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Bild zu Änderung der Systemstabilitätsverordnung - Nachrüstpflicht für EEG- und KWKG-Anlagen

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Änderung der Systemstabilitätsverordnung - Nachrüstpflicht für EEG- und KWKG-Anlagen

Am 17.12.2014 hat das Bundeskabinett die Änderung der Systemstabilitätsverordnung verabschiedet, die erforderliche Zustimmung des Bundesrates steht noch aus. Hintergrund: Die normale Betriebsfrequenz des europäischen Verbundnetzes liegt bei 50 Hertz. Geringe Schwankungen um diesen Wert sind unproblematisch, weichen Stromerzeugung und -verbrauch jedoch zu stark voneinander ab, kann es zu einer für die Systemstabilität kritischen Über- oder Unterschreitung dieser Netzfrequenz kommen. Die im Zuge der EEG- und KWK-Förderung zugebauten dezentralen Stromerzeugungsanlagen haben nunmehr aufgrund der erreichten Ausbauzahlen entscheidende Bedeutung für die Netzstabilität. Jedoch ist bei noch nach älteren Netzanschlussbedingungen angeschlossenen Anlagen der Frequenzschutz so eingestellt, dass sich die Anlagen bei Erreichen einer kritischen Netzfrequenz automatisch abschalten. Mit der gleichzeitigen Abschaltung einer Vielzahl von Anlagen geht jedoch wiederum eine erhebliche Gefährdung der Systemstabilität einher.

Bild zu Mehr Geld vom Staat für den Einbau von Mini-KWK-Anlagen / gestiegene Zuschüsse seit 1. Januar 2015

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Mehr Geld vom Staat für den Einbau von Mini-KWK-Anlagen / gestiegene Zuschüsse seit 1. Januar 2015

Unbestritten bietet die Kraft-Wärme-Kopplung einen der effizientesten und klimaschonendsten Wege, um Energie zu erzeugen. Kleinanlagen für den privaten Gebrauch, in Fachkreisen auch Mini-KWK oder Mini-BHKW-Anlagen genannt, finden dank sinkender Anschaffungskosten zunehmend an Beliebtheit bei Immobilienbesitzern. Für den Einbau dieser meist mit Erdgas betriebenen „Strom erzeugenden Heizungen“ in bestehende Gebäude gewährt Vater Staat seit 1. Januar 2015 höhere Investitionszuschüsse. Mit der Novelle des Mini-KWK-Impulsprogramms können seit Jahresbeginn neu eingebaute Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einer maximalen elektrischen Leistung von 20 kW von den neuen Regelungen profitieren. Bei typischen Anlagen für Einfamilienhäuser mit einer Leistung von 1 kW elektrisch und Anschaffungskosten von derzeit rund 20.000 Euro kann der staatliche Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, gut 2.400 Euro betragen. Ein Förderantrag lohnt also.

Bild zu Verfassungsbedenken gegen Bürgerbeteiligung an Windparks per Gesetz

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Verfassungsbedenken gegen Bürgerbeteiligung an Windparks per Gesetz

Mecklenburg und Thüringen wollen Windparkbetreiber zur Beteiligung von Gemeinden und Bürgern verpflichten – es könnten erhebliche verfassungsrechtliche Schwierigkeiten bestehen Ein Ansatz, um die Akzeptanz von Windenergieanlagen in der eigenen Umgebung zu fördern, ist die unmittelbare Beteiligung der Anwohner sowie der Gemeinden vor Ort am finanziellen Erfolg der Windräder. In Mecklenburg-Vorpommern wird derzeit nach dänischem Vorbild an einem kommunalen Beteiligungsgesetz gearbeitet, welches die Betreiber von Windenergieanlagen verpflichten soll, der Gemeinde und den Gemeindeeinwohnern eine Beteiligung von mindestens 20 Prozent an der Betreibergesellschaft für die neuen Windenergieanlagen anzubieten (Stückpreis pro Anteil maximal 500 Euro). Die geplanten Vorgaben des Gesetzentwurfes finden sich darüber hinaus bereits jetzt in den Entwürfen der Regionalpläne Mecklenburg-Vorpommerns.

Bild zu Fliegender Gerichtsstand bei Verkauf von urheberrechtswidrigen Bootleg LPs

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Fliegender Gerichtsstand bei Verkauf von urheberrechtswidrigen Bootleg LPs

Wer eine Urheberrechtsverletzung durch den Verkauf einer Bootleg-LP z.B. über eBay begeht, kann im gesamten Bundesgebiet verklagt werden, wenn der Verkauf als gewerblich anzusehen ist. Das Landgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 10.12.2014 (Az.: 310 O 394/14) entschieden, dass eine solche gewerbliche Verwendung dann vorliegt, wenn das eBay-Konto des Verkäufers eine erhebliche Anzahl von Veräußerungen aufweist und ganz überwiegend Tonträger verkauft wurden. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein eBay-Verkäufer eine urheberrechtswidrige Bootleg-LP (=nicht autorisierte Tonaufzeichnungen und Mitschnitte, die zumeist bei Konzerten entstanden sind und deren Verbreitung über illegal hergestellte Tonträger geschieht) einer Musikgruppe über die Internet-Verkaufsplattformen eBay veräußert. Der Rechteinhaber ging gegen ihn vor dem Landgericht Hamburg vor und beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Bild zu Wasserentnahmeabgabe für Wasserkraftwerksbetreiber in Sachsen

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Wasserentnahmeabgabe für Wasserkraftwerksbetreiber in Sachsen

Betreiber von Wasserkraftwerken in Sachsen dürfen sich über ein zweifelhaftes „Weihnachtsgeschenk“ freuen: Noch vor den Feiertagen sollen die ersten Bescheide, mit denen die neu eingeführte Wasserentnahmeabgabe für Wasserkraftbetreiber verschickt werden.  Als zum 01.01.2013 das Sächsische Haushaltbegleitgesetz 2013/2014 und damit die Ausnahme der Wasserkraft von der Befreiung der Wasserentnahmeabgabe in Kraft trat, war der Aufschrei groß. Trotz vielseitiger Proteste und einer eingelegten Verfassungsbeschwerde sowohl beim Bundesverfassungsgericht als auch beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof blieb die nunmehr in § 91 SächsWG normierte Wasserentnahmeabgabe bestehen.

Bild zu Auswirkungen der Novellierung der Düngeverordnung auf das Betreiben von Biogasanlagen

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Auswirkungen der Novellierung der Düngeverordnung auf das Betreiben von Biogasanlagen

Die Novellierung der Düngeverordnung ist und bleibt Thema in der deutschen Umweltpolitik. Zuletzt wurde dies durch die Vorstellung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 durch Bundesumweltministerin Barbara Hendricks am 03.12.2014 deutlich, in welchem die Notwendigkeit der bereits auf den Weg gebrachten Novelle der Düngeverordnung ausdrücklich betont wurde. Verstärkt müssen sich nun Betreiber von Biogasanlagen, deren Gärreste als Dünger eingesetzt werden, auf erhebliche Umstellungen, insbesondere in Bezug auf Lagerkapazitäten gefasst machen. So soll nach dem vorgestellten und stark umstrittenen Entwurf der DüngeVO die Sperrfrist für die Ausbringung von stickstoffhaltigem Dünger auf Ackerland künftig bereits nach Ernte der Hauptfrucht, spätestens jedoch ab dem 1. Oktober eingreifen. Erstmals ist auch eine Sperrzeit für Festmistdünger vorgesehen. Resultat dieser Regelungen ist eine Verlängerung der Lagerzeit für Düngemittel.

Bild zu BGH: Auch vorzeitig beendete Konzessionsverträge müssen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden

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BGH: Auch vorzeitig beendete Konzessionsverträge müssen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden

Urteil vom 18.11.2014 – Az.: EnZR 33/13, Urteilsgründe noch ausstehend Der BGH hat in einer Grundsatzentscheidung am 18.11.2014 geurteilt, dass das vorzeitige Ende von Konzessionsverträgen ebenfalls im Bundesanzeiger durch die Gemeinden bekannt gemacht werden muss. Unterbleibt eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger, führt dies zur Nichtigkeit des Konzessionsvertrages. Mit diesem Urteil hat der BGH eine Entscheidung des OLG Celle bestätigt. Sachverhalt und Hintergrund Im Verfahren ging es um einen Stromkonzessionsvertrag des Ortsteils Schierke der Stadt Wernigerode. Die ehemals selbständige Gemeinde Schierke vereinbarte im Jahr 2006 mit der Avacon AG (Energieversorgungsunternehmen – EVU) die vorzeitige Beendigung des noch bis 2011 laufenden Konzessionsvertrags. Dies gab sie lediglich im Deutschen Ausschreibungsblatt bekannt, nicht aber im Bundesanzeiger. Da sich kein anderer Interessent um die Konzession bewarb, wurde mit der Avacon AG ein neuer Vertrag mit zwanzigjähriger Laufzeit abgeschlossen. Nach der Eingemeindung Schierkes im Jahr 2009 wies die Stadt Wernigerode die Avacon AG darauf hin, dass sie den vorzeitig verlängerten Vertrag wegen der unterbliebenen Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger für unwirksam halte.

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Die „neue“ Bemessungsleistung - Vergütungskürzung für Bestandsanlagen vom Tisch

Gute Nachrichten für Betreiber von Biogasanlagen, die im Geltungsbereich des EEG 2009 in Betrieb genommen worden sind: Am 04.12.2014 hat der Bundestag bereits die zweite Änderung des EEG 2014 beschlossen und durch eine Klarstellung des geltenden Rechts erreicht, dass Betreiber von Bestandsanlagen keine Vergütungskürzungen „durch die Hintertür“ befürchten müssen. Hintergrund war die Ermittlung der Bemessungsleistung, die für die Aufteilung der Strommengen auf die jeweiligen Vergütungsschwellen maßgeblich ist und die im EEG 2009 einerseits sowie im EEG 2012 und 2014 andererseits unterschiedlich geregelt ist. Für Anlagen, die im Geltungsbereich des EEG 2009 in Betrieb genommen wurden, bestimmte sich bisher die Bemessungsleistung aus der in das Netz eingespeisten Strommenge dividiert durch die Jahresstunden. Seit dem EEG 2012 war dies für Neuanlagen dahingehend geändert worden, dass nunmehr die insgesamt erzeugte Strommenge Ausgangspunkt für die Berechnung ist.

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Rechtsprechungsübersicht Energieversorgung

Nachfolgend stellen wir Ihnen zehn aktuelle und vor allem erläuterte Urteile aus den Bereichen Nutzungsentgelte, Windenergieanlagen, Rekommunalisierung, Konzessionsvergabe, Bebauungsplan, Biogasanlagen, kommunale Energiegesellschaften sowie zum Thema Hochspannungs-Freileitungen vor:   NETZNUTZUNGSENTGELTE Begrenzte KWK-Umlage Die Straßenbeleuchtungseinrichtung einer Gemeinde gilt trotz zahlreicher Verbrauchsstellen und Verknüpfungspunkte als eine einzige Abnahmestelle im Sinne des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes. (BGH vom 24. April 2013 – AZ VIII ZR 88/12)Im konkreten Fall ging es um die Straßenbeleuchtung einer Stadt mit etwa 10.000 Verbrauchsstellen, die über rund 480 Verknüpfungspunkte an das örtliche Verteilnetz angeschlossen waren. Der Jahresstromverbrauch lag bei etwa acht Millionen Kilowattstunden (kWh). Der Übertragungsnetzbetreiber und der Verteilnetzbetreiber stritten um die Höhe der zu leistenden Ausgleichszahlungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG). Der Verteilnetzbetreiber berief sich auf Paragraf 9 Abs. 7 Satz 2 KWKG, wonach Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle mehr als 100.000 kWh beträgt, im Rahmen der Netznutzungsentgelte für die über 100.000 kWh hinausgehende Strommenge lediglich eine auf 0,05 Cent pro Kilowattstunde begrenzte KWK-Umlage zu entrichten haben.

Bild zu „Vermaisung der Landschaft“ kein Verstoß gegen Artenschutzrecht - Verbandsklage gegen Bebauungsplan „Biogasanlage“ vor dem OVG Koblenz erfolglos

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„Vermaisung der Landschaft“ kein Verstoß gegen Artenschutzrecht - Verbandsklage gegen Bebauungsplan „Biogasanlage“ vor dem OVG Koblenz erfolglos

Das OVG Koblenz hatte sich jüngst mit der Frage auseinander zu setzen, ob ein Bebauungsplan, der eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Biogasanlage“ festsetzt, gegen Artenschutzrecht verstößt, wenn der Betrieb der – künftigen – Biogasanlage letztlich „unvermeidlich“ zu einer Umstellung der umgebenden Landwirtschaft hin zu Maisanbau führe. Dies war jedenfalls die Auffassung einer Naturschutzvereinigung, die durch die kommunale Planung u.a. den Feldhamster in Gefahr sah und gegen den Bebauungsplan im Wege einer Normenkontrolle vorging. Der Bebauungsplan bzw. die Biogasanlage löse einen Energiepflanzenanbau, eine „Vermaisung der Landschaft“ aus und zerstöre damit den Lebensraum des Feldhamsters. Daher verstoße der Bebauungsplan gegen die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG.