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Bild zu Windenergie und Polygone - Bundeswehr unterliegt in Eilverfahren

| Energierecht · Luftverkehrsrecht · Verwaltungsrecht · Windenergie

Windenergie und Polygone - Bundeswehr unterliegt in Eilverfahren

Wegweisende Entscheidung des VG Neustadt Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einer wegweisenden Eilentscheidung klargestellt, dass die Bundeswehr ihre Befürchtungen im Hinblick auf die von ihr betriebenen Polygone-Anlagen plausibel machen und belegen muss. Die Bundeswehr behauptet schon seit Jahren die Beeinträchtigung ihrer Radartechnologie der „Polygone“-Einrichtung in Pirmasens und Oberauerbach durch Windenergieanlagen. Diese elektronische Luftkampfübungs-Anlage, die gemeinsam von den Luftstreitkräften Deutschlands, Frankreichs und der USA betrieben wird, besteht aus vier Bedrohungssimulatoren zur Erfassung, Verfolgung und Bekämpfung von Bedrohungen aus der Luft.

Bild zu Einführung der neuen LAI-Hinweise in den Bundesländern

| Energierecht · Verwaltungsrecht · Windenergie

Einführung der neuen LAI-Hinweise in den Bundesländern

Die Überarbeitung der von der Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) erstellten Hinweise wurde von der Umweltministerkonferenz (UMK) und der Amtschefkonferenz (AMK) am 15.- 17. November 2017 ohne Änderung zur Kenntnis genommen. Dies führt nach wie vor zu Unsicherheiten für Anlagebetreiber von Windenergieanlagen. Fraglich ist insofern, ob das sog. Interimsverfahren zum Stand der Technik zählt oder ob weiterhin das von der TA Lärm vorgegebene Prognoseverfahren für Schallimmissionen (DIN ISO 9613-2) als maßgeblich zu erachten ist. Auch die Rechtsprechung bringt derzeit noch kein Licht ins Dunkle. Lediglich das VG Düsseldorf spricht sich für eine Anwendung der LAI-Hinweise – sogar auf genehmigte Bestandsanlagen – aus, während sowohl das VG Münster, als auch das VG Arnsberg und das OVG Koblenz das Interimsverfahren derzeit noch nicht zum Stand der Technik zählen möchte.

Bild zu Ergebnisse der ersten KWK-Ausschreibung veröffentlicht

| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht

Ergebnisse der ersten KWK-Ausschreibung veröffentlicht

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, freut sich über das hohe Wettbewerbsniveau. Ob die Ausschreibungsergebnisse für die KWK-Branche Anlass zur Freude geben, sei jedoch dahingestellt.  Zum Gebotstermin der ersten Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen am 01.12.2017 sind bei der Bundesnetzagentur 20 Gebote mit einem Gebotsvolumen von 225 MW eingegangen. Ausgeschrieben war lediglich ein Volumen von 100 MW, welches somit deutlich überzeichnet war.  An der Ausschreibung konnten sowohl neue als auch modernisierte KWK-Anlagen im Leistungssegment von einem bis einschließlich 50 MW teilnehmen.

Bild zu Bundesnetzagentur eröffnet nächste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen

| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Photovoltaik · Windenergie

Bundesnetzagentur eröffnet nächste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen

Die Bundesnetzagentur leitete jetzt die ersten Ausschreibungsrunden für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen im kommenden Jahr ein. Gebotstermin ist Donnerstag, der 01.02.2018. Es handelt sich dabei um zwei getrennte Ausschreibungsverfahren, die lediglich auf denselben Gebotstermin fallen. Eine erste gemeinsame Ausschreibung von Windenergie- und Solaranlagen erfolgt erst zum 01.04.2018.

Bild zu Bundesnetzagentur greift korrigierend ein: Höchstwert für die Ausschreibung von Wind an Land im Jahr 2018 auf 6,3 ct/kWh festgesetzt

| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Windenergie

Bundesnetzagentur greift korrigierend ein: Höchstwert für die Ausschreibung von Wind an Land im Jahr 2018 auf 6,3 ct/kWh festgesetzt

Die Bundesnetzagentur hat den für die Ausschreibung von Windenergieanlagen an Land geltenden Höchstwert für das kommende Kalenderjahr bekanntgegeben. Abweichend von der gesetzlichen Berechnungsvorschrift hat die Bundesnetzagentur von dem ihr eingeräumten Festlegungsermessen Gebrauch gemacht und den Höchstwert auf 6,3 ct/kWh festgesetzt. Damit reagierte die Behörde auf die künftig veränderten Ausschreibungsbedingungen. Denn anders als bisher dürfen an den Ausschreibungen zu den Gebotsterminen 01.02. und 01.05.2018 ausschließlich bereits genehmigte Projekte teilnehmen. Ferner gilt für alle Bieter eine einheitliche Realisierungsfrist von 30 Monaten. Bisher profitierten fast ausschließlich Bürgerenergiegesellschaften. Von dem in den drei Ausschreibungsrunden 2017 bezuschlagten Gebotsvolumen, konnten

Bild zu Und täglich grüßt das Murmeltier – Bürgerenergie dominiert auch in November-Ausschreibung

| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Windenergie

Und täglich grüßt das Murmeltier – Bürgerenergie dominiert auch in November-Ausschreibung

Bis zum 02.11.2017 konnten in der dritten Ausschreibungsrunde 2017 und zugleich der zunächst letzten Runde, in der Bürgerenergiegesellschaften ohne BImSch-Genehmigung teilnehmen konnten, Gebote für Windenergieanlagen an Land abgegeben werden. Zum Gebotstermin gingen insgesamt 210 Gebote mit einem Volumen von 2.591 MW und damit etwas weniger als in der Vorrunde ein. Gleichwohl war das Ausschreibungsvolumen von 1.000 MW wieder deutlich überzeichnet. Am 22.11.2017 hat die Bundesnetzagentur nun die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde bekannt gegeben.

Bild zu Direktvermarktungsunternehmen meldet Insolvenz an – was nun?

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Direktvermarktungsunternehmen meldet Insolvenz an – was nun?

Die Möglichkeit der Insolvenz eines Direktvermarkters hat schon der Gesetzgeber zum EEG 2014 gesehen und dafür die besondere Vergütungsform der Ausfallvermarktung eingeführt. Nun könnte der erste Fall tatsächlich eintreten: Wie nun jüngst bekannt wurde, haben die Innowatio GmbH / Clean Energy Sourcing (CLENS) sowie deren Tochtergesellschaften Clean Energy Markets Access GmbH, Ecomac GmbH, Clean Energy Direkt GmbH und SP Energy Control GmbH am 14.11.2017 beim Amtsgericht Leipzig Insolvenz angemeldet.

Bild zu Inbetriebnahme des Marktstammdatenregisters weiter verschoben - EEG- und KWKG-Meldepflichten bleiben davon unberührt

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Inbetriebnahme des Marktstammdatenregisters weiter verschoben - EEG- und KWKG-Meldepflichten bleiben davon unberührt

Ursprünglich sollte das Marktstammdatenregister zum 01.09.2017 seine Funktion aufnehmen und als zentrales Register fortan alle wesentlichen Stammdaten des Strom- und Gasmarktes erfassen. Dabei soll es unter anderem das für erneuerbare Energieanlagen bisher geltende Anlagenregister ablösen. Die Bundesnetzagentur teilte nunmehr mit, dass die zwischenzeitlich für Herbst 2017 geplante Inbetriebnahme des Marktstammdatenregisters erneut verschoben werden muss, da die Arbeiten am webbasierten Meldeportal zum Marktstammdatenregister noch nicht abgeschlossen sind (wir berichteten zuletzt mit Newsletter vom 20.07.2017).

Bild zu Innovation zu vermieten

| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Photovoltaik

Innovation zu vermieten

Das Mieterstromgesetz will neue Investitionsanreize für erneuerbaren Strom setzen. Die Bundesregierung sieht Potenzial für Mieterstrom in bis zu 3,8 Millionen Haushalten. Fachleute betrachten das Gesetz diff erenziert. Was ist gelungen, was nicht? Der Ausbau der Solaranlagen im Gebäudebereich wurde bisher hauptsächlich von Eigenheimbesitzern sowie Gewerbe- und Industriebetrieben getragen, die den erzeugten Strom entweder gegen Vergütung in das Netz einspeisten oder zur Eigenversorgung nutzten.

Bild zu Die 10 wichtigsten Fragen zur Datenschutz-Grundverordnung

| Datenschutzrecht · Energierecht · IT- und Onlinerecht

Die 10 wichtigsten Fragen zur Datenschutz-Grundverordnung

Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird zum 25.05.2018 im gesamten EU-Beitrittsgebiet verbindlich wirksam. Ergänzend hierzu wird in weiten Teilen auch das nationale Datenschutzrecht, insb. das Bundesdatenschutzschutzgesetz (BDSG), neu geregelt. Aufgrund der Vielzahl von Öffnungsklauseln in der DSGVO kann das nationale Recht der Mitgliedsstaaten in vielen Bereichen von den Europäischen Standards abweichen. Bis zum 25. Mai 2018 haben alle in einem Mitgliedsstaat der EU niedergelassenen Unternehmen ihre Geschäftsprozesse den Neuerungen anzupassen und zwar unabhängig davon, ob die Datenverarbeitung innerhalb oder außerhalb der EU stattfi ndet. Verstöße gegen die neuen Regelungen können mit Bußgeldern bis zu 10 Mio. oder 20 Mio. EUR oder in Höhe von 2 % bzw. 4 % des gesamten, weltweit erzielten Jahresumsatzes des Unternehmens verfolgt werden. Dennoch haben in Deutschland bisher nur etwa 13% der Unternehmen mit der Umsetzung der neuen Datenschutzvorgaben begonnen; jedes dritte Unternehmen hat sich mit der Datenschutzgrundverordnung derweil noch überhaupt nicht auseinandergesetzt.