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Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften bei der Ausschreibung von Windenergieanlagen?
Bundeswirtschaftsministerium schreibt Eckpunktepapier „EEG 2016“ fort Am 15.02.2016 wurde seitens des Bundeswirtschaftsministeriums ein neues Eckpunktepapier zur EEG-Novelle 2016 veröffentlicht, welches das bereits Ende November letzten Jahres erschienene Eckpunktepapier (wir berichteten mit Newsletter vom 30.11.2015) fortschreibt. Im Rahmen des neuen Eckpunktepapiers unterbreitet das Bundeswirtschaftsministerium nunmehr einen Vorschlag für eine etwaige Sonderregelung zu Gunsten von Bürgerenergiegesellschaften bei der Ausschreibung von Windenergieanlagen an Land. Hintergrund bildet die – auch gesetzlich in § 2 Abs. 5 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes niedergelegte – Prämisse, bei der Umstellung des Fördersystems für Erneuerbare Energien auf Ausschreibungen die bisherige Akteursvielfalt zu erhalten. Aufgrund des mit Ausschreibungen verbundenen Planungs- und Investitionsrisikos ist jedoch zu befürchten, dass gerade Bürgerenergiegesellschaften und kleinere Akteure dieses nicht stemmen und damit als wichtige Akteursgruppe wegfallen könnten.