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Bild zu Ergebnisse der ersten Solarausschreibung nach EEG 2017

| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Photovoltaik

Ergebnisse der ersten Solarausschreibung nach EEG 2017

Zum 01.02.2017 endete die Gebotsfrist der ersten Ausschreibungsrunde für Solaranlagen nach dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG 2017). Die erfolgreichen Gebote gab die Bundesnetzagentur am 08.02.2017 auf ihrer Internetseite bekannt. Bieter, die einen Zuschlag für ihr Gebot erhalten haben, hatten daher bis zum 27.02.2017 Zeit, die erforderliche Zweitsicherheit zu leisten. Mithin stehen nunmehr die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde nach neuer Rechtslage fest.  Für den Gebotstermin wurden 97 Gebote mit einer Gesamtleistung von 488 MW abgegeben, damit war das Ausschreibungsvolumen von 200 MW um mehr als das doppelte überzeichnet. Die Gebotswerte reichten dabei von 6,00 ct/kWh bis 8,86 ct/kWh. Der mengengewichtete durchschnittliche Gebotswert über alle Gebote dieser Ausschreibungsrunde betrug 6,87 ct/kWh.

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BGH: „Stadtwerke“ als eintragungsfähige Marke

Der BGH hat in jüngster Vergangenheit (Beschl. v. 9.11.2016 – 1 ZB 43/15) entschieden, dass der Begriff „Stadtwerke“ in Verbindung mit einer Ortsangabe als Marke eintragungsfähig ist. Die Schutzhindernisse der mangelnden Unterscheidbarkeit oder Freihaltebedürftigkeit stehen der Eintragung nicht entgegen. Bis zur Entscheidung des BGH war die Eintragungsfähigkeit von Stadtwerken als Markenname umstritten. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) und das Bundespatentgericht (BPatG) wiesen in der Vergangenheit bereits mehrfach entsprechende Anträge der Stadtwerke mit der Begründung zurück, der Stadtwerkebegriff werde nur noch als Synonym für ein unbestimmtes Energieversorgungsunternehmen verstanden, ohne dass ein bestimmender Einfluss der namensgebenden Stadt oder Gemeinde auf das Unternehmen sichergestellt ist. Insoweit fehle derartigen Kombinationen die notwendige Unterscheidungskraft, um als Marke eingetragen werden zu können (BPatG, Beschl. v. 20.5.2008 – 33 W (pat) 118/06).

Bild zu Änderungsgenehmigungen für den Bestandsschutz von Windenergie-Übergangsanlagen schädlich?

| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Windenergie

Änderungsgenehmigungen für den Bestandsschutz von Windenergie-Übergangsanlagen schädlich?

Erster Hinweisentwurf der Clearingstelle EEG Die Clearingstelle EEG hat am 08.02.2017 ein Hinweisverfahren zum Thema „Genehmigungen von Übergangs-Windenergieanlagen im EEG 2017“ eingeleitet. Anlass ist die Bestandsschutzregelung des § 22 Abs. 2 Nr. 2 EEG 2017. Danach sind Windenergieanlagen, die bereits vor dem 01.01.2017 nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt worden sind und diese Genehmigung vor dem 01.02.2017 an das Anlagenregister der Bundesnetzagentur gemeldet haben, von der Ausschreibung nach EEG 2017 ausgenommen, sofern sie vor dem 01.01.2019 in Betrieb genommen werden. Für diese sog. Übergangsanlagen besteht gerade keine Pflicht zu Teilnahme am Ausschreibungsverfahren, vielmehr kann der gesetzlich bestimmte Vergütungsanspruch geltend gemacht werden.

Bild zu Förderung für Mieterstrom aus Photovoltaik-Anlagen in Sicht

| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Miet- u. Wohnungseigentumsrecht · Photovoltaik

Förderung für Mieterstrom aus Photovoltaik-Anlagen in Sicht

Erste Eckpunkte des Bundeswirtschaftsministeriums für ein Mieterstromgesetz Mitte Februar kündigte Bundeswirtschaftsministerin Zypries an, noch vor der Sommerpause ein Gesetz zum sog. Mieterstrom auf den Weg zu bringen. Grundlage solle die vom Ministerium in Auftrag gegebene Studie der PROGNOS AG bilden. Nunmehr wurden erste Eckpunkte für ein Mieterstromgesetz bekannt. Mieterstrom bezeichnet den dezentral, in der Regel mittels Blockheizkraftwert bzw. Photovoltaik-Anlage erzeugten und vor Ort von den Letztverbrauchern, insbesondere Mietern, verbrauchten Strom. Mieterstrom als Konzept der dezentralen Stromerzeugung ist bisher noch wenig verbreitet. Zwar lassen sich im Rahmen von Mieterstrommodellen gegenüber dem regulären Strombezug von einem herkömmlichen Stromlieferanten einige Kostenbestandteile (z.B. Netzentgelte und Konzessionsabgaben) einsparen, doch unterliegt die Stromlieferung an die Mieter der vollen EEG-Umlage.

Bild zu Entwicklungen in Schleswig-Holstein - Neues Klimaschutzgesetz und Verlängerung des Moratoriums für die Windenergie

| Energierecht · Raumordnungsrecht · Verwaltungsrecht

Entwicklungen in Schleswig-Holstein - Neues Klimaschutzgesetz und Verlängerung des Moratoriums für die Windenergie

In Schleswig Holstein hat es im Februar in Sachen Erneuerbare Energien wichtige Entwicklungen gegeben: So hat der Landtag nun am 24.02.17 das neue Klimaschutzgesetz beschlossen. Anknüpfend an das Ziel der Pariser Klimakonferenz die Erderwärmung auf 2° C zu begrenzen, sollen neue Regelungen in Schleswig-Holstein eingeführt werden, um den CO2- und Treibhausgasausstoß stark zu verringern, konkret um 80-95% bis 2050 gegenüber den Werten von 1990. Hierzu soll die Stromerzeugung durch Erneuerbare Energien bis 2025 auf 37 Terrawattstunden ausgebaut und bis 2030 auf 44 Terrawattstunden erhöht werden. Um eine nachhaltigere Energieversorgung auf den Weg zu bringen werden u.a. die Wärmeenergieunternehmen dazu verpflichtet, genaue Angaben über Preis und Erzeugung der Fernwärme im Internet öffentlich zu machen. Bis 2050 soll der Anteil der Erneuerbaren Energien in der Wärmeerzeugung mindestens 22% betragen.

Bild zu Reform des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes

| Biomasse · Elektromobilität · Energierecht · Photovoltaik · Windenergie

Reform des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes

„Was lange währt, wird endlich gut“, lautet ein bekanntes Zitat, das dem römischen Dichter Ovid zugeschrieben wird. Am 15.02.2017 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes beschlossen. Dieser Gesetzentwurf enthält gegenüber dem Referentenentwurf, den das Bundesministerium der Finanzen den Verbänden mit Schreiben vom 26.04.2016 vorgelegt hat (wir informierten darüber mit unserem Newsletter vom 13.05.2016), wesentliche Änderungen, die auf die massive Kritik an diesem Referentenentwurf aus dem vergangenen Jahr zurückzuführen sind. Hervorzuheben ist insofern zunächst, dass das stark umstrittene beihilferechtliche Kumulierungsverbot, das vor allem nachteilige Auswirkungen für Betreiber von KWK-Anlagen gehabt hätte, in dem nunmehr vorliegenden Kabinettsentwurf vom 15.02.2017 nicht mehr enthalten ist.

Bild zu Keine Stromsteuerbefreiung mehr bei kaufmännisch-bilanzieller Einspeisung

| Biomasse · Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Photovoltaik · Wasserrecht · Windenergie

Keine Stromsteuerbefreiung mehr bei kaufmännisch-bilanzieller Einspeisung

Das Bundesfinanzministerium (kurz: BMF) hat zum 06.01.2017 einen Erlass (AZ. III 3 B – V 4201/16/10001) herausgegeben, der die stromsteuerrechtliche Behandlung im Rahmen der kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung neu regelt. Nach den bisherigen Verwaltungsanweisungen des BMF galt die kaufmännisch-bilanzielle Einspeisung von Strom ebenso wie der damit einhergehende Bezug von Ersatzstrom nicht als „Leisten“ im stromsteuerrechtlichen Sinne. Dies hatte zur Folge, dass der rein bilanziell bezogene Ersatzstrom von der Stromsteuer befreit war. Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien konnten im Rahmen der kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung somit zum einen von der Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG) und zum anderen von der Stromsteuerbefreiung nach Stromsteuergesetz (kurz: StromStG) profitieren.

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| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Windenergie

Netzausbaugebiet verbindlich festgelegt

Die Bundesnetzagentur hat am 20.02.2017 im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium die Verordnungsregeln zum Netzausbaugebiet erlassen. Entgegen dem ursprünglichen Entwurf (wir berichteten mit Newsletter vom 24.11.2016) bilden die Verordnungsregeln keine eigenständige Stammverordnung, sondern werden im Rahmen einer Änderungsverordnung der bereits bestehenden Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung (kurz: EEAV) angefügt. Die EEAV regelt dann mit Wirkung ab 01.03.2017 in den §§ 10 bis 13 EEAV die für die Einrichtung und Ausgestaltung des Netzausbaugebiets maßgeblichen Vorgaben. Diese sind gegenüber dem ersten Verordnungsentwurf im Wesentlichen unverändert beibehalten worden.

Bild zu Grundsatzurteile des Bundesgerichtshof über Kündigungsrechte von Bausparkassen

| Handels- u. Gesellschaftsrecht

Grundsatzurteile des Bundesgerichtshof über Kündigungsrechte von Bausparkassen

Lang erwartete Urteile des BGH fallen zugunsten der Bausparkassen aus Laut einer Pressemitteilung des BGH hat dieser mit zwei bis dato unveröffentlichten Urteilen vom 21. Februar 2017 - XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16 entschieden, dass eine Bausparkasse Bausparverträge kündigen kann, wenn die Verträge seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind, selbst wenn diese noch nicht voll bespart worden sind. Hintergrund: In der Vergangenheit häuften sich Fälle, bei denen die Bausparkassen Bausparverträge unter Berufung auf ein für Darlehensverträge geltendes Kündigungsrecht kündigten. Die Bausparkassen argumentierten, dass die Kündigungsvorschrift des § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB a. F. (jetzt § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB) auch zugunsten einer Bausparkasse als Darlehensnehmerin anwendbar ist. Dies folge nicht nur aus dem Wortlaut und der Systematik des Gesetzes, sondern auch aus der Entstehungsgeschichte und dem Regelungszweck der Norm, wonach jeder Darlehensnehmer nach Ablauf von zehn Jahren nach Empfang des Darlehens die Möglichkeit haben soll, sich durch Kündigung vom Vertrag zu lösen.

Bild zu 300-Millionen-Euro-Förderprogramm zum Aufbau Ladeinfrastruktur startet

| Elektromobilität · Energierecht

300-Millionen-Euro-Förderprogramm zum Aufbau Ladeinfrastruktur startet

Ab 1. März 2017 können Förderanträge gestellt werden Nachdem die EU-Kommission das „Bundesprogramm Ladeinfrastrktur“ des BMVi am 15.02.2017 genehmigte, können private Investoren, Städte und Gemeinden ab dem 1. März 2017 um 12:00 Uhr Förderanträge für die Errichtung von Ladeinfrastruktur stellen. Erklärtes Ziel der Fördermaßnahme ist der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur mit bundesweit 15.000 Lädesäulen. Antragsberechtigt sind sowohl natürliche als auch juristische Personen. Um die Förderung zu erhalten, sind insbesondere die technischen Mindestanforderungen aus der Förderrichtlinie sowie die Steckerstandards gem. § 3 der Ladesäulenverordnung einzuhalten.