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Bundesnetzagentur veröffentlicht aktualisierten Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement

Die Bundesnetzagentur hat am 25.06.2018 eine aktualisierte Fassung ihres Leitfadens zum EEG-Einspeisemanagement (Version 3.0) veröffentlicht. Dieser gibt im Wesentlichen das Grundverständnis der Bundesnetzagentur zur Anwendung der Regelungen des EEG-Einspeisemanagements nach §§ 14, 15 EEG 21017 wieder. Diese regeln die Voraussetzungen, unter denen ein Netzbetreiber vorübergehend die Stromeinspeisung aus EE- und KWK-Anlagen ganz oder teilweise abregeln kann, sowie die daraus resultierenden Rechtsfolgen.

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Neue Ausschreibungsrunde für Biomasse sowie Wind eröffnet

Die Bundesnetzagentur hat die dritte Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land in diesem Jahr sowie die jährliche Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen eröffnet. Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land Die Gebotsfrist der laufenden Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land endet am Mittwoch, den 01.08.2018. Bis dahin können noch Gebote bei der Bundesnetzagentur am Standort Bonn eingereicht werden. Ausgeschrieben ist ein Volumen von insgesamt 670.161 kW. Davon können bis zu 314.121 kW im Netzausbaugebiet bezuschlagt werden. Es gilt ein Höchstwert von 6,30 ct/kWh bezogen auf den Referenzstandort.

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| Energierecht

Mehr Transparenz für Stromkunden!

BGH-Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern bei Strompreiserhöhungen Stromkunden in der Grundversorgung müssen künftig besser über Preisänderungen informiert werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 06.06.2018. Dabei konkretisierte er die den Strom-Grundversorgern ohnehin gemäß der Stromgrundversorgungsverordnung (kurz: StromGVV) obliegende Pflicht, ihre Kunden bei beabsichtigten Preisänderungen brieflich über den Umfang, den Anlass und die Voraussetzungen der Änderung zu informieren. Aus den nunmehr veröffentlichten Entscheidungsgründen ergibt sich, dass Grundversorger ihre Kunden bei Preisänderungen nicht nur über die Zusammensetzung des neuen Preises, sondern auch über die Zusammensetzung des bisherigen Preises informieren müssen.

Bild zu Referentenentwurf zum Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)

| Datenschutzrecht

Referentenentwurf zum Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)

Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680AusgangslageZum 25. Mai 2018 trat die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung; DSGVO) in Kraft, deren Auswirkungen aktuell allgegenwärtig sind. Mit ihr verfolgt die Europäische Union (EU) „ein gleichmäßiges und hohes Datenschutzniveau für natürliche Personen“ (Erwägungsgrund 10). Als Verordnung ist die DSGVO auf dem Gebiet der EU zwar von unmittelbarer Wirksamkeit und bedarf grundsätzlich keiner Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten, jedoch enthält sie eine Vielzahl von Öffnungsklauseln sowie konkrete Regelungsaufträge an die Mitgliedsstaaten.

Bild zu EU-Institutionen verständigen sich auf Erneuerbare-Energien-Ziele für 2030

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EU-Institutionen verständigen sich auf Erneuerbare-Energien-Ziele für 2030

Vergangene Woche trafen sich Europäische Kommission, Europäisches Parlament und Rat zum Trilog, um über die Neufassung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie zu beraten. Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie 2009/28/EG) vom 23.04.2009 ist Teil des Europäischen Klima- und Energiepakets und schafft erstmals einen gemeinschaftsrechtlichen Rahmen für die Verwendung von erneuerbaren Energien in den Bereichen Strom, Wärme/Kälte und Verkehr. Als europäisches Instrument zur Förderung der erneuerbaren Energien legt die Richtlinie verbindliche Ausbauziele für die gesamte Europäische Union fest und trifft Vorgaben zur Ausgestaltung der Förderinstrumente sowie Kooperationsmechanismen zwischen den Mitgliedstaaten.

Bild zu Gesetzliche Nachjustierung: Moratorium für Bürgerenergiegesellschaften verlängert

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Gesetzliche Nachjustierung: Moratorium für Bürgerenergiegesellschaften verlängert

Bundestag und Bundesrat haben beschlossen, die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften bei der Ausschreibung von Windenergieprojekten an Land bis einschließlich des Gebotstermins 01.06.2020 auszusetzen. Dem liegt eine Gesetzesinitiative des Bundesrats, der sich um Fehlentwicklungen bei der Ausschreibung sorgte, zugrunde (wir berichteten mit Newsletter vom 27.04.2018). Die nunmehr am 08.06.2018 verabschiedete Gesetzesänderung greift die dortigen Änderungsvorschläge zumindest teilweise auf. Entsprechend dem Vorschlag des Bundesrates werden die Sonderregelungen des § 36g Abs. 1, 3 und 4 EEG 2017, die die Ausnahme von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht sowie die Verlängerung der Realisierungsfrist regeln, weiterhin ausgesetzt – und zwar bis 01.06.2020.

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Zweite Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen abgeschlossen

Mit der Bekanntgabe der Zuschlagsergebnisse hat die Bundesnetzagentur die zweite Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen sowie die erstmalig parallel dazu erfolgte Ausschreibung innovativer KWK-Systeme abgeschlossen. Ausschreibung für KWK-Anlagen Für KWK-Anlagen im Leistungsbereich von 1 MW bis 50 MW war ein Volumen von insgesamt rund 93 MW ausgeschrieben. Bei der Bundesnetzagentur eingegangen sind 15 Gebote über insgesamt 96 MW, jedoch konnte ein Gebot über rund 5 MW aufgrund formaler Mängel nicht zum Zuschlagsverfahren zugelassen werden.

Bild zu Ergebnisse der Solarausschreibung für Gebotstermin 01. Juni 2018 veröffentlicht

| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Photovoltaik

Ergebnisse der Solarausschreibung für Gebotstermin 01. Juni 2018 veröffentlicht

Die Bundesnetzagentur gab am 13.06.2018 die Zuschläge der zweiten PV-Ausschreibungsrunde dieses Jahres bekannt. Bezuschlagt wurden 28 Gebote mit einem Gebotsumfang von insgesamt 183 MW. Davon beziehen sich 13 Gebote über insgesamt 90 MW auf Acker- und Grünlandflächen minderer Qualität mit Standort in Bayern und Baden-Württemberg. Das entspricht knapp der Hälfte aller bezuschlagten Gebote. Die Zuschlagswerte lagen nach Angaben der Bundesnetzagentur zwischen 3,89 ct/kWh und 4,96 ct/kWh.

Bild zu EU-Kommission kommt zu Ergebnis: Vollständige Netzentgeltbefreiung war unzulässige Beihilfe

| Energierecht · Energiewirtschaftsrecht · Erneuerbare-Energien-Recht

EU-Kommission kommt zu Ergebnis: Vollständige Netzentgeltbefreiung war unzulässige Beihilfe

Ein langjähriges Beihilfeverfahren fand jüngst seinen Abschluss. Das Verfahren war bereits im März 2013 aufgrund mehrerer bei der Kommission eingegangener Drittbeschwerden eingeleitet wurden. Gegenstand war die im Zeitraum von 2012 bis 2013 nach dem damals geltenden § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (nachfolgend: StromNEV) vollständige Netzentgeltbefreiung, die Stromverbrauchern mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10 Gigawattstunden und sehr konstantem Stromverbrauch gewährt worden war. Die Befreiungsmöglichkeit war 2011 eingeführt worden. Seit dem 01.01.2012 wurden die den Netzbetreibern dadurch entgangenen Netzerlöse über die sog. „§ 19 StromNEV-Umlage“ auf die übrigen Stromverbraucher umgelegt.

Bild zu Dieselfahrverbote - die Urteilsbegründung ist da

| Verwaltungsrecht

Dieselfahrverbote - die Urteilsbegründung ist da

1. Das Urteil Mit einem Grundsatzurteil hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 27.02.2018 (Aktenzeichen 7 C 30.17 und 7 C 26.16) entschieden, dass die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Stuttgart (Urteil vom 26. Juli 2017 –13 K 5412/15) und Düsseldorf (Urteil vom 13. September 2016 –3 K 7695/15) zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne der beiden Städte, in denen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge als zulässig erachtet wurden, nicht zu beanstanden sind. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die gegen diese Urteile eingelegten Sprungrevisionen der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen.