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Bild zu Bundesnetzagentur eröffnet nächste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen

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Bundesnetzagentur eröffnet nächste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen

Die Bundesnetzagentur leitete jetzt die ersten Ausschreibungsrunden für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen im kommenden Jahr ein. Gebotstermin ist Donnerstag, der 01.02.2018. Es handelt sich dabei um zwei getrennte Ausschreibungsverfahren, die lediglich auf denselben Gebotstermin fallen. Eine erste gemeinsame Ausschreibung von Windenergie- und Solaranlagen erfolgt erst zum 01.04.2018.

Bild zu Bundesnetzagentur greift korrigierend ein: Höchstwert für die Ausschreibung von Wind an Land im Jahr 2018 auf 6,3 ct/kWh festgesetzt

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Bundesnetzagentur greift korrigierend ein: Höchstwert für die Ausschreibung von Wind an Land im Jahr 2018 auf 6,3 ct/kWh festgesetzt

Die Bundesnetzagentur hat den für die Ausschreibung von Windenergieanlagen an Land geltenden Höchstwert für das kommende Kalenderjahr bekanntgegeben. Abweichend von der gesetzlichen Berechnungsvorschrift hat die Bundesnetzagentur von dem ihr eingeräumten Festlegungsermessen Gebrauch gemacht und den Höchstwert auf 6,3 ct/kWh festgesetzt. Damit reagierte die Behörde auf die künftig veränderten Ausschreibungsbedingungen. Denn anders als bisher dürfen an den Ausschreibungen zu den Gebotsterminen 01.02. und 01.05.2018 ausschließlich bereits genehmigte Projekte teilnehmen. Ferner gilt für alle Bieter eine einheitliche Realisierungsfrist von 30 Monaten. Bisher profitierten fast ausschließlich Bürgerenergiegesellschaften. Von dem in den drei Ausschreibungsrunden 2017 bezuschlagten Gebotsvolumen, konnten

Bild zu Und täglich grüßt das Murmeltier – Bürgerenergie dominiert auch in November-Ausschreibung

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Und täglich grüßt das Murmeltier – Bürgerenergie dominiert auch in November-Ausschreibung

Bis zum 02.11.2017 konnten in der dritten Ausschreibungsrunde 2017 und zugleich der zunächst letzten Runde, in der Bürgerenergiegesellschaften ohne BImSch-Genehmigung teilnehmen konnten, Gebote für Windenergieanlagen an Land abgegeben werden. Zum Gebotstermin gingen insgesamt 210 Gebote mit einem Volumen von 2.591 MW und damit etwas weniger als in der Vorrunde ein. Gleichwohl war das Ausschreibungsvolumen von 1.000 MW wieder deutlich überzeichnet. Am 22.11.2017 hat die Bundesnetzagentur nun die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde bekannt gegeben.

Bild zu Direktvermarktungsunternehmen meldet Insolvenz an – was nun?

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Direktvermarktungsunternehmen meldet Insolvenz an – was nun?

Die Möglichkeit der Insolvenz eines Direktvermarkters hat schon der Gesetzgeber zum EEG 2014 gesehen und dafür die besondere Vergütungsform der Ausfallvermarktung eingeführt. Nun könnte der erste Fall tatsächlich eintreten: Wie nun jüngst bekannt wurde, haben die Innowatio GmbH / Clean Energy Sourcing (CLENS) sowie deren Tochtergesellschaften Clean Energy Markets Access GmbH, Ecomac GmbH, Clean Energy Direkt GmbH und SP Energy Control GmbH am 14.11.2017 beim Amtsgericht Leipzig Insolvenz angemeldet.

Bild zu Inbetriebnahme des Marktstammdatenregisters weiter verschoben - EEG- und KWKG-Meldepflichten bleiben davon unberührt

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Inbetriebnahme des Marktstammdatenregisters weiter verschoben - EEG- und KWKG-Meldepflichten bleiben davon unberührt

Ursprünglich sollte das Marktstammdatenregister zum 01.09.2017 seine Funktion aufnehmen und als zentrales Register fortan alle wesentlichen Stammdaten des Strom- und Gasmarktes erfassen. Dabei soll es unter anderem das für erneuerbare Energieanlagen bisher geltende Anlagenregister ablösen. Die Bundesnetzagentur teilte nunmehr mit, dass die zwischenzeitlich für Herbst 2017 geplante Inbetriebnahme des Marktstammdatenregisters erneut verschoben werden muss, da die Arbeiten am webbasierten Meldeportal zum Marktstammdatenregister noch nicht abgeschlossen sind (wir berichteten zuletzt mit Newsletter vom 20.07.2017).

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Innovation zu vermieten

Das Mieterstromgesetz will neue Investitionsanreize für erneuerbaren Strom setzen. Die Bundesregierung sieht Potenzial für Mieterstrom in bis zu 3,8 Millionen Haushalten. Fachleute betrachten das Gesetz diff erenziert. Was ist gelungen, was nicht? Der Ausbau der Solaranlagen im Gebäudebereich wurde bisher hauptsächlich von Eigenheimbesitzern sowie Gewerbe- und Industriebetrieben getragen, die den erzeugten Strom entweder gegen Vergütung in das Netz einspeisten oder zur Eigenversorgung nutzten.

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Die 10 wichtigsten Fragen zur Datenschutz-Grundverordnung

Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird zum 25.05.2018 im gesamten EU-Beitrittsgebiet verbindlich wirksam. Ergänzend hierzu wird in weiten Teilen auch das nationale Datenschutzrecht, insb. das Bundesdatenschutzschutzgesetz (BDSG), neu geregelt. Aufgrund der Vielzahl von Öffnungsklauseln in der DSGVO kann das nationale Recht der Mitgliedsstaaten in vielen Bereichen von den Europäischen Standards abweichen. Bis zum 25. Mai 2018 haben alle in einem Mitgliedsstaat der EU niedergelassenen Unternehmen ihre Geschäftsprozesse den Neuerungen anzupassen und zwar unabhängig davon, ob die Datenverarbeitung innerhalb oder außerhalb der EU stattfi ndet. Verstöße gegen die neuen Regelungen können mit Bußgeldern bis zu 10 Mio. oder 20 Mio. EUR oder in Höhe von 2 % bzw. 4 % des gesamten, weltweit erzielten Jahresumsatzes des Unternehmens verfolgt werden. Dennoch haben in Deutschland bisher nur etwa 13% der Unternehmen mit der Umsetzung der neuen Datenschutzvorgaben begonnen; jedes dritte Unternehmen hat sich mit der Datenschutzgrundverordnung derweil noch überhaupt nicht auseinandergesetzt.

Bild zu Hoher Wettbewerbsdruck lässt Zuschlagssätze für Solaranlagen weiter sinken

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Hoher Wettbewerbsdruck lässt Zuschlagssätze für Solaranlagen weiter sinken

Bundesnetzagentur gibt Zuschläge für die Ausschreibungsrunde Oktober bekannt Die Bundesnetzagentur hat Anfang der Woche die Zuschläge der Solarausschreibung für den Gebotstermin 01.10.2017 auf ihrer Internetseite bekannt gegeben. Bezuschlagt wurden 20 Gebote mit einem Gebotsvolumen von insgesamt 222 MW. Dabei gingen zwölf Zuschläge an Projekte in Bayern. Die übrigen Zuschläge verteilen sich auf Sachsen-Anhalt, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern mit je zwei Zuschlägen sowie Hessen und Baden-Württemberg mit je einem Zuschlag.

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Neue Runde, neues Glück

Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land gehen in die dritte Runde  Für Windenergieanlagen an Land können für den Gebotstermin 01.11.2017 noch Gebote bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden. Da es sich bei dem Gebotstermin um einen gesetzlichen Feiertag in Nordrhein-Westfalen handelt, verlängert sich die Abgabefrist auf Donnerstag, den 02.11.2017. Die für den Gebotstermin geltenden Ausschreibungsbedingungen hat die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite bekannt gegeben.  Ausgeschrieben wird ein Volumen von insgesamt 1.000 MW. Davon entfallen 430,55 MW auf das Netzausbaugebiet. Dabei sind bereits die 108,55 MW, die das Zuschlagsvolumen im Netzausbaugebiet in der letzten Ausschreibungsrunde (Gebotstermin 01.08.2017) hinter der vorgesehenen Obergrenze zurückgeblieben ist, berücksichtigt.

Bild zu KWK-Ausschreibungen eingeleitet – Meldefrist für Übergangsanlagen beachten!

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KWK-Ausschreibungen eingeleitet – Meldefrist für Übergangsanlagen beachten!

Bundesnetzagentur gibt ersten Gebotstermin für KWK-Anlagen bekannt  Im Zuge der letzten Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (kurz: KWKG) mit Wirkung zum 01.01.2017 und dem Erlass der KWK-Ausschreibungsverordnung hat der Gesetzgeber das Förderregime für KWK-Anlagen weitestgehend auf Ausschreibungen umgestellt (wir berichteten zuletzt mit Newsletter vom 24.08.2017).  Die Bundesnetzagentur hat nunmehr am Freitag, den 06.10.2017, die erste Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen auf ihrer Internetseite bekannt gegeben. Ausschreibungstermin ist der 01.12.2017. Bis zu diesem Termin können Gebote für KWK-Anlagen bei der Bundesnetzagentur am Standort in Bonn abgegeben werden.