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Bild zu Stopp der Windenergie in Schleswig-Holstein - Grundsätze für Ausnahmeerteilung von Unzulässigkeit von Windenergieanlagen determiniert

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Stopp der Windenergie in Schleswig-Holstein - Grundsätze für Ausnahmeerteilung von Unzulässigkeit von Windenergieanlagen determiniert

Nachdem die Schleswig-Holsteinische Regierung generell im gesamten Landesgebiet die Neuerrichtung von Windenergieanlagen mittels Änderung des Landesplanungsgesetzes durch das „Windenergieplanungssicherstellungsgesetz - WEPSG“ vom 22.05.2015 vorläufig bis 05. Juni 2017 untersagt hat, hat nun Ministerpräsident Albig mittels Runderlass vom 23.06.2015 „Grundsätze“ vorgegeben, wann die Landesplanungsbehörde – dies ist der Ministerpräsident selbst – eine Ausnahme von der gesetzlich vorgesehenen vorläufigen Unzulässigkeit von Windenergievorhaben annehmen kann. Eine solche Ausnahmeerteilung wird von § 18 a Abs. 2 WEPSG grundsätzlich dann ermöglicht, wenn durch das Windenergievorhaben die Verwirklichung von in Aufstellung befindlichen Zielen der Raumordnung nicht unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert wird. Nach dem Willen der Landesregierung darf aber nun die Landesplanungsbehörde für Windenergieanlagen, die

Bild zu Entwurf des Bürgerbeteiligungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen

| Energierecht · Verwaltungsrecht · Windenergie

Entwurf des Bürgerbeteiligungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen

Das mecklenburgische Kabinett hat sich von verfassungsrechtlichen Bedenken und kommunalwirtschaftsrechtlichen Problemen nicht beirren lassen und nunmehr dem Entwurf des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes aus der Feder des Energieministeriums zugestimmt. Das Gesetz befindet sich nun in der Verbandsanhörung. Mit diesem Bürgerbeteiligungsgesetz sollen künftig Investoren, die in Mecklenburg-Vorpommern eine Windenergieanlage bzw. einen Windpark errichten möchten, verpflichten, jedem Einwohner im Umkreis von fünf km rund um die geplante Windenergieanlage ein Angebot zur Beteiligung an insgesamt mindestens 20 % des Projektes zu unterbreiten. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr beschlossen werden.

Bild zu BGH bekräftigt Erfordernis der formalen Personenidentität für die Eigenversorgung im EEG

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BGH bekräftigt Erfordernis der formalen Personenidentität für die Eigenversorgung im EEG

BGH, Urteil vom 06.5.2015 – Az.: VIII ZR 56/14 Der BGH hat in einem jüngst ergangenen Urteil vom 06.05.2015 bekräftigt, dass der Anspruch der Übertragungsnetzbetreiber gegen die Elektrizitätsversorgungsunternehmen auf Zahlung der EEG-Umlage an eine Lieferbeziehung anknüpfe, die bereits dann bestehe, sobald der Strom zwischen juristisch selbstständigen Personen weiterveräußert werde. Dabei sei unerheblich, ob diese juristischen Personen in einem Konzern eng miteinander verbunden sind und aus rein wirtschaftlicher Betrachtungsweise mit unselbstständigen Teilbetrieben vergleichbar wären. Hierin ist auch keine Verletzung des grundrechtlich verbürgten Gleichheitsgrundsatzes zu erkennen. Der BGH bestätigt daher seine Rechtsprechung, die auf eine formale Sichtweise abstellt und eine Personenidentität zwischen dem Erzeuger und dem Verbraucher von Strom fordert. Demzufolge sind nur solche Strommengen vom Belastungsausgleich ausgenommen, die vom Letztverbraucher selbst erzeugt, verbraucht und nicht an andere abgegeben werden (Eigenstromprivileg).

Bild zu Der ENTSO-E-Netzkodex für alle Netznutzer durch die Mitgliedsstaaten der EU bestätigt

| Energierecht · Energiewirtschaftsrecht · Erneuerbare-Energien-Recht

Der ENTSO-E-Netzkodex für alle Netznutzer durch die Mitgliedsstaaten der EU bestätigt

Am 26.06.2015 wurde der Netzkodex für alle Netznutzer (Network-Code „Requirements for grid connection applicable to all generators“ - kurz: NC RfG). Gegenstand des NC RfG ist die Vereinheitlichung der Regelung zum Anschluss für alle Erzeugungsanlagen aufgrund transparenter und nicht diskriminierender Regelungen, um hierdurch einen Beitrag für den Europäischen Binnenmarkt zu leisten. Das zur Umsetzung und Verbindlichkeit notwendig durchzuführende Europäische Komitologieverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren, in welchem die EU-Kommission durch Ausschüsse mit den 28 Vertretern der EU-Mitgliedstaaten verbindliche Regelungen erlassen kann, ohne dass es sich hierbei unmittelbar um ein Gesetz handelt. Insoweit werden Rechtsakte wie Richtlinien konkretisiert. Die Entwicklung des NC RfG wurde durch den Verbund der europäischen Regulierungsbehörden (Agency for the Cooperation of Energy Regulators – kurz: ACER) geleitet und vom Europäische Verbund der Übertragungsnetzbetreiber – Strom (European Network of Transmission System Operators for Electricity- kurz: ENTSO-E) durchgeführt.

Bild zu Tür an Tür - Geschichte und Geschichten jüdischer Nachbarn in Leipzig-Schleußig

Tür an Tür - Geschichte und Geschichten jüdischer Nachbarn in Leipzig-Schleußig

Vom 29.06.-03.07.2015 findet die Ausstellung "Tür an Tür - Geschichte und Geschichten jüdischer Nachbarn in Leipzig-Schleußig" in unserer Kanzlei (Im Haus der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig) statt.   In der Ausstellung werden ehemals im Stadtteil Schleußig lebende jüdische Familien porträtiert. Geschichte und Geschichten aus dem Alltags- und Erwerbsleben erlauben einen Einblick in die Zeit zwischen 1900 bis zum Beginn der Verfolgung und Vertreibung und schlagen die Brücke bis in unsere Zeit.   Die Öffnungszeiten der Ausstellung sind Dienstag bis Freitag...

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Weiter kämpfen! MASLATON bereitet neue Klage auf Emissionsminderungsbonus vor

Wir hatten zuletzt mit Newsletter vom 07.05.2015 und vom 04.06.2015 über das aktuelle Urteil des BGH zum Emissionsminderungsbonus für nachträglich BImSch-pflichtig gewordene Biogasanlagen (Urteil vom 06.05.2015 – Az.: VIII ZR 255/14) berichtet und mitgeteilt, dass der BGH die bislang ungeklärte Rechtsfrage, ob ursprünglich nur nach Baurecht genehmigte Biogasanlagen, die aufgrund der Änderung der 4. BImSchV zum 01.06.2012 in den Anwendungsbereich des BImSchG geraten sind, mit Eintritt der BImSch-Pflichtigkeit den Emissionsminderungsbonus gemäß § 27 Abs. 5 EEG 2009 beanspruchen können, nunmehr letztinstanzlich entschieden hat: Konkret hat der BGH ausgeurteilt, dass ein entsprechender Bonusanspruch nicht bestehe. Seine Entscheidung stützte er dabei maßgeblich auf eine von ihm ausgemachte Vergütungssystematik innerhalb des EEG, wonach die Anlagenbetreiber im Ergebnis nur darauf vertrauen können, diejenigen Vergütungsbestandteile in Anspruch nehmen zu dürfen, auf die sie im Zeitpunkt der Inbetriebnahme ihrer Anlage bereits einen Anspruch hatten. Für Anlagen, die „lediglich“ aufgrund der Änderung der 4. BImSchV die BImSch-pflichtig geworden sind, sah der BGH diese Voraussetzung jedoch nicht als gegeben an.

Bild zu Anwendung von KWK, Einsatzmöglichkeiten von BHKW und ihre Nutzung

| Biomasse · Energierecht · Energiewirtschaftsrecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Photovoltaik · Windenergie

Anwendung von KWK, Einsatzmöglichkeiten von BHKW und ihre Nutzung

Sie wollen wissen was Kraft-Wärme-Kopplung bedeutet, oder was ein Blockheizkraftwerk ist und wo es seine Anwendung findet? Dann schauen Sie sich unser Einsteiger-Video zum Thema an. Denn Wärme und Strom werden heute überall gebraucht. Wie dies mit einfachen Mitteln wirtschaftlicher und energiesparender geht, wollen wir ihnen in folgendem Einsteiger-Video "Anwendung von KWK, Einsatzmöglichkeiten von BHKW und ihre Nutzung" zeigen.

Bild zu Clearingstelle EEG veröffentlicht Empfehlung zur Eigenversorgung nach dem EEG 2014

| Biomasse · Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Photovoltaik · Windenergie

Clearingstelle EEG veröffentlicht Empfehlung zur Eigenversorgung nach dem EEG 2014

Am 02.06.2015 hat die Clearingstelle EEG das Empfehlungsverfahren bezüglich Einzelfragen zur Anwendung des § 61 EEG 2014 mit Beschlussfassung der Empfehlung abgeschlossen. § 61 EEG 2014 regelt die mit der zum 01.08.2014 in Kraft getretenen EEG-Novelle 2014 neu eingeführte EEG-Umlagepflicht auf den Eigenverbrauch. Im Rahmen des Empfehlungsverfahrens befasste sich die Clearingstelle EEG mit folgenden, einzelnen Anwendungsfragen des § 61 EEG 2014, die wir Ihnen kurz skizzieren wollen, wobei der Fokus der Clearingstelle EEG primär auf PV-Anlagen lag: 1. Vollständige Eigenversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien Die Empfehlung der Clearingstelle EEG geht zunächst der Frage nach, wann eine vollständige Eigenversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien im Sinne des § 61 Abs. 2 Nr. 3 EEG 2014 vorliegt. In diesem Fall könnte der Eigenversorger gänzlich von der EEG-Umlagepflicht befreit sein. Nach Ansicht der Clearingstelle EEG schließt eine vollständige Eigenversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien jeglichen Drittbezug von Strom – egal welcher Art und ob über das allgemeine Netz der öffentlichen Versorgung oder eine private Direktleitung – aus.

Bild zu Elektromobilitätsgesetz (EmoG) seit dem 12. Juni 2015 in Kraft

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Elektromobilitätsgesetz (EmoG) seit dem 12. Juni 2015 in Kraft

Nach Verabschiedung des EmoG im Bundestag am 05.03.2015 hatte auch der Bundesrat das Gesetz am 27.03.2015 gebilligt. Gerade noch rechtzeitig vor der Nationalen Konferenz der Bundesregierung zur Elektromobilität ist das Gesetz nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten am Tage nach seiner Verkündung (BGBl. I vom 11.06.2015, S. 898) am 12. Juni 2015 in Kraft getreten. Wenngleich die Initiative des Gesetzgebers von allen Seiten begrüßt wird, die Elektromobilität zu fördern, muss festgestellt werden, dass die nunmehr vorliegenden gesetzlichen Vorgaben aller Voraussicht nach nicht ausreichend sein dürften, den Ausbau der Elektromobilität voranzutreiben.

Bild zu Ausstieg aus der Braunkohle: Konzept zeigt, wie es geht

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Ausstieg aus der Braunkohle: Konzept zeigt, wie es geht

BUND legt umfassende Untersuchung vor mit Auflistung der versteckten Subventionen Die Verbrennung der heimischen Braunkohle ist bekanntermaßen die ineffizienteste und klimaschädlichste Art der Energieerzeugung, und doch droht Deutschland derzeit mehr und mehr zu einem Kohlestromland zu werden. Atomausstieg, die momentan systembedingte Unwirtschaftlichkeit von Gaskraftwerken, die politische Drosselung des Ausbaus Erneuerbarer Energien und die Blockaden beim Netzausbau führen zu dieser von Experten befürchteten Volte bei der Energiewende. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Sachsen e.V. (BUND Sachsen) hat nun ein umfassendes Konzept für einen schrittweisen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung vorgelegt und darin auch mit dem Vorurteil aufgeräumt, die Energiegewinnung aus Braunkohle sei wirtschaftlich. Dabei ist die Braunkohleverstromung hochsubventioniert und