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Bild zu Sigmar Gabriel gibt die Eckpunkte für die Reform des EEG 2.0 bekannt

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Sigmar Gabriel gibt die Eckpunkte für die Reform des EEG 2.0 bekannt

Mit Veröffentlichung vom 17.01.2014 hat der neue Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel die Eckpunkte für die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes vorgestellt. Hierbei strebt er zur Umsetzung einen eng gestückten Zeitplan an. Bereits am 09.04.2014 soll die Bundesregierung den Gesetzentwurf im Kabinett beschließen und am 23.05.2014 die erste Beratung mit dem Bundesrat durchgeführt werden. Am 11.07.2014 soll der entsprechende Gesetzentwurf beschlossen werden und das EEG 2.0 zum 01.08.2014 in Kraft treten. Minister Gabriel legt den Schwerpunkt des Papiers auf eine kosteneffiziente Energiewende. Im Wesentlichen finden sich im Eckpunktepapier folgende Aspekte:

Bild zu BGH entscheidet zum Ausschließlichkeitsprinzip bei  Biomasseanlagen

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BGH entscheidet zum Ausschließlichkeitsprinzip bei Biomasseanlagen

Wir möchten Ihnen heute ein sehr interessantes Urteil des BGH zum Ausschließlichkeitsprinzip nach dem EEG vorstellen, in dem das Gericht über folgenden (stark vereinfachten) Fall zu entscheiden hatte: Mehrere Betreiberinnen von Biogasanlagen hatten im Zeitraum von Juni bis August 2008 in ihren Anlagen, die seit März/April 2008 ausschließlich mit Biogas betrieben worden waren, vorübergehend fossiles Heizöl eingesetzt. Als der beklagte Netzbetreiber von diesem Einsatz erfuhr, kündigte er die bestehenden Einspeiseverträge und erklärte, keinerlei Zahlungen mehr an die Klägerinnen erbringen zu wollen, da deren Vergütungsanspruch durch die Befeuerung der Anlagen mit Heizöl entfallen sei.

Bild zu OLG Jena: Enteignung von Gemeinden zugunsten von Windenergieanlagen möglich

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OLG Jena: Enteignung von Gemeinden zugunsten von Windenergieanlagen möglich

Wir möchten Ihnen heute ein hoch interessantes Urteil des Oberlandesgerichts Jena zu der Möglichkeit und zu den grundsätzlichen Voraussetzungen einer Enteignung nach dem Energiewirtschaftsgesetz zugunsten von Erneuerbaren-Energien-Vorhaben vorstellen: Als – soweit ersichtlich – erstes Gericht hat das OLG Jena mit Urteil vom 30.12.2013 die Voraussetzungen einer Enteignung unter energiewirtschaftlichen Gesichtspunkten zugunsten von Vorhaben zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien näher konkretisiert. Hintergrund des hier vorgestellten Urteils war die in der Praxis sehr häufig anzutreffende Fallkonstellation, dass die Betreiberin eines Windparks sowohl Wege als auch Kabel benötigte, um ihre geplanten Anlagen errichten und betreiben zu können.

Bild zu Anspruch auf Entschädigung nach Luftverkehrsgesetz

| Energierecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Luftverkehrsrecht · Windenergie

Anspruch auf Entschädigung nach Luftverkehrsgesetz

Für einen Zivilrechtsanwalt ist es ein alljährlich zum Jahresende auftretendes Problem: Ansprüche auf Schadensersatz verjähren am Ende eines Jahres und müssen daher rechtzeitig geltend gemacht werden. Im Verwaltungsrecht können hingegen eher selten vergleichbare Ansprüche geltend gemacht werden. So verwundert es nicht, dass auch der Entschädigungsanspruch nach § 19 LuftVG bisher recht unbekannt ist und daher selten genutzt wird. Dabei kann dieser luftverkehrsrechtliche Entschädigungsanspruch insbesondere für Betreiber von Windenergieanlagen „bares Geld“ wert sein.

Bild zu BGH entscheidet zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch Gemeinden

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BGH entscheidet zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch Gemeinden

Urteil des BGH vom 17.12.2013 – Az.: KZR 65/12 und KZR 66/12 Der BGH hat sich zu den Voraussetzungen der Rekommunalisierung von Energieversorgungnetzen positioniert und bisher höchst umstrittene Rechtsfragen geklärt. Gegenstand der Entscheidungen des BGH waren insgesamt zwei Rekommunalisierungsverfahren, wobei ein Anspruch des vermeintlichen Neukonzessionärs, d.h. des kommunalen Eigenbetriebes, auf Übertragung des Energieversorgungsnetzes gegenüber dem Altkonzessionärs geltend gemacht wurde.

Bild zu Die erhöhte Vergütung gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EEG 2009 (Kraft-Wärme-Kopplungsbonus für Strom aus Biomasse) ist gemäß § 18 Abs. 1, 2 EEG 2009 anteilig nach der Leistung der gesamten Anl

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Die erhöhte Vergütung gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EEG 2009 (Kraft-Wärme-Kopplungsbonus für Strom aus Biomasse) ist gemäß § 18 Abs. 1, 2 EEG 2009 anteilig nach der Leistung der gesamten Anl

BGH, Urt. v. 10. 7. 2013 – VIII ZR 300/12Vorinstanz: OLG Brandenburg, Urt. v. 14. 8. 2012 – 6 U 53/11 Zum Sachverhalt: Die Klägerin betreibt seit dem Jahr 1998 am Standort F. ein Biomasse-Heizkraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplung. Der erzeugte Strom wird in das Netz der Beklagten als örtliche Netzbetreiberin eingespeist. Mit der anfallenden Wärme werden Gebäude beheizt. 

Bild zu 50,2 Hz-Problem – Mitwirkungspflichten beachten! Anlagenbetreibern drohen Vergütungseinbußen

| Energierecht · Energiewirtschaftsrecht · Erneuerbare-Energien-Recht · Photovoltaik

50,2 Hz-Problem – Mitwirkungspflichten beachten! Anlagenbetreibern drohen Vergütungseinbußen

Die am 26. Juli 2012 in Kraft getretene Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) regelt die dringend notwendige Nachrüstung der Wechselrichter von bestimmten Photovoltaikanlagen, die vor dem 01.01.2012 in Betrieb genommen worden sind. In Zukunft müssen sich die nachgerüsteten Photovoltaikanlagen in einem gestuften Prozess – und nicht mehr zeitgleich bei einer Frequenz von 50,2 Hertz (Hz) – vom Netz trennen, wodurch die Systemstabilität gesichert werden soll. In Europa beträgt die Netzfrequenz in Normalzustand 50 Hz. Für die Gewährleistung eines sicheren und stabilen Netzsystems muss die Frequenz auf diesem Wert gehalten werden. Dabei sind leichte Schwankungen nach oben oder unten durchaus üblich und werden von den Netzbetreibern geregelt. Problematisch ist dagegen, wenn die Frequenz sehr stark unter bzw. über dem Zielwert von 50,0 Hz liegt.

Bild zu Filesharing - keine Haftung für volljährige Familienangehörige

| IT- und Onlinerecht

Filesharing - keine Haftung für volljährige Familienangehörige

Pressemitteilung des BGH vom 08.01.2014 Der BGH schränkt die Störerhaftung weiter ein - für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger haftet der Anschlussinhaber auch dann nicht, wenn er diesen, so die bisherigen Anforderungen für minderjährige Familienmitglieder, nicht vorab belehrt und aufgeklärt hat, da bei der Überlassung an Volljährige zu beachten ist, dass die eingeräumte Nutzung des Anschlusses auf familiärer Verbundenheit beruht und der Volljährige für seine Handlungen selbst verantwortlich ist.