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| Energierecht · Energiewirtschaftsrecht · Erneuerbare-Energien-Recht

EU-Kommission kommt zu Ergebnis: Vollständige Netzentgeltbefreiung war unzulässige Beihilfe

Ein langjähriges Beihilfeverfahren fand jüngst seinen Abschluss. Das Verfahren war bereits im März 2013 aufgrund mehrerer bei der Kommission eingegangener Drittbeschwerden eingeleitet wurden. Gegenstand war die im Zeitraum von 2012 bis 2013 nach dem damals geltenden § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (nachfolgend: StromNEV) vollständige Netzentgeltbefreiung, die Stromverbrauchern mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10 Gigawattstunden und sehr konstantem Stromverbrauch gewährt worden war. Die Befreiungsmöglichkeit war 2011 eingeführt worden. Seit dem 01.01.2012 wurden die den Netzbetreibern dadurch entgangenen Netzerlöse über die sog. „§ 19 StromNEV-Umlage“ auf die übrigen Stromverbraucher umgelegt.

Bild zu Dieselfahrverbote - die Urteilsbegründung ist da

| Verwaltungsrecht

Dieselfahrverbote - die Urteilsbegründung ist da

1. Das Urteil Mit einem Grundsatzurteil hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 27.02.2018 (Aktenzeichen 7 C 30.17 und 7 C 26.16) entschieden, dass die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Stuttgart (Urteil vom 26. Juli 2017 –13 K 5412/15) und Düsseldorf (Urteil vom 13. September 2016 –3 K 7695/15) zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne der beiden Städte, in denen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge als zulässig erachtet wurden, nicht zu beanstanden sind. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die gegen diese Urteile eingelegten Sprungrevisionen der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen.

Bild zu Die eichrechtliche Nachvollziehbarkeit

| Elektromobilität

Die eichrechtliche Nachvollziehbarkeit

Eichrechtskonformität war von Beginn an nicht die große Stärke der Ladesäulen für Elektrofahrzeuge. Seit dem vergangenen Jahr widmen sich die Eichämter verstärkt diesem Problem. In der Landeshauptstadt herrschte aus diesem Grund vor einigen Ladesäulen eines Anbieters sogar gähnende Leere, als ein Netzanschluss aus rechtlichen Gründen verwehrt blieb. Das Eichamt Berlin hatte die erforderliche Konformitätsbewertung schlichtweg abgelehnt. Wenngleich nicht in jedem Bundesland seitens der Eichämter mit derselben Härte agiert wird, so bleibt doch ein generelles rechtliches Problem im Verhältnis zwischen Ladesäulen und dem Mess- und Eichgesetz.

Bild zu Meldepflicht für Energie- und Stromsteuerbegünstigungen

| Biomasse · Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht

Meldepflicht für Energie- und Stromsteuerbegünstigungen

Seit dem 01.07.2016 sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Veröffentlichung umfassender Informationen zur Gewährung von staatlichen Beihilfen auf einer ausführlichen Beihilfe-Internetseite verpflichtet. Auch viele Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht stellen eine staatliche Beihilfe dar und unterliegen daher der Veröffentlichungspflicht.  Soweit eine oder mehrere Steuerbegünstigungen nach Energie- bzw. Stromsteuerecht im vorangegangenen Kalenderjahr, d.h. 2017 in Anspruch genommen bzw. gewährt wurden, ist der jeweils Begünstigte verpflichtet, diese bis spätestens 30.06.2018 gegenüber dem zuständigen Hauptzollamt zu melden.

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| Datenschutzrecht

Das Dashcam-Dilemma

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), zu den in vielen Ländern gängigen, in Deutschland jedoch eine Grauzone bildenden Dashcams, aus der vergangenen Woche (Urt. v. 15. Mai 2018, Az. VI ZR 233/17) beschäftigte sich mit einem Dilemma. Dieses konnte der BGH nur zum Teil lösen. Das sagt der BGH zu Dashcams Wesentliches Verfahrensthema war die Frage nach der Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel in einem Zivilprozess. In der Vergangenheit war diese Frage an den Zivilgerichten der unteren Instanzen unterschiedlich beurteilt worden. In der Vorinstanz des dem BGH vorgelegten Falles hatten das Amts-, sowie das Landgericht Magdeburg eine Verwertbarkeit der Aufnahmen als Beweismittel jeweils abgelehnt.

Bild zu Wind an Land: Ausschreibungsvolumen erstmals nicht ausgeschöpft

| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Windenergie

Wind an Land: Ausschreibungsvolumen erstmals nicht ausgeschöpft

Die Bundesnetzagentur gab am 17.05.2018 die für den Gebotstermin 01.05.2018 an Windenergieanlagen an Land erteilten Zuschläge auf ihrer Internetseite bekannt. An der Ausschreibungsrunde durften sich ausschließlich Bieter mit einem bereits nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigten Projekt beteiligen.  Ausgeschrieben war ein Volumen von insgesamt rund 670 MW. Bei der Bundesnetzagentur letztlich eingegangen sind jedoch lediglich 111 Gebote mit einem Gesamtumfang von 604 MW. Damit wurde das Ausschreibungsvolumen für Windenergieanlagen an Land erstmals nicht vollständig ausgeschöpft.

Bild zu EEG-Datenerhebung: Anlagenbetreiber sollten Meldepflicht prüfen

| Biomasse · Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Photovoltaik · Wasserrecht · Windenergie

EEG-Datenerhebung: Anlagenbetreiber sollten Meldepflicht prüfen

Die Bundesnetzagentur führt auf Grundlage des § 85 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2017 bis zum 15.06.2018 eine Datenerhebung zu den im Jahr 2016 erfolgten EEG-Zahlungen durch. Diese dient der Erfüllung der sich aus den europäischen Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien der Europäischen Kommission ergebenen Transparenzpflichten.  Die Datenerhebung betrifft jeden Anlagenbetreiber – unabhängig ob Privatperson oder Unternehmen –, der eine EEG-Anlage nach dem 31.12.2011 in Betrieb genommen hat und für diese Anlage im Kalenderjahr 2016 EEG-Zahlungen in Höhe von mindestens 500.000 Euro erhalten hat. Dabei sind alle seitens des Anschlussnetzbetreibers für die einzelne Anlage auf Grundlage des EEG geleiteten Zahlungen (z.B. Marktprämie, Einspeisevergütung, Flexibilitätsprämie etc.) zu berücksichtigen.

Bild zu Vorkampf in Leipzig: Prevent-Tochter vs. Volkswagen

| Handels- u. Gesellschaftsrecht

Vorkampf in Leipzig: Prevent-Tochter vs. Volkswagen

Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschied die vierte Handelskammer des Landgerichts Leipzig am 11. Mai 2018 (Az. 04HK O 818/18) im Verfahren der Prevent-Tochter ES Automobilguss GmbH gegen die Volkswagen AG. Dabei orientierte sie sich deutlich an einem früheren Vergleichsvorschlag, den die Wolfsburger ihrerseits unterbreitet hatten.Demnach bleibt zu vermuten, dass die Richter die Erfolgsaussichten der Klage seitens der ES Automobilguss GmbH als eher gering einschätzen.

Bild zu Aufatmen für BHKW-Betreiber – Verständigung über EEG-Eigenverbrauchsregelung für KWK-Anlagen erzielt

| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht

Aufatmen für BHKW-Betreiber – Verständigung über EEG-Eigenverbrauchsregelung für KWK-Anlagen erzielt

Ende letzten Jahres hatte die Europäische Kommission die unveränderte Fortführung der EEG-Eigenverbrauchsregelung für KWK-Neuanlagen versagt (wir berichteten mit Newsletter vom 19.12.2017). Als Neuanlagen gelten dabei alle KWK-Anlagen, die seit dem 01.08.2014 den Dauerbetrieb aufgenommen haben oder seitdem erstmals zur Eigenversorgung eingesetzt wurden. Für diese stand seit 01.01.2018 statt einer reduzierten EEG-Umlagelast in Höhe von 40 % plötzlich die volle Umlagebelastung des Stromeigenverbrauchs im Raum. Bei einer aktuellen EEG-Umlage in Höhe von 6,79 ct/kWh ist dies gleichbedeutend mit Mehrkosten von etwa vier Cent je eigenverbrauchter Kilowattstunde Strom. Viele betroffene KWK-Anlagenbetreiber bangten daher in den letzten Monaten um ihre wirtschaftliche Existenz, und auch geplante Neuinvestitionen wurden zurückgestellt.

Bild zu Anwendungshinweis zur Mieterstromförderung - Clearingstelle EEG|KWKG veröffentlicht Hinweis zur Auslegung des § 21 Abs. 3 EEG 2017

| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Photovoltaik

Anwendungshinweis zur Mieterstromförderung - Clearingstelle EEG|KWKG veröffentlicht Hinweis zur Auslegung des § 21 Abs. 3 EEG 2017

Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (nachfolgend: EEG 2017) wird grundsätzlich nur Strom aus erneuerbaren Energieträgern, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, finanziell gefördert. Eine Ausnahme besteht für nach dem 24.07.2017 umgesetzte „Mieterstrommodelle“. Anlagenbetreiber können für Strom, der ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz unmittelbar vor Ort durch Dritte verbraucht wird, einen sog. Mieterstromzuschlag beanspruchen. Die Anspruchsgrundlage bildet § 21 Abs. 3 EEG 2017. Dieser wurde als eigenständiger Fördertatbestand im Rahmen des zum 25.07.2017 in Kraft getretenen Mieterstromgesetzes in das EEG 2017 aufgenommen.