspflicht greifen, § 30 MsbG.  Nun ist dem Kernstück der neuen Messsysteme, dem sog. Smart-Meter-Gateway vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eben diese Marktreife attestiert worden.